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GVO-Beimischungen Saatgut:
Zäher Grundsatzkonflikt um Schwellenwert

Seit zehn Jahren wird diskutiert und verhandelt. Doch noch immer gibt es in der EU keine verbindlichen Schwellenwerte für Beimischungen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in konventionellem Saatgut. Zwar betreiben die Hersteller großen Aufwand, um ihr Saatgut "gentechnik-frei" auf den Markt zu bringen. Da es jedoch in der freien Natur vermehrt wird, ist das nicht mit absoluter Sicherheit möglich.

Schwellenwerte ziehen die Grenze zwischen einer bewussten Anwendung der Gentechnik und zufälligen, technischen unvermeidbaren GVO-Beimischungen, die ohne Kennzeichnung zu tolerieren sind. Für Lebens- und Futtermittel ist der Schwellenwert auf 0,9 Prozent festgelegt - mit breiter Zustimmung des EU-Parlaments und der Mehrheit der Mitgliedsstaaten. Der Schwellenwert gilt nur für GVO, die in der EU zugelassen und damit als unbedenklich eingestuft sind.


Vermehrung von Saatgut (Foto: Zuckerrüben). Auch bei konventionellem Saatgut wird eine hohe Sortenreinheit erwartet. Zwischen den Vermehrungsflächen für unterschiedliche Sorten werden daher große Abstände eingehalten. Dennoch ist eine absolute Reinheit unter natürlichen Bedingungen nicht möglich.
(Foto: Syngenta)


Vermehrung von Saatgut (Foto: Zuckerrüben). Auch bei konventionellem Saatgut wird eine hohe Sortenreinheit erwartet. Zwischen den Vermehrungsflächen für unterschiedliche Sorten werden daher große Abstände eingehalten. Dennoch ist eine absolute Reinheit unter natürlichen Bedingungen nicht möglich.
(Foto: Syngenta)

Keine Rechtssicherheit ohne Schwellenwerte

Für Saatgut sind bisher keine verbindlichen GVO-Schwellenwerte festgelegt. Züchtungsunternehmen beklagen deswegen mangelnde Rechtssicherheit. So reagieren Behörden in Deutschland widersprüchlich, wenn in Saatgutproben geringfügige GVO-Spuren gemessen wurden. In der Regel wird das betroffene Saatgut vom Markt genommen. Ist die Aussaat bereits erfolgt, ordnen die Behörden inzwischen meistens an, die Felder unterzupflügen.

In anderen EU-Ländern werden geringfügige GVO-Beimischungen dagegen toleriert.

Schon seit Jahren wird über GVO-Schwellenwerte im Saatgut ein erbitterter Grundsatzstreit geführt. Bisher sind alle Versuche gescheitet, auf europäischer Ebene zu einer politischen Entscheidung zu kommen.

  • Die EU-Kommission hat verschiedene Anläufe zur Festlegung von Saatgut-Schwellenwerten gemacht. Sie sollten so bemessen sein, dass die mit dem Saatgut erzeugten Ernteprodukte im Regelfall deutlich unter der 0,9 Prozent-Schwelle für GVO-Beimischungen in Lebens- und Futtermitteln bleiben. Vorgeschlagen wurden nach Pflanzenarten differenzierte  Saatgutschwellenwerte, etwa 0,3 Prozent für Raps oder 0,5 Prozent für Zuckerrüben, Mais und Kartoffeln.

  • Gentechnik-Kritiker lehnen zulässige GVO-Beimischungen im Saatgut grundsätzlich ab. Sie sehen darin eine versteckte Erlaubnis, gentechnisch veränderte Pflanzen in die Umwelt freizusetzen. Für sie ist absolut reines Saatgut die Grundvoraussetzung, um auch in Zukunft konsequent "gentechnik-frei" produzieren und konsumieren zu können. Gentechnik-kritische Verbände fordern daher einen Saatgut-Schwellenwert an der technischen Nachweisgrenze von 0,1 Prozent. 

Saatgut-Vermehrung:
Absolute Reinheit gibt es nur im Labor.

Die europäischen Pflanzenzüchter und der Bund deutscher Pflanzenzüchter (BDP) sprechen sich mit Nachdruck für "praktikable Schwellenwerte" aus. Sie verweisen darauf, dass Saatgut nicht im abgeschlossenen System eines Labors vermehrt wird, sondern in der freien Natur. Sie ist ein offenes System, in dem absolute Sortenreinheit selbst bei einem hohen technischen Aufwand nicht möglich ist.

Selbst wenn Saatgut in Regionen vermehrt wird, wo es keinen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen gibt, ist nicht hundertprozentig auszuschließen, dass minimale GVO-Anteile zufällig in konventionelles Saatgut gelangen.

Aus eigenem Interesse betreiben viele Züchtungsunternehmen großen Aufwand, um GVO-Einträge in ihrem Saatgut zu vermeiden. Zusätzlich führen sie besondere Qualitätskontrolle durch. Damit gelingt es zwar, das Saatgut weitgehend "GVO-rein" zu halten. Doch je mehr gv-Pflanzen in einer Region angebaut werden und je strenger der Schwellenwert in Europa ist, um so kostspieliger werden Erzeugung und Kontrolle des Saatguts. Viele Züchter fürchten, dass sie Schwellenwerte von 0,3 Prozent oder gar 0,1 Prozent nicht einhalten können.

Die EU führt einen großen Teil ihres Saatguts aus Drittländern ein, in denen gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden. Bei Mais beträgt der Anteil des Import-Saatguts etwa 33 Prozent. Schon aus klimatischen Gründen ist es nicht möglich, Saatgut ausschließlich in der EU zu vermehren.

Saatgut-Schwellenwerte: Neuer Anlauf in Brüssel?

Zwar wird immer wieder die Notwendigkeit von Saatgut-Schwellenwerten betont - doch bis heute gibt es auf europäischer Ebene dafür keine verbindlichen Regeln. 2007 kündigte EU-Kommissionspräsident Baroso einen neuen Anlauf an, der schon bald wieder versandete. Auch die neue, seit Februar 2010 amtierende Kommission hat sich die Saatgut-Schwellenwerte auf die Tagesordnung gesetzt, konkrete Vorschläge liegen jedoch noch immer nicht auf dem Tisch.

Mehr bei transGEN:

Von Grundlagenforschung bis Welternährung: Auf den DLG-Feldtagen 2010 gab es erstmals ein "Themenzentrum Grüne Gentechnik", an dem sich 26 Partner beteiligten.
Thema: Überwachung
In Deutschland sind die Bundesländer für die Lebensmittelüberwachung zuständig. Sie kontrollieren die Einhaltung der Gentechnik-Vorschriften.
29. Oktober 2010 [nach oben springen]

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