GVO-Beimischungen Saatgut:
Zäher Grundsatzkonflikt um Schwellenwert
Seit zehn Jahren wird diskutiert und
verhandelt. Doch noch immer gibt es in der EU keine verbindlichen
Schwellenwerte für Beimischungen von gentechnisch veränderten
Organismen (GVO) in konventionellem Saatgut.
Zwar betreiben die Hersteller großen Aufwand, um ihr Saatgut
"gentechnik-frei" auf den Markt zu bringen. Da es jedoch in der
freien Natur vermehrt wird, ist das nicht mit absoluter Sicherheit
möglich.
Vermehrung von Saatgut (Foto: Zuckerrüben).
Auch bei konventionellem Saatgut wird eine hohe
Sortenreinheit erwartet. Zwischen den
Vermehrungsflächen für unterschiedliche Sorten
werden daher große Abstände eingehalten. Dennoch ist
eine absolute Reinheit unter natürlichen Bedingungen
nicht möglich.
(Foto: Syngenta)
Qualitätskontrolle:
Die Saatguthersteller betreiben einen hohen Aufwand,
die Sortenreinheit zu garantieren. Auch die
Kontrolle auf unbeabsichtigte GVO-Beimischungen ist
heute üblich.
(Foto: Saatenunion)
Saatgut:
Nulltoleranz oder Schwellenwert
Die
Pflanzenzüchter fordern "praktikable"
Schwellenwerte.
In der EU gibt
es bisher keine einheitliche Regelungen.
Vor einigen Jahren hatte EU-Kommission
Schwellenwerte je nach Pflanzenart
zwischen 0,3 und 0,7 Prozent
vorgeschlagen.
Gentechnik-kritische Organisationen
fordern ein "Reinheitsgebot fürs
Saatgut. Die Petition von Save our
Seeds versteht darunter GVO-Anteile
über der Nachweisgrenze von 0,1 Prozent.
Diese 0,1-Toleranz gilt derzeit auch in
Österreich.
In Deutschland
praktizieren Behörden eine
"Nulltoleranz": Jeder GVO-Nachweis im
Saatgut hat - unabhängig von seiner Höhe
- die Vernichtung der betroffenen Felder
zur Folge.
Unterhalb der technischen
Nachweisgrenze von 0,1 Prozent liefern
GVO-Analysen keine zuverlässigen, reproduzierbaren
Ergebnisse.
Schwellenwerte ziehen die Grenze zwischen
einer bewussten Anwendung der Gentechnik
und zufälligen, technischen unvermeidbaren GVO-Beimischungen, die ohne
Kennzeichnung zu tolerieren sind. Für Lebens- und Futtermittel ist der Schwellenwert auf
0,9 Prozent festgelegt - mit breiter Zustimmung des EU-Parlaments
und der Mehrheit der Mitgliedsstaaten. Dieser Schwellenwert gilt
nur für GVO, die in der EU zugelassen und damit als
unbedenklich eingestuft sind.
Für Saatgut sind bisher keine
verbindlichen GVO-Schwellenwerte festgelegt.
Züchtungsunternehmen beklagen deswegen mangelnde
Rechtssicherheit. So reagierten Behörden
in Deutschland unterschiedlich, wenn in Saatgutproben geringfügige GVO-Spuren gemessen wurden.
Inzwischen ist es die Regel, das betroffene Saatgut
vom Markt zu nehmen. Ist die Aussaat bereits erfolgt, ordnen
die Behörden an, die Felder unterzupflügen.
In anderen EU-Ländern werden
geringfügige GVO-Beimischungen dagegen toleriert.
Selbst in Österreich, das sich als Vorreiter im Kampf gegen
die Gentechnik in Europa sieht, werden "zufällige, technisch
unvermeidbare" GVO-Verunreinigungen im Saatgut bis 0,1
Prozent geduldet.
Nulltoleranz, technische Nachweisgrenze oder praktikable
Schwellenwerte - Der Kampf ums Saatgut
Schon seit Jahren wird über
GVO-Schwellenwerte im Saatgut ein erbitterter
Grundsatzstreit geführt. Bisher sind alle Versuche
gescheitet, auf europäischer Ebene zu einer politischen
Entscheidung zu kommen.
Die EU-Kommission hat verschiedene Anläufe
zur Festlegung von Saatgut-Schwellenwerten gemacht. Sie sollten so
bemessen sein, dass die mit dem Saatgut erzeugten Ernteprodukte im Regelfall
deutlich unter der 0,9 Prozent-Schwelle für GVO-Beimischungen in
Lebens- und Futtermitteln bleiben. Vorgeschlagen wurden nach
Pflanzenarten differenzierte Saatgutschwellenwerte, etwa 0,3
Prozent für Raps oder 0,5 Prozent für Zuckerrüben, Mais und Kartoffeln.
Gentechnik-Kritiker lehnen zulässige GVO-Beimischungen im Saatgut
grundsätzlich ab. Sie sehen darin eine versteckte Erlaubnis, gentechnisch veränderte
Pflanzen in die Umwelt freizusetzen. Für sie ist "reines" Saatgut die Grundvoraussetzung, um auch in Zukunft konsequent "gentechnik-frei"
produzieren und konsumieren zu können. Gentechnik-kritische
Verbände fordern daher einen Saatgut-Schwellenwert an der technischen Nachweisgrenze von 0,1 Prozent.
Inzwischen haben die
gentechnik-kritischen Organisationen ihre Forderung noch einmal
verschärft: Nun wollen sie ein absolutes Reinheitsgebot. De
facto haben sie es in Deutschland bereits erreicht: Ende Februar
2012 entscheid das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass
jede GVO-Beimischung im Saatgut grundsätzlich als nicht erlaubte
Freisetzung anzusehen ist. Betroffene Felder müssen
untergepflügt werden. Das gilt auch, wenn der gemessene
GVO-Anteil unterhalb der Nachweisgrenze von 0, 1 Prozent liegt.
Saatgut-Vermehrung in der Natur: Die Illusion der absoluten
Reinheit.
Die europäischen Pflanzenzüchter und der Bund
deutscher Pflanzenzüchter (BDP) sprechen sich mit Nachdruck für
"praktikable Schwellenwerte" aus. Sie verweisen darauf, dass Saatgut
nicht im abgeschlossenen System eines Labors vermehrt wird, sondern
in der freien Natur. Sie ist ein offenes System, in dem absolute
Sortenreinheit selbst bei einem hohen technischen Aufwand nicht möglich ist.
Auch wenn Saatgut in Regionen vermehrt wird, wo
es keinen Anbau gentechnisch
veränderter Pflanzen gibt, ist nicht hundertprozentig
auszuschließen, dass minimale GVO-Anteile
zufällig in konventionelles Saatgut gelangen.
Aus eigenem Interesse betreiben viele
Züchtungsunternehmen großen Aufwand, um GVO-Einträge in ihrem
Saatgut zu vermeiden. Zusätzlich führen sie besondere Qualitätskontrolle
durch. Damit gelingt es zwar, das Saatgut weitgehend "GVO-rein"
zu halten. Doch je mehr gv-Pflanzen in einer Region angebaut werden
und je strenger der Schwellenwert in Europa ist, um so kostspieliger
werden Erzeugung und Kontrolle des Saatguts.
Die EU führt einen großen Teil ihres Saatguts
aus Drittländern ein, in denen gentechnisch veränderte Pflanzen
angebaut werden. Bei Mais beträgt der Anteil des Import-Saatguts
etwa 33 Prozent. Schon aus klimatischen Gründen ist es nicht
möglich, Saatgut ausschließlich in der EU zu vermehren.
Saatgut-Schwellenwerte: Fast jedes Jahr ein neuer Anlauf in Brüssel?
Zwar wird immer wieder die Notwendigkeit von
Saatgut-Schwellenwerten betont - doch bis heute gibt es auf
europäischer Ebene dafür keine verbindlichen Regeln. 2007 kündigte EU-Kommissionspräsident Baroso einen neuen Anlauf an,
der schon bald wieder versandete. Auch die neue, seit Februar 2010
amtierende Kommission hat sich die Saatgut-Schwellenwerte auf die
Tagesordnung gesetzt, konkrete Vorschläge liegen jedoch noch immer
nicht auf dem Tisch.
Von Grundlagenforschung bis Welternährung: Auf den
DLG-Feldtagen 2010 gab es erstmals ein "Themenzentrum Grüne
Gentechnik", an dem sich 26 Partner beteiligten.
Saatgut: Die gemachten Skandale. Mehrfach gerieten
GVO-Beimischungen im Saatgut in die Schlagzeilen. Dabei
setzte sich die juristische Sichtweise immer mehr durch,
nach der grundsätzlich jede nicht genehmigte Ausbringung
eines GVO als Gesetzesverstoß zu werten sei. Die biologische
Auffassung, dass es in der Natur keine absolute Reinheit
geben könne, blieb dabei auf der Strecke.