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Kennzeichnung: Kaum Produkte, komplizierte Regeln

Wenn bei einem Lebensmittel Gentechnik eingesetzt wurde, dann gehört das auf das Etikett. So einfach und eindeutig diese Forderung ist, so kompliziert und undurchsichtig ist ihre Umsetzung. Was, wie, wann und wann nicht zu kennzeichnen ist, verstehen selbst Fachleute kaum. 

Trotz verschärfter Bestimmungen: In Deutschland gibt es kaum Produkte, die gekennzeichnet sind. In den Niederlanden ist das anders: Dort hat man sich an gekennzeichnete Lebensmittel offenbar bereits gewöhnt.

Kennzeichnung:
Was? Wie? Was nicht?

Ein Leitfaden mit vielen Beispielen.

"Ohne Gentechnik" - was ist erlaubt?

In Deutschland ist es gesetzlich geregelt, unter welchen Voraussetzungen Produkte "ohne Gentechnik" deklariert werden können. Vor allem bei Fleisch, Milch oder Eiern ist ein bisschen Gentechnik durchaus erlaubt.

Bei Bio-Produkten ist der bewusste Einsatz der Gentechnik gesetzlich verboten. Doch eine Garantie auf absolute "Gentechnik-Freiheit" ist das nicht.

Die Grundsätze

Nicht die stoffliche Zusammensetzung eines Lebensmittels ist für die Kennzeichnung maßgebend, sondern der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen im Herstellungsprozess.

Nachweisverfahren: Immer präziser, aber keine exakte Messung

Um zu kontrollieren, ob die Kennzeichnung eingehalten wird, sind Verfahren zum Nachweis vorhandener GVO erforderlich. Zwar sind sie in den letzten Jahren immer besser geworden. Aber: So exakt wie eine chemische Messung sind sie nicht.

 

 

Käse oft mit Gentechnik? Zur Käseherstellung benötigt man Chymosin, ein Enzym. Früher hieß es Labferment und wurde aus dem Magen geschlachteter Kälber gewonnen. Inzwischen nutzt man meist gentechnisch veränderte Mikroorganismen, um Chymosin zu erhalten. Lebensmittelrechtlich ist das eine knifflige Frage.
02. Februar 2011 [nach oben springen]

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