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Gentechnik-Kennzeichnung in der Praxis
"Gentechnik-frei" ist nur das Etikett
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In allen Ländern der EU gelten die
Vorschriften zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter
Lebensmittel. Doch in deutschen Supermärkten sind beim
Einkauf nur ganz selten Produkte zu finden, die auf dem Etikett
auf die Gentechnik hinweisen.
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Niederlande: Gekennzeichnete Produkte sind
alltäglich. Nicht überall sind Produkte mit
Kennzeichnung aus dem Sortiment verbannt. In den
Niederlanden sind zahlreiche Produkte zu finden, die vorschriftsmäßig
gekennzeichnet sind. (Fotos: Bratfett, Salatöl,
Margarine, Mayonnaise).

Butterfinger:
"Enthält Zutaten aus gentechnisch verändertem Mais".
Er wird in den USA hergestellt und direkt von dort
importiert. Der nur an bestimmten Verkaufsstellen
erhältliche Butterfinger ist eines der wenigen
Produkte mit Kennzeichnung, die in Deutschland
erhältlich sind.
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Auf den ersten Blick ist das Sortiment
tatsächlich "gentechnikfrei". Dennoch: von einem vollständigen
Verzicht auf die Nutzung der Gentechnik im Lebensmittelbereich kann
keine Rede sein. Ein völliger Ausstieg aus der Gentechnik ist auch
gar nicht möglich: Nicht nur der globale Anbau gentechnisch
veränderter Pflanzen und der Handel mit den daraus erzeugten
Agrarrohstoffen nimmt weiter zu. Viele Zusatzstoffe, Vitamine und
Enzyme werden mit gv-Mikroorganismen produziert.
Dass sich diese Entwicklung dennoch
nicht auf den Etiketten der Lebensmittel niederschlägt, hat
mehrere Gründe.
Hersteller: Kennzeichnung vermeiden
Viele Verbraucher sehen die Kennzeichnung
als Hinweis auf mögliche gesundheitliche Risiken. Sie fühlen
sich auf der "sicheren Seite", wenn sie sich für Produkte
entscheiden, die nicht gekennzeichnet sind. Die Kennzeichnung wird
als Warnhinweis interpretiert, nicht als Information über die
Anwendung der Gentechnologie.
Vor diesem Hintergrund müssen die
Lebensmittelhersteller davon ausgehen, dass korrekt gekennzeichnete
Produkte auf dem Markt keine Chance haben: Die Konsumenten lassen
sie im Regal liegen, obwohl sich diese in vielen Fällen von den
"gentechnikfreien" Vergleichsprodukten stofflich nicht unterscheiden. Zudem
drohen Umwelt- und Verbraucherverbände, Produkte mit Kennzeichnung
an den Pranger der Öffentlichkeit zu stellen und die
Herstellerfirmen unter Druck zu setzen.
Wer korrekt kennzeichnet, wird mit Umsatz-
und Vertrauensverlusten bestraft. Um das zu vermeiden, haben viele
Hersteller die Rezepturen ihrer Produkte geändert: Bei Margarine
werden anstelle von Sojaölen Rapsöle verwendet, statt Sojalecithin
chemische Emulgatoren. Andere kaufen gegen Aufpreis Soja-Rohstoffe,
bei denen durch Zertifikate bescheinigt wird, dass der
GVO-Anteil
unter dem Schwellenwert von 0,9 Prozent bleibt, so dass keine
Kennzeichnungspflicht für die daraus hergestellten Zutaten besteht.
Gentechnik außerhalb des Kennzeichnungsbereichs
Gerade Bereiche, bei denen die Anwendung der
Gentechnik weit verbreitet und oft nicht vermeidbar ist, werden von
der Kennzeichnung nicht erfasst.
Ausgenommen sind etwa:
-
Fleisch, Milch, Eier und andere
tierische Lebensmittel, wenn
Futtermittel aus gv-Pflanzen verwendet wurden.
Jährlich werden etwa 40
Millionen Tonnen Sojarohstoffe in die EU eingeführt und überwiegend
zu Futtermitteln verarbeitet. Handelsübliche Futtermittel auf
Sojabasis bestehen in der Regel zu einem gewissen Anteil aus gv-Pflanzen.
-
Zusatzstoffe, Vitamine und
Aromen, die mit Hilfe gentechnisch veränderten
Mikroorganismen hergestellt werden.
Bei einigen Vitaminen - etwa Vitamin B2
- und vielen Aminosäuren sind solche Herstellungsverfahren inzwischen die
Regel.
-
Lebensmittelenzyme, die mit gv-Mikroorganismen hergestellt werden.
Viele Enzyme werden unter Einsatz von
gv-Mikroorganismen produziert. Sie werden nicht nur bei
Waschmitteln oder in der Textil- und Papierindustrie
verwendet, sondern auch bei der Herstellung und Verarbeitung
von Käse, Backwaren, Saft, Wein, Traubenzucker oder
Glukosesirup.
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Grauzonen der Kennzeichnung
An vielen Stellen ist die EU-Verordnung zur
Kennzeichnung wenig präzise formuliert.
Nicht eindeutig geregelt ist die
Kennzeichnung etwa bei
-
Zutaten oder Zusatzstoffen, die zwar mit
konventionellen Mikroorganismen hergestellt werden, welche jedoch
Nährstoffe aus gv-Pflanzen verwerten haben (Beispiel:
Vitamin C bei dessen
Herstellung Stärke aus gv-Mais eingesetzt wurde);
-
Zutaten und Zusatzstoffe, die nicht
"direkt" aus gv-Pflanzen oder den daraus erzeugten Rohstoffen
hergestellt sind, sondern diese in chemisch abgewandelter Form
enthalten ( Glukose bzw. Traubenzucker aus Stärke aus gv-Mais).
Allerdings: Es ist weder möglich, noch
praktikabel, solche gentechnische Anwendungen im Hinblick auf eine
mögliche Kennzeichnungspflicht zu kontrollieren. Daher wird es in
der Praxis vorerst dabei bleiben, dass sich die Kennzeichnung nicht
auf diese Anwendungsbereiche erstreckt.
Kontrolle: nur begrenzt möglich
Nur wenn noch nachweisfähige
DNA aus einem
GVO im Produkt enthalten ist, kann die Kennzeichnung am Lebensmittel
überprüft werden. Ist das wie etwa bei Ölen oder Margarine nicht
möglich, muss die Kontrolle anhand schriftlicher Unterlagen
durchgeführt werden. Das können Zertifikate der Zulieferer oder
Aufzeichnungen der vorgeschriebenen Rückverfolgbarkeitssysteme sein.
Noch schwieriger ist eine Kontrolle bei
gv-Mikroorganismen. Vor allem aus Asien werden viele Zusatzstoffe in
die EU eingeführt, bei denen ein Einsatz von gv-Mikroorganismen
möglich ist.
"Kennzeichnungsfrei" ist nicht "Gentechnikfrei"
Wenn Kritiker-Gruppen die Supermärkte nach
gekennzeichneten Produkten durchsuchen, um sie spektakulär an den
Pranger zu stellen, werden sie ihr Ziel erreichen: Das Sortiment
bleibt vorerst "kennzeichnungsfrei". Tatsächlich haben
gentechnisch Verfahren bei vielen Produkten eine Rolle gespielt -
doch ihre Anwendung vollzieht sie sich meist unterhalb der
Kennzeichnungsschwelle und ist damit für Verbraucher nicht zu
erkennen.
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