Transparenz für Gentechnik bei Lebensmitteln
  Fr 03.09.2010 | 06:56 Uhr
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Gentechnik-Kennzeichnung in der Praxis

"Gentechnik-frei" ist nur das Etikett


In allen Ländern der EU gelten die Vorschriften zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel. Doch in deutschen Supermärkten sind beim Einkauf nur ganz selten Produkte zu finden, die auf dem Etikett auf die Gentechnik hinweisen.

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Niederlande: Gekennzeichnete Produkte sind alltäglich.
Nicht überall sind Produkte mit Kennzeichnung aus dem Sortiment verbannt. In den Niederlanden sind zahlreiche Produkte zu finden, die  vorschriftsmäßig gekennzeichnet sind. (Fotos: Bratfett, Salatöl, Margarine, Mayonnaise).

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Butterfinger: "Enthält Zutaten aus gentechnisch verändertem Mais". Er wird in den USA hergestellt und direkt von dort importiert. Der nur an bestimmten Verkaufsstellen erhältliche Butterfinger ist eines der wenigen Produkte mit Kennzeichnung, die in Deutschland erhältlich sind.

Auf den ersten Blick ist das Sortiment tatsächlich "gentechnikfrei". Dennoch: von einem vollständigen Verzicht auf die Nutzung der Gentechnik im Lebensmittelbereich kann keine Rede sein. Ein völliger Ausstieg aus der Gentechnik ist auch gar nicht möglich: Nicht nur der globale Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und der Handel mit den daraus erzeugten Agrarrohstoffen nimmt weiter zu. Viele Zusatzstoffe, Vitamine und Enzyme werden mit gv-Mikroorganismen produziert.

Dass sich diese Entwicklung dennoch nicht auf den Etiketten der Lebensmittel niederschlägt, hat mehrere Gründe. 

Hersteller: Kennzeichnung vermeiden

Viele Verbraucher sehen die Kennzeichnung als Hinweis auf mögliche gesundheitliche Risiken. Sie fühlen sich auf der "sicheren Seite", wenn sie sich für Produkte entscheiden, die nicht gekennzeichnet sind. Die Kennzeichnung wird als Warnhinweis interpretiert, nicht als Information über die Anwendung der Gentechnologie.

Vor diesem Hintergrund müssen die Lebensmittelhersteller davon ausgehen, dass korrekt gekennzeichnete Produkte auf dem Markt keine Chance haben: Die Konsumenten lassen sie im Regal liegen, obwohl sich diese in vielen Fällen von den "gentechnikfreien" Vergleichsprodukten stofflich nicht unterscheiden. Zudem drohen Umwelt- und Verbraucherverbände, Produkte mit Kennzeichnung an den Pranger der Öffentlichkeit zu stellen und die Herstellerfirmen unter Druck zu setzen.

Wer korrekt kennzeichnet, wird mit Umsatz- und Vertrauensverlusten bestraft. Um das zu vermeiden, haben viele Hersteller die Rezepturen ihrer Produkte geändert: Bei Margarine werden anstelle von Sojaölen Rapsöle verwendet, statt Sojalecithin chemische Emulgatoren. Andere kaufen gegen Aufpreis Soja-Rohstoffe, bei denen durch Zertifikate bescheinigt wird, dass der GVOGVO-Anteil unter dem Schwellenwert von 0,9 Prozent bleibt, so dass keine Kennzeichnungspflicht für die daraus hergestellten Zutaten besteht.

Gentechnik außerhalb des Kennzeichnungsbereichs

Gerade Bereiche, bei denen die Anwendung der Gentechnik weit verbreitet und oft nicht vermeidbar ist, werden von der Kennzeichnung nicht erfasst.

Ausgenommen sind etwa:

  • Fleisch, Milch, Eier und andere tierische Lebensmittel, wenn Futtermittel aus gv-Pflanzen verwendet wurden.
    Jährlich werden etwa 40 Millionen Tonnen Sojarohstoffe in die EU eingeführt und überwiegend zu Futtermitteln verarbeitet. Handelsübliche Futtermittel auf Sojabasis bestehen in der Regel zu einem gewissen Anteil aus gv-Pflanzen.

  • Zusatzstoffe, Vitamine und Aromen, die mit Hilfe gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden.
    Bei einigen Vitaminen - etwa  Vitamin B2 - und vielen AminosäurenAminosäuren sind solche Herstellungsverfahren inzwischen die Regel.

  • Lebensmittelenzyme, die mit gv-Mikroorganismen hergestellt werden.
    Viele Enzyme werden unter Einsatz von gv-Mikroorganismen produziert. Sie werden nicht nur bei Waschmitteln oder in der Textil- und Papierindustrie verwendet, sondern auch bei der Herstellung und Verarbeitung von Käse, Backwaren, Saft, Wein, Traubenzucker oder Glukosesirup.

Grauzonen der Kennzeichnung

An vielen Stellen ist die EU-Verordnung zur Kennzeichnung wenig präzise formuliert.

Nicht eindeutig geregelt ist die Kennzeichnung etwa bei

  • Zutaten oder Zusatzstoffen, die zwar mit konventionellen Mikroorganismen hergestellt werden, welche jedoch Nährstoffe aus gv-Pflanzen verwerten haben (Beispiel: Vitamin C bei dessen Herstellung Stärke aus gv-Mais eingesetzt wurde);

  • Zutaten und Zusatzstoffe, die nicht "direkt" aus gv-Pflanzen oder den daraus erzeugten Rohstoffen hergestellt sind, sondern diese in chemisch abgewandelter Form enthalten (GlukoseGlukose bzw. Traubenzucker aus Stärke aus gv-Mais).

Allerdings: Es ist weder möglich, noch praktikabel, solche gentechnische Anwendungen im Hinblick auf eine mögliche Kennzeichnungspflicht zu kontrollieren. Daher wird es in der Praxis vorerst dabei bleiben, dass sich die Kennzeichnung nicht auf diese Anwendungsbereiche erstreckt. 

Kontrolle: nur begrenzt möglich

Nur wenn noch nachweisfähige DNADNA aus einem GVO im Produkt enthalten ist, kann die Kennzeichnung am Lebensmittel überprüft werden. Ist das wie etwa bei Ölen oder Margarine nicht möglich, muss die Kontrolle anhand schriftlicher Unterlagen durchgeführt werden. Das können Zertifikate der Zulieferer oder Aufzeichnungen der vorgeschriebenen Rückverfolgbarkeitssysteme sein.

Noch schwieriger ist eine Kontrolle bei gv-Mikroorganismen. Vor allem aus Asien werden viele Zusatzstoffe in die EU eingeführt, bei denen ein Einsatz von gv-Mikroorganismen möglich ist.

"Kennzeichnungsfrei" ist nicht "Gentechnikfrei"

Wenn Kritiker-Gruppen die Supermärkte nach gekennzeichneten Produkten durchsuchen, um sie spektakulär an den Pranger zu stellen, werden sie ihr Ziel erreichen: Das Sortiment bleibt vorerst "kennzeichnungsfrei". Tatsächlich haben gentechnisch Verfahren bei vielen Produkten eine Rolle gespielt - doch ihre Anwendung vollzieht sie sich meist unterhalb der Kennzeichnungsschwelle und ist damit für Verbraucher nicht zu erkennen.

 

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08. Dezember 2009 [nach oben springen]

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