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Kennzeichnung:
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Kennzeichnung alt: ProduktkennzeichnungErstmals
wurde 1997 in der EU die Kennzeichnung von "gentechnisch veränderten Lebensmitteln"
geregelt. Nach der damals eingeführten Novel Food-Verordnung
war die Verwendung gentechnisch veränderter Pflanzen oder
Mikroorganismen bei der Herstellung von Lebensmitteln jedoch nur dann
kennzeichnungspflichtig, wenn die betreffenden gentechnisch
veränderten Organismen (
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Dieses Kennzeichnungskonzept liefert Informationen über die Anwendung der Gentechnik, unabhängig von der stofflichen Zusammensetzung des betroffenen Lebensmittels.
Die Einhaltung der Kennzeichnung kann in vielen Fällen am Lebensmittel selbst nicht mehr kontrolliert werden. Der Schutz der Verbraucher vor Täuschung ist aufwändiger und schwieriger als beim nachweisbasierten Kennzeichnungskonzept.
Um die anwendungsbezogene Kennzeichnung kontrollieren zu können, müssen in der Lebensmittelwirtschaft geeignete "Rückverfolgbarkeitssysteme" vorhanden sein. Die Anforderungen sind in der EU gesetzlich vorgegeben:
Jeder, der Zutaten oder Agrarrohstoffe aus GVO erzeugt oder mit ihnen handelt, ist verpflichtet, Informationen über alle in einem Lebensmittel oder Rohstoff vorhandenen GVO an die nachfolgende Verarbeitungsstufe weiterzuleiten.
Die Unterlagen sind fünf Jahre aufzubewahren.
Es soll jederzeit möglich sein, den Weg eines GVO von der Erzeugung bis zum Endprodukt (from farm to fork) zu verfolgen.
Mit der Zulassung erhält jeder GVO eine
spezifische
ID‑Nummer, mit
der er jederzeit identifiziert werden kann.
Der Grundsatz der "Rückverfolgbarkeit" und die Anforderungen an die Lebensmittelwirtschaft sind in einer eigenen EU-Verordnung (1830/2003) festgelegt.
Bei diesem Kennzeichnungskonzept erhält der Verbraucher nur dann vollständige und zuverlässige Informationen, wenn die geeigneten Rückverfolgbarkeitssysteme lückenlos angewandt werden und zudem eine Kontrolle möglich ist.
In Deutschland sind die Bundesländer für die Überprüfung der Kennzeichnung zuständig. Bei Produkten ohne nachweisfähige DNA werden meist schriftliche Unterlagen für die Kontrolle herangezogen, etwa Zertifikate oder die Ergebnisse von GVO-Untersuchungen auf vorgelagerten Verarbeitungsstufen, bei pflanzlichen Rohstoffen etwa im Erzeugerland oder beim Importeur.
Im internationalen Agrarhandel ist eine lückenlose Überprüfung jedoch schwierig.

| Zucker ist Zucker. Kristalliner Zucker ist ein hochreines Produkt: Stofflich gibt es nicht den geringsten Unterschied, ob er aus konventionellen oder gentechnisch veränderten Zuckerrüben gewonnen wurde. Dennoch muss Zucker aus gv-Rüben gekennzeichnet werden. |

| Gesetze. Europa leistet sich ein umfangreiches Rechtssystem nur für die Grüne Gentechnik. Es ist weit verzweigt und kompliziert. |

| Der Comic. Von Antrag bis Zulassung. Viele Länder, viele Behörden, viele Meinungen - ein kompliziertes Verfahren. |
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