Transparenz für Gentechnik bei Lebensmitteln
  Fr 03.09.2010 | 06:45 Uhr
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Kennzeichnung Gentechnik: Ein Leitfaden

Ohne Gentechnik - was ist erlaubt?


Seit 1. Mai 2008 gelten in Deutschland neue gesetzliche Bestimmungen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, die ohne Gentechnik erzeugt wurden.

Vor allem bei tierischen Lebensmitteln wie Fleisch, Milch oder Eier sind die Anforderungen deutlich herabgesetzt worden: Der "ohne Gentechnik"-Hinweis auf dem Etikett bedeutet, dass die Tiere keine Futtermittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen erhalten haben - allerdings nicht ihr ganzes Laben lang, sondern über einen bestimmten Zeitraum vor ihrer Verwertung. Alle anderen Anwendungen der Gentechnik sind bei "ohne Gentechnik"-Produkten erlaubt.

Die Anforderungen für eine "ohne-Gentechnik"-Kennzeichnung sind unterschiedlich - je nachdem, ob es sich um Lebensmittel tierischen oder nicht-tierischen Ursprungs handelt.


"Ohne Gentechnik": Seit August 2009 gibt es ein einheitliches Label für "ohne Gentechnik"-Produkte. 

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Wenig Resonanz: Als erstes bundesweit vertriebenes Produkt wird seit Anfang Oktober 2008 Landliebe-Milch des Molkereikonzerns Campina mit dem "ohne Gentechnik"- Etikett versehen. Bisher sind jedoch nur wenige so deklarierte Produkte zu finden.

Bei tierischen Lebensmitteln wie Fleisch, Eier oder Milch bezieht sich "ohne Gentechnik" ausschließlich auf die Vermeidung von gentechnisch veränderten Futterpflanzen. Der Einsatz etwa von gv-Soja oder gv-Mais in Futtermischungen ist nicht erlaubt.

  • Damit die jeweiligen Lebensmittel das "ohne Gentechnik"-Etikett tragen dürfen, müssen die Tiere jedoch nicht ihr ganzes Leben ohne gv-Futterpflanzen gefüttert werden. Bei Schweinen ist in den letzten vier Monaten vor der Schlachtung auf gv-Futterpflanzen zu verzichten, bei Milch produzierenden Tieren reichen die letzten drei Monate, bei Hühnern für die Eiererzeugung die letzten sechs Wochen.

  • Zufällige, technisch unvermeidbare Beimischungen von zugelassenen gv-Pflanzen in den Futtermitteln sind erlaubt, sofern sie unterhalb des Schwellenwerts von 0,9 Prozents bleiben.

  • Bei "ohne Gentechnik"-Produkten sind Futtermittelzusätze wie Vitamine, Aminosäuren oder Enzyme erlaubt, bei deren Herstellung gentechnisch veränderte Mikroorganismen eingesetzt wurden. Die Tiere dürfen auch mit gentechnisch hergestellten Arzneimitteln oder Impfstoffen behandelt werden.

Zahlreiche Futtermittel enthalten gentechnisch hergestellte Zusätze. Damit sollen Ernährungsmängel der pflanzlichen Futtermittel ausgeglichen werden (etwa  Aminosäuren LysinLysin oder MethioninMethionin). Andere Zusätze sollen die Futtermittelverwertung (etwa Enzyme AmylaseAmylase oder PhytasePhytase) oder die Vitaminversorgung (etwa Vitamin B2Vitamin B2) verbessern. Der Einsatz solcher mit gv-Mikroorganismen hergestellten  Futterzusätze steht einer "ohne Gentechnik"-Kennzeichnung der fertigen Lebensmittel nicht entgegen.
 

   
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Bei den übrigen Lebensmitteln sind die Anforderungen für eine "ohne Gentechnik"-Kennzeichnung strenger. Nicht verwendet werden dürfen:

  • Zutaten oder Zusatzstoffe aus gentechnisch veränderten Pflanzen,

  • Zusatzstoffe, Vitamine, Aminosäuren, Aromen oder Enzyme, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden. Ausnahme: Die jeweiligen gentechnisch hergestellten Zusatzstoffe sind nach der EU-Ökoverordnung zugelassen und es sind keine "ohne Gentechnik" hergestellten Alternativen erhältlich.

Zufällige oder technisch unvermeidbare
GVO-Beimischungen
oberhalb der Nachweisgrenze werden grundsätzlich nicht toleriert.

  Frühere "ohne Gentechnik"-Regelung. Schon zwischen 1998 und 2008 gab es in Deutschland gesetzliche Vorschriften für eine "ohne Gentechnik" -Kennzeichnung. Sie schloss jede Anwendung der Gentechnik auf allen Verarbeitungsstufen aus. Da ein Nachweis dafür sehr aufwändig war, gab es im Lebensmittelsortiment bisher kaum Produkte mit einem solchen "ohne Gentechnik"-Etikett.

 

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