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Ohne Gentechnik - was ist erlaubt?

Fleisch, Eier, Milch und Milchprodukte können mit dem Label "ohne Gentechnik" deklariert werden.

Dennoch sind bei ihnen bestimmte Anwendungen der Gentechnik erlaubt:

  • Futtermittel aus gv-Pflanzen außerhalb der Verbotszeit (je nach Produkt sechs Wochen bis zwölf Monate vor der Verwertung)

  • zufällige, technische GVO-Beimischungen im Futter bis 0,9 Prozent

  • Futterzusätze (Vitamine, Aminosäuren, Enzyme), die mit gv-Mikroorganismen hergestellt wurden

 
Seit 1. Mai 2008 gelten in Deutschland besondere gesetzliche Bestimmungen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, die ohne Gentechnik erzeugt wurden. Die Anforderungen dafür sind unterschiedlich - je nachdem, ob es sich um Lebensmittel tierischen oder nicht-tierischen Ursprungs handelt.


"Ohne Gentechnik": Seit August 2009 gibt es ein einheitliches Label für "ohne Gentechnik"-Produkte.

Bei tierischen Lebensmitteln wie Fleisch, Eier oder Milch gibt es besondere Kriterien "ohne Gentechnik". Diese beziehen sich ausschließlich auf die Futtermittel, welche die Tiere erhalten haben.

Futtermittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen sind zwar grundsätzlich nicht erlaubt, dennoch stehen bestimmte Gentechnik-Anwendungen bei Futtermitteln einer "ohne Gentechnik"-Deklaration nicht entgegen: 

  • Das Verbot von gv-Futterpflanzen bezieht sich auf einen bestimmten Zeitraum vor der Verwertung. Bei Schweinen sind es etwa die letzten vier Monate vor der Schlachtung, bei Milch produzierenden Tieren die letzten drei Monate und bei Hühnern für die Eiererzeugung die letzten sechs Wochen.

  • "Zufällige, technisch unvermeidbare" Beimischungen von zugelassenen gv-Pflanzen in den Futtermitteln sind erlaubt, sofern sie unterhalb des Schwellenwerts von 0,9 Prozents bleiben.

  • Zulässig sind zudem  Futtermittelzusätze wie Vitamine, Aminosäuren oder Enzyme erlaubt, bei deren Herstellung gentechnisch veränderte Mikroorganismen eingesetzt wurden. Die Tiere dürfen auch mit gentechnisch hergestellten Arzneimitteln oder Impfstoffen behandelt werden.

Zahlreiche Futtermittel enthalten gentechnisch hergestellte Zusätze. Damit sollen Ernährungsmängel der pflanzlichen Futtermittel ausgeglichen werden (etwa  Aminosäuren LysinLysin oder MethioninMethionin). Andere Zusätze sollen die Futtermittelverwertung (etwa Enzyme AmylaseAmylase oder PhytasePhytase) oder die Vitaminversorgung (etwa Vitamin B2Vitamin B2) verbessern. Futtermittel mit solchen von gv-Mikroorganismen hergestellten Zusätzen dürfen bei "ohne Gentechnik"-Lebensmitteln ohne Einschränkung verwendet werden.

Bei den übrigen Zutaten eines "ohne Gentechnik"-Lebensmittel gelten strengere Anforderungen als bei den Futtermitteln. So ist etwa bei "ohne Gentechnik"-Käse nicht erlaubt, mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestelltes ChymosinChymosin (Labferment) zu verwenden.

Bei den übrigen Lebensmitteln sind die Anforderungen für eine "ohne Gentechnik"-Kennzeichnung strenger. Nicht verwendet werden dürfen:

  • Zutaten oder Zusatzstoffe aus gentechnisch veränderten Pflanzen,

  • Zusatzstoffe, Vitamine, Aminosäuren, Aromen oder Enzyme, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden. Ausnahme: Die jeweiligen gentechnisch hergestellten Zusatzstoffe sind nach der EU-Ökoverordnung zugelassen und es sind keine "ohne Gentechnik" hergestellten Alternativen erhältlich.

Zufällige oder technisch unvermeidbare GVO-Beimischungen oberhalb der technischen Nachweisgrenze von 0,1 Prozent werden grundsätzlich nicht toleriert.

Frühere "ohne Gentechnik"-Regelung. Schon zwischen 1998 und 2008 gab es in Deutschland gesetzliche Vorschriften für eine "ohne Gentechnik" -Kennzeichnung. Sie schloss jede Anwendung der Gentechnik auf allen Verarbeitungsstufen aus. Da ein Nachweis dafür sehr aufwändig war, gab es im Lebensmittelsortiment bisher kaum Produkte mit einem solchen "ohne Gentechnik"-Etikett.

Mehr bei transGEN:

 

Wenig Resonanz: Als erstes bundesweit vertriebenes Produkt brachte Anfang Oktober 2008 der Molkereikonzern Campina seine Landliebe-Milch mit einem "ohne Gentechnik"- Hinweis auf den Markt. Bisher sind jedoch nur wenige so deklarierte Produkte zu finden. Auch Campina beschränkt sich auf "weiße" Milchprodukte ohne weitere Zutaten. Fruchtjoghurt "ohne Gentechnik" gibt es bisher nicht.
Thema: Kennzeichnung

Leitfaden Kennzeichnung: Was? Wie? Was nicht? Und was bedeutet "ohne Gentechnik"?

04. November 2011 [nach oben springen]

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