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Ohne Gentechnik - was ist erlaubt?

Bei Lebensmitteln mit einem "ohne Gentechnik"-Siegel sind (fast) keine Anwendungen der Gentechnik zulässig. Bei Futtermitteln sind die Kriterien jedoch weniger streng. Erlaubt sind:

  • Futtermittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen außerhalb der Verbotszeit (je nach Produkt sechs Wochen bis zwölf Monate vor der Verwertung)

  • zufällige, technische GVO-Beimischungen im Futter bis 0,9 Prozent

  • Futterzusätze (Vitamine, Aminosäuren, Enzyme), die mit gv-Mikroorganismen hergestellt wurden.

Lebensmittel wie Milch, Eier, Fleisch oder Wurst dürfen das "ohne Gentechnik"-Siegel tragen, wenn die Futtermittel der Tiere diesen Anforderungen entsprechen.

 
Seit 1. Mai 2008 gelten in Deutschland besondere gesetzliche Bestimmungen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, die ohne Gentechnik erzeugt wurden. Die Anforderungen dafür sind unterschiedlich - je nachdem, ob es sich um Lebensmittel tierischen oder nicht-tierischen Ursprungs handelt.


"Ohne Gentechnik": Seit August 2009 gibt es ein einheitliches Label für "ohne Gentechnik"-Produkte.

Bei tierischen Lebensmitteln wie Fleisch, Eier oder Milch gibt es besondere Kriterien "ohne Gentechnik". Diese beziehen sich ausschließlich auf die Futtermittel, welche die Tiere erhalten haben.

Futtermittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen sind zwar grundsätzlich nicht erlaubt, dennoch stehen bestimmte Gentechnik-Anwendungen bei Futtermitteln einer "ohne Gentechnik"-Deklaration nicht entgegen: 

  • Das Verbot von gv-Futterpflanzen bezieht sich auf einen bestimmten Zeitraum vor der Verwertung. Bei Schweinen sind es etwa die letzten vier Monate vor der Schlachtung, bei Milch produzierenden Tieren die letzten drei Monate und bei Hühnern für die Eiererzeugung die letzten sechs Wochen.

  • "Zufällige, technisch unvermeidbare" Beimischungen von zugelassenen gv-Pflanzen in den Futtermitteln sind erlaubt, sofern sie unterhalb des Schwellenwerts von 0,9 Prozents bleiben.

  • Zulässig sind zudem  Futtermittelzusätze wie Vitamine, Aminosäuren oder Enzyme erlaubt, bei deren Herstellung gentechnisch veränderte Mikroorganismen eingesetzt wurden. Die Tiere dürfen auch mit gentechnisch hergestellten Arzneimitteln oder Impfstoffen behandelt werden.

Zahlreiche Futtermittel enthalten gentechnisch hergestellte Zusätze. Damit sollen Ernährungsmängel der pflanzlichen Futtermittel ausgeglichen werden (etwa  Aminosäuren LysinLysin oder MethioninMethionin). Andere Zusätze sollen die Futtermittelverwertung (etwa Enzyme AmylaseAmylase oder PhytasePhytase) oder die Vitaminversorgung (etwa Vitamin B2Vitamin B2) verbessern. Futtermittel mit solchen von gv-Mikroorganismen hergestellten Zusätzen dürfen bei "ohne Gentechnik"-Lebensmitteln ohne Einschränkung verwendet werden.

Bei anderen nicht von Tieren stammenden Lebensmitteln und Zutaten gelten strengere Anforderungen als bei den Futtermitteln.  Mit einer "ohne Gentechnik"-Deklaration nicht vereinbar sind:

  • Zutaten oder Zusatzstoffe aus gentechnisch veränderten Pflanzen,

  • Zusatzstoffe, Vitamine, Aminosäuren, Aromen oder Enzyme, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden. Ausnahme: Die jeweiligen gentechnisch hergestellten Zusatzstoffe sind nach der EU-Ökoverordnung zugelassen und es sind keine "ohne Gentechnik" hergestellten Alternativen erhältlich.

  • Anders als bei den Futtermittel sind zufällige oder technisch unvermeidbare GVO-Beimischungen bei "ohne Gentechnik"-Lebensmitteln nicht zulässig. Im Rahmen der amtlichen Überwachung ist es jedoch gängige Praxis, Anteile unterhalb der technischen Bestimmungsgrenze von 0,1 Prozent nicht weiter zu verfolgen, sofern es sich um zugelassene GVO handelt.

Frühere "ohne Gentechnik"-Regelung. Schon zwischen 1998 und 2008 gab es in Deutschland gesetzliche Vorschriften für eine "ohne Gentechnik" -Kennzeichnung. Sie schloss jede Anwendung der Gentechnik auf allen Verarbeitungsstufen aus. Da ein Nachweis dafür sehr aufwändig war, gab es damals praktisch keine Produkte mit einem solchen "ohne Gentechnik"-Etikett.

Mehr bei transGEN:

 

"Ohne Gentechnik": Vor allem Eier und Milchprodukte. Als erstes bundesweit vertriebenes Produkt brachte der Molkereikonzern Campina seine Landliebe-Milch mit einem "ohne Gentechnik"- Hinweis auf den Markt. Bisher sind es vor allem wenig verarbeitete Milchprodukte und Eier, die das Siegel tragen. Schon bei Fruchtjoghurt ist es weitaus schwieriger, die "ohne Gentechnik"- Bedingungen einzuhalten.
Oettinger-Bier: "Ohne Gentechnik"? Jetzt gibt es auch schon Bier mit dem "ohne Gentechnik"-Label. Doch wie unterscheidet sich solches Bier von normalem? Gar nicht. Bei nach deutschem Reinheitsgebot gebrautem Bier sind die erlaubten Zutaten alle "ohne Gentechnik": Gerste, Hopfen, Hefe. Enzyme dürfen generell nicht verwendet, gleich ob gentechnisch hergestellt oder nicht.
27. Mai 2013 [nach oben springen]

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