Transparenz für Gentechnik bei Lebensmitteln
  Sa 13.03.2010 | 18:00 Uhr
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Kennzeichnung Gentechnik: Ein Leitfaden

Zusatzstoffe, Aromen, Enzyme


Grundsätzlich gelten die EU-Vorschriften zur Kennzeichnung auch für Zusatzstoffe und Aromen. In der Praxis beschränkt sich die GVO-Deklarationspflicht nur auf wenige Zusatzstoffe.

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Kennzeichnen: Schokolade mit Zusatzstoff Sojalecithin aus gv-Sojabohnen 

Kennzeichnungspflichtig sind Zusatzstoffe und Aromen, die unmittelbar aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden.

Verschiedene Zusatzstoffe können aus gv-Pflanzen gewonnen werden: 

 

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In der Praxis keine Kennzeichnung: Speiseeis mit Zusatzstoff Mono- und Diglyceride

Kennzeichnung rechtlich möglich, aber in der Praxis nicht üblich: Es gibt zahlreiche Zusatzstoffe, bei denen es sich um chemische oder andere Modifikationen von Grundstoffen handelt. Diese können aus GVOs, meist gv-MaisMais und gv-Sojabohnen stammen ("Zusatzstoffe der zweiten Generation").

Es ist in der EU-Verordnung nicht eindeutig festgelegt, ob auch solche Zusatzstoffe oder Aromen zu kennzeichnen sind. In der Praxis hat sich jedoch durchgesetzt, dass nicht gekennzeichnet wird.

Diese Produkte können im Handel sein:

  • Mono- und DiglycerideMono- und Diglyceride aus gv-Soja als Emulgatoren in Süß- , Backwaren oder Speiseeis

  • modifizierte Stärkemodifizierte Stärke und ähnliche Zusatzstoffe aus gv-Mais

  • Zuckeraustauschstoffe wie MaltitMaltit oder SorbitSorbit aus gv-Maisstärke

  • Zuckeraustauschstoff Sorbit oder Füllstoff PolydextrosePolydextrose, die aus GlukoseGlukose hervorgehen (Rohstoff: gv-Maisstärke)

  • Aromen, die sich aus modifizierten Fettsäuren ableiten, welche aus gv-Soja stammen 

 

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Keine Kennzeichnung: Süßstoff, hergestellt mit mit Hilfe von gv-Mikroorganismen.

Nicht kennzeichnungspflichtig sind Zusatzstoffe, Vitamine, Aromen, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden.

Voraussetzung: Im Lebensmittel bzw. dem Zusatzstoff sind keine Mikroorganismen und Bestandteile davon mehr vorhanden.

Eine Herstellung mit Hilfe von gv-Mikroorganismen ist etwa bei diesen Zusatzstoffen möglich:

 

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Keine Kennzeichnung: Käse, bei dessen Herstellung Chymosin verwendete wurde, das mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen gewonnen wurde.

Nicht kennzeichnungspflichtig sind Lebensmittelenzyme, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden.

Bei vielen Enzymen ist die Herstellung mit Hilfe von gv-Mikroorganismen möglich, so z.B. bei

  • ChymosinChymosin (Labferment) bei der Käseherstellung

  • Stärke spaltende AmylasenAmylasen in Brot oder Backmischungen

  • Zucker spaltende InvertasenInvertasen in Süßwaren und Pralinen

  • Zellwand abbauende PektinasenPektinasen in Fruchtsäften und Wein

 

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11. Februar 2010 [nach oben springen]

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