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Kennzeichnung rechtlich möglich, aber in
der Praxis nicht üblich: Es gibt zahlreiche Zusatzstoffe, bei denen es
sich um chemische oder andere Modifikationen von
Grundstoffen handelt. Diese können aus GVOs, meist
gv- Mais und gv-Sojabohnen stammen ("Zusatzstoffe der zweiten
Generation").
Es ist in der EU-Verordnung nicht eindeutig
festgelegt, ob auch solche Zusatzstoffe oder Aromen zu kennzeichnen
sind. In der Praxis hat sich jedoch durchgesetzt, dass nicht
gekennzeichnet wird.
Diese Produkte können im Handel sein:
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Mono- und Diglyceride aus gv-Soja als Emulgatoren in Süß- ,
Backwaren oder Speiseeis
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modifizierte Stärke und
ähnliche Zusatzstoffe aus gv-Mais
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Zuckeraustauschstoffe wie
Maltit oder
Sorbit aus gv-Maisstärke
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Zuckeraustauschstoff Sorbit oder Füllstoff
Polydextrose,
die aus Glukose hervorgehen (Rohstoff: gv-Maisstärke)
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Aromen, die sich aus
modifizierten Fettsäuren ableiten, welche aus
gv-Soja stammen
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