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Zusatzstoffe, Aromen, Enzyme - kennzeichnen?

Grundsätzlich gelten die europäischen Vorschriften zur Kennzeichnung auch für Zusatzstoffe und Aromen. In der Praxis sind davon nur vereinzelt Produkte betroffen.

  

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Kennzeichnen: Schokolade mit Zusatzstoff Sojalecithin aus gv-Sojabohnen

  • Kennzeichnungspflichtig sind Zusatzstoffe und Aromen, die unmittelbar aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden.

    Verschiedene Zusatzstoffe können aus gv-Pflanzen gewonnen werden: 

     

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In der Praxis keine Kennzeichnung: Speiseeis mit Zusatzstoff Mono- und Diglyceride

 

Kennzeichnung möglich: Es gibt zahlreiche Zusatzstoffe, bei denen es sich um chemische oder andere Modifikationen pflanzlicher Grundstoffe handelt  ("Zusatzstoffe der zweiten Generation"). Diese Ausgangsstoffe können aus gv-Pflanzen - etwa gv-Mais und gv-Sojabohnen - stammen.

Beispiele für solche "Zusatzstoffe der zweiten Generation" sind:

  • Mono- und DiglycerideMono- und Diglyceride aus gv-Soja als Emulgatoren in Süß- , Backwaren oder Speiseeis

  • modifizierte Stärkemodifizierte Stärke und ähnliche Zusatzstoffe aus gv-Mais

  • Zuckeraustauschstoffe wie MaltitMaltit oder SorbitSorbit aus gv-Maisstärke

  • Zuckeraustauschstoff Sorbit oder Füllstoff PolydextrosePolydextrose, die aus GlukoseGlukose hervorgehen (Rohstoff: gv-Maisstärke)

  • Aromen, die sich aus modifizierten Fettsäuren ableiten, welche aus gv-Soja stammen 

Obwohl in den EU-Vorschriften solche Fälle nicht eindeutig geregelt sind, wird in der Praxis nicht gekennzeichnet.

 

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Keine Kennzeichnung: Süßstoff, hergestellt mit mit Hilfe von gv-Mikroorganismen.

 

Nicht kennzeichnungspflichtig sind Zusatzstoffe, Vitamine, Aromen, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden. Im Lebensmittel bzw. dem Zusatzstoff dürfen keine Mikroorganismen und Bestandteile davon vorhanden sein.

Eine Herstellung mit Hilfe von gv-Mikroorganismen ist etwa bei diesen Zusatzstoffen möglich:

 

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Keine Kennzeichnung: Käse, bei dessen Herstellung Chymosin verwendete wurde, das mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen gewonnen wurde.

Nicht kennzeichnungspflichtig sind Lebensmittelenzyme, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden.

Bei vielen Enzymen ist die Herstellung mit Hilfe von gv-Mikroorganismen möglich, so z.B. bei

  • ChymosinChymosin (Labferment) bei der Käseherstellung

  • Stärke spaltende AmylasenAmylasen in Brot oder Backmischungen

  • Zucker spaltende InvertasenInvertasen in Süßwaren und Pralinen

  • Zellwand abbauende PektinasenPektinasen in Fruchtsäften und Wein

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Gentechnik unterhalb der Kennzeichnungsschwelle: In Backmischungen,  wie sie etwa für Brötchen verwendet werden, können verschiedene Zutaten enthalten sein, bei denen eine Herstellung mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen möglich ist, etwa Cystein (Backhilfsmittel) oder Amylasen (Enzym). Eine Kennzeichnung ist nicht vorgeschrieben.
Lebensmittel, Enzyme, Gentechnik. Die Konsumenten wissen wenig davon, aber Lebensmitteltechnologen schätzen sie: Enzyme. Viele werden mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt. Tendenz: steigend.
27. Mai 2013 [nach oben springen]

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