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Zusatzstoffe, Aromen,
Enzyme - kennzeichnen?
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Grundsätzlich
gelten die europäischen Vorschriften zur
Kennzeichnung auch für Zusatzstoffe und
Aromen. In der Praxis sind davon nur
vereinzelt Produkte betroffen.
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Kennzeichnen: Schokolade mit Zusatzstoff Sojalecithin aus gv-Sojabohnen |
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Kennzeichnungspflichtig sind Zusatzstoffe und Aromen,
die unmittelbar aus gentechnisch veränderten Organismen
hergestellt werden.
Verschiedene Zusatzstoffe können aus
gv-Pflanzen gewonnen werden:
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In der Praxis keine Kennzeichnung: Speiseeis mit
Zusatzstoff Mono- und Diglyceride
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Kennzeichnung möglich: Es gibt
zahlreiche Zusatzstoffe, bei denen es sich um chemische oder andere
Modifikationen pflanzlicher Grundstoffe handelt ("Zusatzstoffe
der zweiten Generation"). Diese Ausgangsstoffe können aus
gv-Pflanzen - etwa gv-Mais und gv-Sojabohnen - stammen.
Beispiele für solche "Zusatzstoffe der
zweiten Generation" sind:
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Mono- und Diglyceride aus gv-Soja als Emulgatoren in Süß- ,
Backwaren oder Speiseeis
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modifizierte Stärke und
ähnliche Zusatzstoffe aus gv-Mais
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Zuckeraustauschstoffe wie
Maltit oder
Sorbit aus gv-Maisstärke
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Zuckeraustauschstoff Sorbit oder Füllstoff
Polydextrose,
die aus Glukose hervorgehen (Rohstoff: gv-Maisstärke)
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Aromen, die sich aus
modifizierten Fettsäuren ableiten, welche aus
gv-Soja stammen
Obwohl in den EU-Vorschriften solche
Fälle nicht eindeutig geregelt sind, wird in der Praxis
nicht gekennzeichnet. |
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Keine Kennzeichnung: Süßstoff, hergestellt mit mit Hilfe von gv-Mikroorganismen.
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Nicht kennzeichnungspflichtig sind Zusatzstoffe,
Vitamine, Aromen, die mit Hilfe von gentechnisch
veränderten Mikroorganismen hergestellt werden. Im
Lebensmittel bzw. dem Zusatzstoff dürfen keine Mikroorganismen und Bestandteile davon vorhanden
sein.
Eine Herstellung mit Hilfe von gv-Mikroorganismen
ist etwa bei diesen Zusatzstoffen möglich:
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Keine Kennzeichnung: Käse, bei dessen Herstellung Chymosin verwendete wurde, das mit Hilfe von gentechnisch veränderten
Mikroorganismen gewonnen wurde. |
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Nicht kennzeichnungspflichtig sind
Lebensmittelenzyme, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten
Mikroorganismen hergestellt werden.
Bei vielen Enzymen ist die Herstellung mit
Hilfe von gv-Mikroorganismen möglich, so z.B. bei
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Chymosin (Labferment) bei der
Käseherstellung
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Stärke spaltende
Amylasen in Brot oder
Backmischungen
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Zucker spaltende Invertasen in Süßwaren und Pralinen
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Zellwand abbauende
Pektinasen in
Fruchtsäften und
Wein
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Mehr bei
transGEN:
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Gentechnik unterhalb der Kennzeichnungsschwelle: In
Backmischungen, wie sie etwa für Brötchen verwendet
werden, können verschiedene Zutaten enthalten sein, bei
denen eine Herstellung mit Hilfe gentechnisch veränderter
Mikroorganismen möglich ist, etwa Cystein (Backhilfsmittel)
oder Amylasen (Enzym). Eine Kennzeichnung ist nicht
vorgeschrieben.
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Lebensmittel, Enzyme, Gentechnik. Zahlreiche Enzyme
werden mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen
hergestellt. |
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