Transparenz fr Gentechnik bei Lebensmitteln
 
TransGen Lebensmitteldatenbank

Geben Sie ein, wozu Sie etwas wissen wollen: eine Pflanze, ein Lebensmittel, eine Zutat, einen Zusatzstoff oder eine E-Nummer.

Newsletter? Anmelden
transGEN Forum
Gute Gene - Schlechte Gene
bioSicherheit
Pflanzen. Forschung. Ethik.
Forum Bio- und Gentechnologie

Keine Kennzeichnung - die Ausnahmen

Keine Kennzeichnungspflicht besteht bei:

  • tierischen Lebensmittel wie Milch, Fleisch, Eiern, wenn die Tier gentechnisch veränderter Futtermittel erhalten haben;

  • Zusatzstoffen, Aromen und Vitaminen, die mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt werden;

  • zufälligen, technisch unvermeidbaren GVO-Beimischungen bis zu 0,9 Prozent, wenn der jeweilige GVO in der EU zugelassen und als sicher bewertet wurde;

  • GVO-Anwendungen bei Stoffen, die nicht auf der Zutatenliste von Lebensmitteln deklariert werden müssen (Enzyme, technische Hilfsstoffe, Trägerstoffe, Nährmedien)

  

Bild vergrößern
Keine Kennzeichnung: Fleisch und Wurst von Tieren, die Futter aus gv-Pflanzen erhalten haben

Bild vergrößern
Keine Kennzeichnung: Milchprodukte von Kühen,  die Futter aus gv-Pflanzen erhalten haben

Nicht zu kennzeichnen sind Lebensmittel, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Organismen  (GVO) hergestellt wurden.

  • Keine Kennzeichnung:
    tierischen Lebensmittel wie Fleisch, WurstFleisch, Wurst, Eier, MilchMilch, wenn sie von Tieren stammen, die Futtermittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen erhalten haben.

Nach Auffassung des Gesetzgebers gehen die gv-Futtermittel nicht direkt in die Lebensmittel über.

Für Futtermittel selbst gelten dagegen die gleichen Kennzeichnungsvorschriften wie für Lebensmittel: So muss auf der Verpackung oder in den Begleitpapieren deklariert werden, wenn ein Futtermittel Bestandteile aus gentechnisch veränderten Pflanzen oder Mikroorganismen enthält.

 

Bild vergrößern
Keine Kennzeichnung: Süßstoff Aspartam, der mit Hilfe von gv-Mikroorganismen hergestellt wurde.

  • Keine Kennzeichnung:
    Zusatzstoffe, Aromen und Vitaminen,
    die mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt werden.

Die eingesetzten Mikroorganismen werden als "biologische Maschine" aufgefasst , die Nährstoffe in die jeweils gewünschten Substanzen umwandeln. Voraussetzung für die Befreiung von der Kennzeichnungspflicht ist, dass im Lebensmittel bzw. dem Zusatzstoff keine Mikroorganismen und deren Bestandteile mehr vorhanden sind.

Beispiele für Zusatzstoffe, bei denen eine Herstellung mit Hilfe gv-Mikroorganismen möglich ist, sind

 

Bild vergrößern
Keine Kennzeichnung: "Zufällige, technisch unvermeidbare" Beimischungen von GVOs bis zu 0,9 Prozent (bezogen auf die jeweilige Zutat).

 

Ohne Kennzeichnung bleiben geringfügige GVO-Beimischungen bis zu einem Schwellenwert von 0,9 Prozent,

  • wenn der betreffende Hersteller oder Importeur des betreffenden Produkts glaubwürdig nachweisen kann, dass es sich um zufällige, technisch unvermeidbare GVO-Beimischungen handelt;

  • und wenn die in Spuren vorhandenen  GVOs in der EU zugelassen sind und damit als sicher eingestuft wurden. 

 


Keine Kennzeichnung: Enzyme, die mit Hilfe von gv-Mikroorganismen erzeugt wurden.
Beispiel: Wein, hergestellt unter Einsatz von Enzymen.

Bild vergrößern
Keine Kennzeichnung: Süßigkeiten mit Glukosesirup, der unter Einsatz von Enzymen aus Stärke gewonnen wird.

Nicht unter die Kennzeichnung fallen gentechnische Anwendungen bei Stoffen, die nicht auf der Zutatenliste von Lebensmitteln deklariert werden müssen.

Enzyme werden inzwischen zwar EU-weit einheitlich zugelassen. Sie müssen aber nur in Ausnahmefällen als Zutat aufgeführt werden.  

Lebensmittelenzyme können mit Hilfe von gv-Mikroorganismen hergestellt werden, bei einigen ist dieses der Regelfall.

 

Bild vergrößern
Keine Kennzeichnung: Nährstoffe für Mikroorganismen: Beispiel: Vitamin C, produziert mit Mikroorganismen, die GVO-Nährstoffe verwerten.

Nährstoffe für Mikroorganismen. Bei der Herstellung bestimmter Lebensmittel oder Zusatzstoffe werden Mikroorganismen eingesetzt, die auf Nährmedien (Substrate) wachsen.

Diese Nährmedien können aus GVO gewonnen werden. Beispiele für davon betroffene Lebensmittel sind:

  • BäckerhefeBäckerhefe, die auf Nährstoffen aus gv-MaisstärkeMaisstärke wächst

  • Vitamin CVitamin C, das biotechnologisch mit Hilfe von Mikroorganismen produziert wird, welche GlukoseGlukose aus gv-Maisstärke erhalten haben 

  • ZitronensäureZitronensäure, die biotechnologisch mit Hilfe von Mikroorganismen produziert wird, welche Melasse aus gv-ZuckerrübenZuckerrüben erhalten haben.

 


Keine Kennzeichnung: Trägerstoffe. Beispiel: Lebensmittelaromen, auf Trägerstoffen aus gv-Stärke

 

Trägerstoffe. Verschiedene Vitamine, Aromen oder Zusatzstoffe werden auf Trägerstoffe aufgebracht, um sie besser dosieren und handhaben zu können. Obwohl diese Trägerstoffe den Lebensmittel zugesetzt werden, gelten sie nicht als Zutat und müssen daher nicht gekennzeichnet werden.

 

Mehr bei transGEN:

 

Keine Kennzeichnung beim Lebensmittel: Gentechnik im Futter. Wenn Tiere Futtermittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen erhalten haben, dann müssen die daraus hergestellten Lebensmittel nicht gekennzeichnet werden: Das gilt für Eier, aber auch für Milch, Fleisch, Wurst....
Kennzeichnung "ohne Gentechnik": Bei Lebensmitteln sind die "ohne Gentechnik"-Anforderungen streng, bei Futtermitteln weniger. Milch, Eier und Fleisch dürfen das "ohne Gentechnik"-Label auch dann tragen, wenn sie von Tieren stammen, dessen Futter nicht wirklich gentechnik-frei war.
Gentechnik-Überwachung. In Deutschland sind die Bundesländer für die Lebensmittelüberwachung zuständig. Sie kontrollieren die Einhaltung der Gentechnik-Vorschriften. Dazu werden in jedem Jahr mehrere Tausend Lebensmittel untersucht - vor allem solche mit mais- oder sojahaltigen Zutaten.
27. Mai 2013 [nach oben springen]

© 1997 - 2013 i-bio Information Biowissenschaften | Impressum | Leitlinien und Finanzierung | website created by webmotive