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Wie kennzeichnen?

Die Vorschriften über die Form der Kennzeichnung gelten grundsätzlich für alle Lebensmittel:

  • vorgefertigte, verpackte Lebensmittel, bei denen eine Zutatenliste vorgeschrieben ist,

  • lose oder unverpackte Ware,

  • Restaurant- und Kantinenverpflegung.

Wortlaut und Platzierung der Kennzeichnung sind gesetzlich festgelegt. Ein bestimmtes Symbol oder ein auffälliges Zeichen sind nicht zulässig.

  

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Vorgefertigte oder verpackte Lebensmittel mit Zutatenliste:

Gekennzeichnet wird die jeweilige Zutat:

  • Entweder in Form einer Ergänzung zur betreffenden Zutat: "genetisch verändert" oder "aus genetisch verändertem .... hergestellt".

  • Oder als Fußnote zum Zutatenverzeichnis in der gleichen Schriftgröße.
     

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Kennzeichnung auf der Verpackung: Zucker

 

Verpackte Lebensmittel ohne Zutatenliste:

  • Hinweis "genetisch verändert" oder "aus genetisch verändertem ...." in deutlicher Form auf dem Etikett.

Lebensmittel ohne Zutatenliste sind etwa Zucker oder verpacktes Obst und Gemüse.

 

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Hinweis an der Auslage: Unverpackte Süßigkeiten mit Zutaten aus GVOs.

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Hinweis an der Auslage in der Bäckerei: Brötchen mit Zutaten aus GVOs.

 

Unverpackte Lebensmittel oder sehr kleine Packungsgrößen:

  • Der Hinweis "genetisch verändert" oder "aus genetisch verändertem ...." muss auf oder im unmittelbaren Zusammenhang mit der Auslage angebracht werden.

  • Produkte mit sehr kleinen Verpackungsgrößen können wie unverpackte Waren an der Auslage gekennzeichnet werden.

  • Hinweise auf der Verpackung müssen in dauerhafter Form angebracht und in einer Schriftgröße sein, die eine gute Lesbarkeit und Identifizierbarkeit gewährleistet.

 


 

Gastronomie und Kantinen

Auch in Restaurants, Gaststätten und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung unterliegen Speisen und Getränke den gleichen Kennzeichnungsbestimmungen wie alle anderen Lebensmittel.

Werden kennzeichnungspflichtige Vorprodukte oder Zutaten verwendet, muss der Endverbraucher darüber informiert werden. Das kann etwa durch einen Hinweis auf der Speisekarte oder bei der Essensausgabe geschehen.

 

Mehr bei transGEN:

 

Genetisch oder gentechnisch? Offiziell schreibt die entsprechende EU-Verordnung die Formulierung "genetisch verändert" für die Kennzeichnung vor, obwohl eigentlich gentechnisch veränderte Sojabohnen gemeint sind.
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Korrekt gekennzeichnet. Vereinzelt gibt es auch in Deutschland meist aus den USA importierte Produkte zu kaufen. Wie dieser Reese's-Riegel - hergestellt aus gentechnisch veränderten Zuckerrüben, Sojabohnen und Mais.
27. Mai 2013 [nach oben springen]

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