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Der Schwellenwert - eine politische GrenzziehungIn Europa ist der Kennzeichnungsschwellenwert bei 0,9 Prozent festgelegt. Er markiert die Grenze, unterhalb derer "zufällige, technisch unvermeidbare" Beimischungen zugelassener GVO ohne Kennzeichnung zu tolerieren sind. Über die Höhe des Schwellenwerts ist politisch entschieden worden.
In der EU wird diese Grenzziehung über den Schwellenwert definiert: Er legt die Höhe von GVO-Beimischungen in Lebens- und Futtermitteln fest, die ohne Kennzeichnung hinzunehmen sind. EU-Parlament und Ministerrat haben sich für einen Schwellenwert von 0,9 Prozent entschieden. Wie alle Mitgliedsstaaten stimmte auch die damalige grüne Verbraucherministerin Renate Künast im EU-Agrarministerrat diesem Wert zu. GVO-Beimischungen in einem Lebens- und Futtermittel sind jedoch nur dann von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen,
Nach den Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Bundesländer liegen die ermittelten GVO-Beimischungen in konventionellen oder Öko-Lebensmitteln weit unterhalb der 0,9-Prozent-Schwelle, in der Regel etwa bei 0,1 Prozent. Betroffen sind vor allem sojahaltige Lebensmittel. Mehr bei transGEN:
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