Transparenz für Gentechnik bei Lebensmitteln
  Fr 03.09.2010 | 06:59 Uhr
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Kennzeichnung Gentechnik: Ein Leitfaden

Restaurants und Kantinen


Gleich, ob Imbissbude oder Edelrestaurant: Grundsätzlich gelten die Vorschriften zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel auch in der Gastronomie. Ausnahmen gibt es bei Kantinen.

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Im Restaurant: Kennzeichnung auf der Speisekarte.

Einrichtungen der Gastronomie

In Einrichtungen der Gastronomie sind alle Speisen und Getränke kennzeichnungspflichtig, wenn sie GVOs sind, diese enthalten oder daraus hergestellt wurden. Solche Produkte müssen dem Endverbraucher mit einen Vermerk angeboten werden, der sie eindeutig kennzeichnet, etwa auf der Speisekarte oder am Buffet.

 

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Kantinen: Kennzeichnung mit Ausnahmen

Einrichtungen der Gemeinschaftsgastronomie

In der Gemeinschaftsgastronomie - das ist regelmäßige Verpflegung von Menschengruppen etwa in Betrieben, Gesundheits-, Pflege- und Bildungseinrichtungen - sind die Kennzeichnungsbestimmungen weniger weitreichend als in Restaurants.

  • Zubereitete oder verarbeitete Lebensmittel, die in den Einrichtungen der  Gemeinschaftsverpflegung konsumiert werden, sind von der Gentechnik-Kennzeichnung ausgenommen.

  • Kauft jedoch ein Anbieter von  Gemeinschaftsverpflegung kennzeichnungspflichtige Produkte ein und gibt sie an den Endverbraucher ab, müssen sie gekennzeichnet werden. 

Beispiel: Kauft ein Kantinenbetreiber gv-Tomaten ein und bietet sie unverändert als Rohkost an, muss er die Tomaten kennzeichnen. Werden die gv-Tomaten jedoch zu Tomatensauce verarbeitet, ist keine Kennzeichnung erforderlich.
 

Fotos: www.oekolandbau.de / ©BLE 2002-2005 / Dominic Menzler

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10. Januar 2007 [nach oben springen]

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