|
Einrichtungen der Gemeinschaftsgastronomie
In der Gemeinschaftsgastronomie - das ist regelmäßige
Verpflegung von Menschengruppen etwa in
Betrieben, Gesundheits-, Pflege- und Bildungseinrichtungen
- sind die Kennzeichnungsbestimmungen weniger weitreichend
als in Restaurants.
-
Zubereitete oder verarbeitete
Lebensmittel, die in den Einrichtungen der
Gemeinschaftsverpflegung konsumiert werden, sind von der
Gentechnik-Kennzeichnung ausgenommen.
-
Kauft jedoch ein Anbieter von
Gemeinschaftsverpflegung kennzeichnungspflichtige
Produkte ein und gibt sie an den Endverbraucher ab, müssen sie
gekennzeichnet werden.
Beispiel: Kauft ein Kantinenbetreiber
gv-Tomaten ein und bietet sie unverändert als Rohkost an, muss er
die Tomaten kennzeichnen. Werden die gv-Tomaten jedoch zu
Tomatensauce verarbeitet, ist keine Kennzeichnung erforderlich.
|