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Kennzeichnung Gentechnik: Ein Leitfaden
Bio-Produkte:
Gentechnik ist nicht erlaubt
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Bei Produkten des Ökologischen Landbaus ist der bewusste Einsatz der
Gentechnik gesetzlich verboten. Weder die Richtlinien der
Öko-Verbände, noch die Ökolandbau-Verordnung der EU erlauben
gentechnisch veränderte Pflanzen oder
Mikroorganismen.
Dieses Verbot betrifft auch Futtermittel
aus gv-Pflanzen oder Enzyme, die mit Hilfe von gv-Mikroorganismen hergestellt werden.
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Bei Bioprodukten ist die gezielte Verwendung von
gentechnisch veränderten Organismen gesetzlich
verboten.
Deutsches (oben) und europäisches Label für
Bioprodukte (unten). |
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Bio-Produkte: Keine Gentechnik, aber keine Garantie für
absolute "Gentechnik-Freiheit".
Trotz des grundsätzlichen Verbots der Gentechnik: Geringfügige GVO-Beimischungen
werden auch bei
Bio-Produkten toleriert. Bei Kontrollen der
Lebensmittelüberwachung wurden
mehrfach GVO-Spuren nachgewiesen.
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Der Schwellenwert für zufällige,
technisch unvermeidbare GVO-Beimischungen liegt für Bio-
und konventionelle Produkte einheitlich bei 0,9 Prozent.
GVO-Anteile unterhalb dieses Schwellenwerts sind auch bei
Bio-Produkten von der Kennzeichnungspflicht befreit -
allerdings nur dann, wenn der betreffender Hersteller
nachweisen kann, dass es sich dabei um zufällige
GVO-Einträge handelt.
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Ein strengerer Schwellenwert für
Bio-Produkte könnte dazu führen, dass bei gleichen GVO-Anteilen Bioprodukte zu kennzeichnen wären,
konventionelle dagegen nicht. Die deutschen Öko-Verbände
lehnen daher einen speziellen GVO-Schwellenwert für
Bio-Produkte ab.
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Zusatzstoffe, Enzyme, aber auch
Futtermittelzutaten oder Tierarzneimittel, die mit Hilfe
von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt
werden, sind grundsätzlich verboten. Ausnahme: Sie sind
nach den Bestimmungen der EU-Ökoverordnung zugelassen
und es sind keine "gentechnikfreien" Alternativen
erhältlich.
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