Bio-Produkte:
Gentechnik ist nicht erlaubt
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Gentechnik bei
Bio-Produkten
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Der Einsatz von
gentechnisch veränderten Organismen (GVO)
ist gesetzlich verboten.
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Minimale
GVO-Verunreinigungen sind zulässig.
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Gentechnisch
veränderte Mikroorganismen zur
Herstellung von Zusatzstoffen, Enzymen
und Tierarzneimitteln sind in Ausnahmefällen
erlaubt.
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Bei Produkten des Ökologischen Landbaus ist der bewusste Einsatz der
Gentechnik gesetzlich verboten. Weder die Richtlinien der
Öko-Verbände, noch die Ökolandbau-Verordnung der EU erlauben
gentechnisch veränderte Pflanzen oder
Mikroorganismen. Eine Garantie auf eine absolute
"Gentechnik-Freiheit" ist jedoch nicht möglich.
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Deutsches (oben) und das 2010 neu eingeführte europäische Label für
Bioprodukte (unten).
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Trotz des grundsätzlichen Verbots der Gentechnik: Geringfügige GVO-Beimischungen
werden auch bei
Bio-Produkten toleriert. Bei Kontrollen der
Lebensmittelüberwachung wurden
mehrfach GVO-Spuren nachgewiesen.
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Der Schwellenwert für zufällige,
technisch unvermeidbare GVO-Beimischungen liegt für Bio-
und konventionelle Produkte einheitlich bei 0,9 Prozent.
GVO-Anteile unterhalb dieses Schwellenwerts sind auch bei
Bio-Produkten von der Kennzeichnungspflicht befreit -
allerdings nur dann, wenn der betreffender Hersteller
nachweisen kann, dass es sich dabei um zufällige
GVO-Einträge handelt.
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Ein strengerer Schwellenwert für
Bio-Produkte könnte dazu führen, dass bei gleichen GVO-Anteilen Bioprodukte zu kennzeichnen wären,
konventionelle dagegen nicht. Die deutschen Öko-Verbände
lehnen daher einen speziellen GVO-Schwellenwert für
Bio-Produkte ab.
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Zusatzstoffe, Enzyme, aber auch
Futtermittelzutaten oder Tierarzneimittel, die mit Hilfe
von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt
werden, sind grundsätzlich verboten. Ausnahme: Sie sind
nach den Bestimmungen der EU-Ökoverordnung zugelassen
und es sind keine "gentechnikfreien" Alternativen
erhältlich.
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