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Bio-Produkte: Gentechnik ist nicht erlaubt

Gentechnik bei Bio-Produkten

  • Der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ist gesetzlich verboten.

  • Minimale GVO-Verunreinigungen sind zulässig.

  • Gentechnisch veränderte Mikroorganismen zur Herstellung von Zusatzstoffen, Enzymen und Tierarzneimitteln sind in Ausnahmefällen erlaubt.

 
Bei Produkten des Ökologischen Landbaus ist der bewusste Einsatz der Gentechnik gesetzlich verboten. Weder die Richtlinien der Öko-Verbände, noch die Ökolandbau-Verordnung der EU erlauben gentechnisch veränderte Pflanzen oder Mikroorganismen. Eine Garantie auf eine absolute "Gentechnik-Freiheit" ist jedoch nicht möglich.


Deutsches (oben) und das 2010 neu eingeführte europäische Label für Bioprodukte (unten).

 

Trotz des grundsätzlichen Verbots der Gentechnik: Geringfügige GVO-Beimischungen werden auch bei Bio-Produkten toleriert. Bei Kontrollen der Lebensmittelüberwachung wurden mehrfach GVO-Spuren nachgewiesen.

  • Der Schwellenwert für zufällige, technisch unvermeidbare GVO-Beimischungen liegt für Bio- und konventionelle Produkte einheitlich bei 0,9 Prozent. GVO-Anteile unterhalb dieses Schwellenwerts sind auch bei Bio-Produkten von der Kennzeichnungspflicht befreit -  allerdings nur dann, wenn der betreffender Hersteller nachweisen kann, dass es sich dabei um zufällige GVO-Einträge handelt.

  • Ein strengerer Schwellenwert für Bio-Produkte könnte dazu führen, dass bei gleichen GVO-Anteilen Bioprodukte zu kennzeichnen wären, konventionelle dagegen nicht. Die deutschen Öko-Verbände lehnen daher einen speziellen GVO-Schwellenwert für Bio-Produkte ab.

  • Zusatzstoffe, Enzyme, aber auch Futtermittelzutaten oder Tierarzneimittel, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden, sind grundsätzlich verboten. Ausnahme: Sie sind nach den Bestimmungen der EU-Ökoverordnung zugelassen und es sind keine "gentechnikfreien" Alternativen erhältlich.

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02. Februar 2011 [nach oben springen]

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