Koexistenz:
Landwirtschaft mit und ohne Gentechnik
Im Grundsatz sind sich alle
einig: Landwirtschaftliche Systeme mit und ohne
gentechnisch veränderten Pflanzen sollen auf Dauer
nebeneinander existieren können. In der EU ist diese
Koexistenz ein zentraler Grundsatz der
Gentechnik-Rechtsvorschriften.
Koexistenz - geht das
überhaupt?
In der EU ist das Recht, sich
für Produkte "ohne Gentechnik" zu entscheiden,
politisch garantiert. Doch: Wenn gentechnisch
veränderte Pflanzen angebaut werden, dann kann es
eine absolute "Gentechnik-Freiheit" nicht mehr
geben. Schwellenwerte
markieren die Grenze zwischen einer bewussten
Anwendung der Gentechnik und zufälligen, technisch
unvermeidbare GVO-Beimischungen.
Seit 2008: Regeln der Guten
fachlichen Praxis vorgeschrieben
Verbindliche Regeln der "Guten fachlichen Praxis" gibt es
für viele Bereiche der Landwirtschaft. Seit Beginn der Anbausaison
2008 gelten solche Regeln auch beim Anbau gentechnisch veränderte
Pflanzen. Vorgeschrieben sind etwa Mindestabstände zwischen Feldern mit gv-
und konventionellen Pflanzen. Bei Mais sollen
es 150 oder bei Öko-Mais sogar 300 Meter sein.
Mit dem seit April 2008 geltenden Gentechnik-Gesetz hat sich kaum etwas
ändern: Weiterhin
gelten beim Anbau von gv-Pflanzen in Deutschland weit reichende
Haftungsbestimmungen. Landwirte haften für wirtschaftliche Schäden,
die durch Auskreuzungen etwa von gv-Mais entstehen - auch dann, wenn
sie alles richtig gemacht haben und möglicherweise gar nicht der
Verursacher sind. Doch: Die vorgeschriebenen Abstände zwischen gv-
und konventionellen Felder sind so groß, dass es kaum zu
Haftungsfällen kommen wird.
Alle Standorte, auf denen gentechnisch veränderte
Pflanzen freigesetzt oder angebaut werden, müssen in
ein öffentliches Register eingetragen werden - so
schreibt es das deutsche Gentechnik-Gesetz vor.
Wie müssen Felder mit Bt-Mais
und konventionellem Mais von einander entfernt sein, um
"wesentliche" GVO-Einträge auszuschließen? Die politisch
beschlossenen Mindestabstände sind weitaus strenger als es
die Ergebnisse von Koexistenzversuchen nahe legen.
In den Niederlanden haben sich
Dachverbände der Landwirtschaft, der Pflanzenzüchter und der
Verbraucher auf Regeln für den Anbau gentechnisch
veränderter Pflanzen verständigt.