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Wahlfreiheit und
Koexistenz
Mit und ohne Gentechnik:
Koexistenz - geht das überhaupt?
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Konsumenten, Landwirte,
Lebensmittelhersteller - sie alle sollen zwischen Produkten mit und ohne Gentechnik wählen können. Diese
Wahlfreiheit ist ein zentraler und inzwischen allgemein
akzeptierter Grundsatz der europäischen Gentechnik-Gesetzgebung.
Die Grüne Gentechnik - die Nutzung
gentechnisch veränderter Organismen in Landwirtschaft und
Lebensmittelwirtschaft - ist auch in Europa eine ökonomische
Realität: Landwirte haben grundsätzliche das Recht, zugelassene
gentechnisch veränderte Pflanzen anzubauen und die Ernteprodukte zu
vermarkten. Zudem werden große Mengen Agrarrohstoffe nach Europa
eingeführt, die gv-Pflanzen enthalten oder daraus erzeugt wurden.
Damit Wahlfreiheit ausgeübt werden
kann, muss es besondere Regeln geben, die beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen und beim Umgang mit den
daraus hergestellten Produkten einzuhalten sind.
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Wahlfreiheit. Der Konsument hat die Wahl: Er
entscheidet sich zwischen Produkten mit und ohne
Anwendung der Gentechnik. |
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Wahlfreiheit auch für
Landwirte: Sie können sich für gv-Saatgut
entscheiden, aber auch auf eine Landwirtschaft "ohne
Gentechnik" setzen. |
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Koexistenz: keine
absolute "Gentechnik- Freiheit". Zufällige,
unvermeidbare Spuren von gv-Pflanzen kommen in
vielen Lebensmitteln vor - auch in Öko-Produkten.
Das ist erlaubt, wenn die gv-Pflanzen zugelassen und
als sicher eingestuft wurden. |
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Die wesentlichen Voraussetzungen für
Wahlfreiheit sind:
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Koexistenz: Es muss
sichergestellt werden, dass beide Wirtschaftsweisen
- mit und ohne Gentechnik - auf Dauer nebeneinander bestehen bleiben.
Insbesondere muss verhindert werden, dass sich die Produkte
gegenseitig vermischen. Damit es nicht zu nennenswerten GVO-Einträgen in konventionellen Produkten kommt, gelten bei
Anbau und
Verarbeitung von gv-Pflanzen besondere Regeln.
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Kennzeichnung: Wer Wahlfreiheit ausüben will,
muss die dafür erforderlichen Informationen erhalten. Dazu ist eine Kennzeichnung
am Produkt erforderlich, die über die Anwendung der
Gentechnik Auskunft gibt. Eine solche anwendungsbezogene
Kennzeichnung ist in der EU verbindlich vorgeschrieben.
Koexistenz? Eine absolute Trennung ist kaum möglich.
Werden gv-Pflanzen angebaut, dann ist eine
völlige Abschottung kaum möglich: Ihr Pollen wird durch Wind oder Insekten
verbreitet. Wenn auf einem Feld etwa gv-Mais
wächst, kann es sein, dass sein Pollen konventionelle Maispflanzen
in der Nachbarschaft befruchtet. Unter natürlichen Bedingungen sind
solche Auskreuzungen kaum zu vermeiden. In unmittelbarer
Nachbarschaft eines Feldes mit gv-Mais wird die
Auskreuzungswahrscheinlichkeit hoch, in einiger Entfernung sehr viel niedriger
sein.
Auch bei der Ernte, bei Transport, Lagerung
und Verarbeitung sind Vermischungen, etwa durch Verwehungen oder
nicht vollständig gesäuberte Maschinen, nicht mit absoluter
Sicherheit zu vermeiden.
Die
Natur ist ein offenes System: Es ist unmöglich, dass zwei Welten -
eine mit, eine ohne Gentechnik - vollständig getrennt nebeneinander
existieren. Werden bei einer Pflanzenart gv-Sorten angebaut, dann
sind geringe, zufällige GVO-Beimischungen nicht vollständig
auszuschließen. Obwohl viele Lebensmittelhersteller sich mit
erheblichem Aufwand um "gentechnik-freie" Rohstoffe bemühen,
sind in vielen mais- oder sojahaltigen Lebensmittel GVO-Spuren
nachweisbar - auch in Ökoprodukten.
Die Konsequenz: Eine hundertprozentige "GVO-Freiheit"
wäre nur noch dann erreichbar, wenn die Anwendung von gv-Pflanzen
verboten würde. Doch das ist weder politisch gewollt, noch rechtlich
oder ökonomisch möglich. Europa kann sich nicht von der übrigen
Welt, in der gv-Pflanzen auf wachsenden Flächen angebaut werden,
abschotten.
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Schwellenwerte: Grenze zwischen bewusster Anwendung und
zufälliger Beimischung
Unter diesen Voraussetzungen kann
Wahlfreiheit nur bedeuten, dass sich Konsumenten entscheiden können
zwischen Produkten, die mit und ohne bewusste Anwendung der
Gentechnik erzeugt wurden. Die Grenze zwischen gezielter Anwendung
und zufälligen, technisch unvermeidbaren GVO-Beimischungen kann nur
politisch gesetzt werden.
In der EU wird diese Grenzziehung in erster
Linie über den Schwellenwert
definiert. Er bezeichnet die GVO-Beimischungen in Lebens- und
Futtermitteln, die ohne Kennzeichnung hinzunehmen sind, und wurde
von den Mitgliedsstaaten und im EU-Parlament mit großen Mehrheiten auf 0,9 Prozent festgesetzt. Auch
die damalige grüne Verbraucherministerin Renate Künast hat im EU-Agrarministerrat diesem
Wert zugestimmt.
GVO-Beimischungen in einem Lebens- und
Futtermittel sind dann von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen
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wenn sie nicht mehr als 0,9 Prozent betragen
(bezogen auf die jeweilige Zutat);
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wenn der jeweilige Hersteller nachweisen
kann, dass er sich aktiv um eine Vermeidung bemüht hat und es sich
tatsächlich um zufällige, technisch unvermeidbare GVO-Anteile handelt;
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wenn die jeweiligen, in Spuren vorhandenen
gv-Pflanzen in der EU zugelassen und von den zuständigen Expertengremien als
sicher eingestuft wurden. Nach dem Stand des Wissen sind Beimischungen
von solchen gv-Pflanzen ohne Risiko für Menschen, Tiere und Umwelt.
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Der Schwellenwert von 0,9 Prozent gilt sowohl für
konventionelle wie ökologisch erzeugte Produkte.
Koexistenz: "Unmöglich" oder" machbar"?
Die europäische Gesetzgebung zur Gentechnik
hat das Ziel, Koexistenz als Nebeneinander verschiedener
landwirtschaftlicher Systeme mit und ohne Gentechnik zu
gewährleisten.
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Eine praktizierte Koexistenz ist
Voraussetzung für die politisch garantierte Wahlfreiheit. Diese bedeutet
jedoch nicht das Recht auf völlige "Gentechnik-Freiheit".
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Koexistenz wie sie von den Europäischen
Institutionen definiert wird, ist grundsätzlich möglich, wenn in der Landwirtschaft und der
nachfolgenden Verarbeitungskette geeignete Maßnahmen eingehalten
werden. Welche das im einzelnen sind, hängt von der jeweiligen
Pflanzenart und ihren biologischen Eigenschaften ab, aber auch von
klimatischen Bedingungen oder Form und Größe der Felder.
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Zahlreiche europäische Studien, aber auch
die Ergebnisse des Erprobungsanbaus in Deutschland zeigen, dass
es beim Anbau von Mais mit vergleichsweise einfachen Mitteln
möglich ist, eine so verstandene Koexistenz zu praktizieren.
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Recht: Koexistenz
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Landwirtschaft mit und ohne Gentechnik |
 | Info + :
Forschung Koexistenz |
Mehr im Web
| Koexistenz: Informationen bei
bioSicherheit.de |
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