Transparenz für Gentechnik bei Lebensmitteln
  Fr 03.09.2010 | 06:53 Uhr
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Wahlfreiheit und Koexistenz

Mit und ohne Gentechnik:
Koexistenz - geht das überhaupt?


Konsumenten, Landwirte, Lebensmittelhersteller - sie alle sollen zwischen Produkten mit und ohne Gentechnik wählen können. Diese Wahlfreiheit ist ein zentraler und inzwischen allgemein akzeptierter Grundsatz der europäischen Gentechnik-Gesetzgebung.

Die Grüne Gentechnik - die Nutzung gentechnisch veränderter Organismen in Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft - ist auch in Europa eine ökonomische Realität: Landwirte haben grundsätzliche das Recht, zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen anzubauen und die Ernteprodukte zu vermarkten. Zudem werden große Mengen Agrarrohstoffe nach Europa eingeführt, die gv-Pflanzen enthalten oder daraus erzeugt wurden.

Damit Wahlfreiheit ausgeübt werden kann, muss es besondere Regeln geben, die beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen und beim Umgang mit den daraus hergestellten Produkten einzuhalten sind.

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Wahlfreiheit. Der Konsument hat die Wahl: Er entscheidet sich zwischen Produkten mit und ohne Anwendung der Gentechnik.

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Wahlfreiheit auch für Landwirte: Sie können sich für gv-Saatgut entscheiden, aber auch auf eine Landwirtschaft "ohne Gentechnik" setzen.

Koexistenz: keine absolute "Gentechnik- Freiheit". Zufällige, unvermeidbare Spuren von gv-Pflanzen kommen in vielen Lebensmitteln vor - auch in Öko-Produkten. Das ist erlaubt, wenn die gv-Pflanzen zugelassen und als sicher eingestuft wurden.

Die wesentlichen Voraussetzungen für Wahlfreiheit sind:

  • Koexistenz: Es muss sichergestellt werden, dass  beide Wirtschaftsweisen - mit und ohne Gentechnik - auf Dauer nebeneinander bestehen bleiben. Insbesondere muss verhindert werden, dass sich die Produkte gegenseitig vermischen. Damit es nicht zu nennenswerten GVO-Einträgen in konventionellen Produkten kommt, gelten bei Anbau und  Verarbeitung von gv-Pflanzen besondere Regeln.

  • Kennzeichnung: Wer Wahlfreiheit ausüben will, muss die dafür erforderlichen Informationen erhalten. Dazu ist eine Kennzeichnung am Produkt erforderlich, die über die Anwendung der Gentechnik Auskunft gibt. Eine solche anwendungsbezogene Kennzeichnung ist in der EU verbindlich vorgeschrieben.

Koexistenz? Eine absolute Trennung ist kaum möglich.

Werden gv-Pflanzen angebaut, dann ist eine völlige Abschottung kaum möglich: Ihr Pollen wird durch Wind oder Insekten verbreitet. Wenn auf einem Feld etwa gv-Mais wächst, kann es sein, dass sein Pollen konventionelle Maispflanzen in der Nachbarschaft befruchtet. Unter natürlichen Bedingungen sind solche Auskreuzungen kaum zu vermeiden. In unmittelbarer Nachbarschaft eines Feldes mit gv-Mais wird die Auskreuzungswahrscheinlichkeit hoch, in einiger Entfernung sehr viel niedriger sein.

Auch bei der Ernte, bei Transport, Lagerung und Verarbeitung sind Vermischungen, etwa durch Verwehungen oder nicht vollständig gesäuberte Maschinen, nicht mit absoluter Sicherheit zu vermeiden.

Die Natur ist ein offenes System: Es ist unmöglich, dass zwei Welten - eine mit, eine ohne Gentechnik - vollständig getrennt nebeneinander existieren. Werden bei einer Pflanzenart gv-Sorten angebaut, dann sind geringe, zufällige GVOGVO-Beimischungen nicht vollständig auszuschließen. Obwohl viele Lebensmittelhersteller sich mit erheblichem Aufwand um "gentechnik-freie" Rohstoffe bemühen, sind in vielen mais- oder sojahaltigen Lebensmittel GVO-Spuren nachweisbar - auch in Ökoprodukten.

Die Konsequenz: Eine hundertprozentige "GVO-Freiheit" wäre nur noch dann erreichbar, wenn die Anwendung von gv-Pflanzen verboten würde. Doch das ist weder politisch gewollt, noch rechtlich oder ökonomisch möglich. Europa kann sich nicht von der übrigen Welt, in der gv-Pflanzen auf wachsenden Flächen angebaut werden, abschotten.

Schwellenwerte: Grenze zwischen bewusster Anwendung und zufälliger Beimischung

Unter diesen Voraussetzungen kann Wahlfreiheit nur bedeuten, dass sich Konsumenten entscheiden können zwischen Produkten, die mit und ohne bewusste Anwendung der Gentechnik erzeugt wurden. Die Grenze zwischen gezielter Anwendung und zufälligen, technisch unvermeidbaren GVO-Beimischungen kann nur politisch gesetzt werden. 

In der EU wird diese Grenzziehung in erster Linie über den SchwellenwertSchwellenwert definiert. Er bezeichnet die GVO-Beimischungen in Lebens- und Futtermitteln, die ohne Kennzeichnung hinzunehmen sind, und wurde von den Mitgliedsstaaten und im EU-Parlament mit großen Mehrheiten auf 0,9 Prozent festgesetzt. Auch die damalige grüne Verbraucherministerin Renate Künast hat im EU-Agrarministerrat diesem Wert zugestimmt.

GVO-Beimischungen in einem Lebens- und Futtermittel sind dann von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen

  • wenn sie nicht mehr als 0,9 Prozent betragen (bezogen auf die jeweilige Zutat);

  • wenn der jeweilige Hersteller nachweisen kann, dass er sich aktiv um eine Vermeidung bemüht hat und es sich tatsächlich um zufällige, technisch unvermeidbare GVO-Anteile handelt;

  • wenn die jeweiligen, in Spuren vorhandenen  gv-Pflanzen in der EU zugelassen und von den zuständigen Expertengremien als sicher eingestuft wurden. Nach dem Stand des Wissen sind Beimischungen von solchen gv-Pflanzen ohne Risiko für Menschen, Tiere und Umwelt.

  • Der Schwellenwert von 0,9 Prozent gilt sowohl für konventionelle wie ökologisch erzeugte Produkte. 

Koexistenz: "Unmöglich" oder" machbar"?

Die europäische Gesetzgebung zur Gentechnik hat das Ziel, Koexistenz als Nebeneinander verschiedener landwirtschaftlicher Systeme mit und ohne Gentechnik zu gewährleisten.

  • Eine praktizierte Koexistenz ist Voraussetzung für die politisch garantierte Wahlfreiheit. Diese bedeutet jedoch nicht das Recht auf völlige "Gentechnik-Freiheit".

  • Koexistenz wie sie von den Europäischen Institutionen definiert wird, ist grundsätzlich möglich, wenn in der Landwirtschaft und der nachfolgenden Verarbeitungskette geeignete Maßnahmen eingehalten werden. Welche das im einzelnen sind, hängt von der jeweiligen Pflanzenart und ihren biologischen Eigenschaften ab, aber auch von klimatischen Bedingungen oder Form und Größe der Felder.

  • Zahlreiche europäische Studien, aber auch die Ergebnisse des Erprobungsanbaus in Deutschland zeigen, dass es beim Anbau von Mais mit vergleichsweise einfachen Mitteln möglich ist, eine so verstandene Koexistenz zu praktizieren.

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21. August 2007 [nach oben springen]

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