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Landwirtschaft mit und ohne Gentechnik:
Geht beides nebeneinander?

Konsumenten, Landwirte, Lebensmittelhersteller - sie alle sollen zwischen Produkten mit und ohne Gentechnik wählen können. Diese "Wahlfreiheit" setzt voraus, dass beide Wirtschaftsweisen - eine, die gentechnisch veränderte Pflanzen nutzt, und eine, die darauf verzichtet - auf Dauer nebeneinander bestehen können. Doch ist eine solche "Koexistenz" unter natürlichen Bedingungen überhaupt möglich?

Was Koexistenz bedeutet, ist in der EU gesetzlich festgelegt:

  • kein Anspruch auf absolut "gentechnik-freie" Produkte,

  • aber: Trennung verschiedener landwirtschaftlicher Systeme mit und ohne Gentechnik.

  • Der Schwellenwert von 0,9 Prozent ist eine politische Festlegung, welche geringfügigen GVO-Beimischungen zu tolerieren sind.

  • Der Schwellenwert gilt nur für solche GVO, die zugelassen und damit als sicher bewertet wurden.

 

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Maisblüte. Maispollen werden fast ausschließlich vom Wind verfrachtet. Bienen und andere Insekten spielen bei der Bestäubung keine Rolle, da sie nur die Pollen tragenden männlichen Blüten anfliegen, nicht jedoch die weiblichen Blütenstände. Maispollen ist schwer und bestäubt in der Regel nur die benachbarten Pflanzen. Es kann aber vorkommen, dass der Wind Maispollen über größere Entfernungen transportiert.

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Rapsblüten werden vor allem durch Insekten bestäubt. Anders als Mais oder Kartoffeln kann sich Raps auch außerhalb der kultivierten Flächen behaupten. Zudem kann der Samen im Boden mehrere Jahre keimfähig bleiben.

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Kartoffeln vermehren sich vor allem vegetativ über die Knollen. Zwar blühen auch Kartoffelpflanzen und in unmittelbarer Nähe kann es über den Pollen zu Befruchtungen anderer Kartoffeln kommen. Doch daraus entstehen keine Kartoffeln, sondern Beeren. In der Regel sind die Samen dieser Beeren im Freiland nicht keimfähig.

"Koexistenz" - das ist einer der zentralen Grundsätze der europäischen Gesetzgebung zur Grünen Gentechnik.  Dazu gibt es auf EU-Ebene, aber auch in den einzelnen Mitgliedstaaten zahlreiche Vorschriften und Regeln. Sie sollen dafür sorgen, dass es entlang der gesamten Produktionskette nicht zu unkontrollierten Vermischungen kommt. Das beginnt bei der Saatguterzeugung, geht über den landwirtschaftlichen Anbau, die Ernte, den Transport und die Lagerung bis zur Verarbeitung in den Unternehmen der Lebens- und Futtermittelindustrie.

Ziel dabei ist, solche Einkreuzungen oder Vermischungen auf ein - politisch festgelegtes - Minimum zu reduzieren. Denn eine absolute Trennung zwischen landwirtschaftlichen Systemen mit und ohne Gentechnik ist realistischerweise nicht möglich.

Die Natur, ein offenes System: Keine absoluten Abgrenzungen

Werden gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut, dann wird auch deren Pollen durch Wind oder Insekten verbreitet.

Steht etwa neben einem Feld mit gv-Mais eines mit konventionellem Mais, dann wird es dort zu Einkreuzungen kommen und als Folge davon sind die Ernteprodukte dieser Pflanzen "gentechnisch verändert". Je weiter beide Felder voneinander entfernt sind, um so unwahrscheinlicher werden solche Einkreuzungen. Jedoch: Ganz auszuschließen sind sie nicht. Einzelne Maispollen können durch den Wind über große Entfernungen transportiert werden und dort möglicherweise andere Maispflanzen befruchten.

Mit verschiedenen Maßnahmen, vor allem durch Einhalten von Mindestabständen, können solche Einkreuzungen weitgehend vermieden werden. Was im einzelnen wirksam und notwendig ist, hängt stark von der Biologie der jeweiligen Pflanzenarten ab.

Die Natur ist ein offenes System: Es ist unmöglich, dass zwei Welten - eine mit, eine ohne Gentechnik - vollständig getrennt nebeneinander existieren. Werden bei einer Pflanzenart gv-Sorten angebaut, dann sind geringe, zufällige GVO-Beimischungen nicht vollständig auszuschließen.

Absolute "Gentechnik-Freiheit": Nicht erreichbar

Nicht nur während des Anbaus, auch bei der Ernte, bei Transport, Lagerung und Verarbeitung sind Vermischungen, etwa durch Stäube oder nicht vollständig gesäuberte Maschinen, nicht mit absoluter Sicherheit zu vermeiden.

Ähnlich ist es mit den "gentechnik-freien" Agrarrohstoffen, die europäische Unternehmen der Lebens- und Futtermittelwirtschaft vor allem aus Brasilien beziehen. Absolut frei von GVO-Spuren sind sie in der Regel nicht:  In vielen mais- oder sojahaltigen Lebensmittel sind GVO nachweisbar - auch in Ökoprodukten.

Eine hundertprozentige "GVO-Freiheit" wäre nur noch dann erreichbar, wenn die Anwendung von gv-Pflanzen grundsätzlich und in allen Ländern, die sich am internationalen Agrarhandel beteiligen, verboten würde. Doch das ist international weder politisch durchsetzbar, noch rechtlich oder ökonomisch möglich. Europa kann sich nicht von der übrigen Welt, in der gv-Pflanzen auf weiter steigenden Flächen angebaut werden, abschotten.

Unter diesen Voraussetzungen kann Wahlfreiheit nur bedeuten, dass sich Konsumenten entscheiden können zwischen Produkten, die mit und ohne bewusste Anwendung der Gentechnik erzeugt wurden. Die Grenze zwischen gezielter Anwendung und zufälligen, technisch unvermeidbaren GVO-Beimischungen kann nur politisch gesetzt werden. 

In der EU wird diese Grenzziehung in erster Linie über den SchwellenwertSchwellenwert definiert. Er bezeichnet die GVO-Beimischungen in Lebens- und Futtermitteln, die ohne Kennzeichnung hinzunehmen sind, und wurde von allen Mitgliedsstaaten und im EU-Parlament mit großer Mehrheit auf 0,9 Prozent festgesetzt.

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25. Januar 2011 [nach oben springen]

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