| Fr 03.09.2010 | | | 06:51 Uhr |
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Alle Flächen, auf denen gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut oder freigesetzt werden, müssen in ein öffentliches Standortregister eingetragen werden. Das schreibt das Gentechnik-Gesetz vor. Anhand des Registers können sich landwirtschaftliche Betriebe
darüber informieren, ob in der Nachbarschaft
gv-Pflanzen angebaut werden. Ist dies der Fall, können die Betriebe
Absprachen treffen, um mögliche
Personenbezogene Daten bleiben vertraulich und sind in der Regel für die Öffentlichkeit nicht einsehbar. Wer jedoch glaubhaft ein berechtigtes Interesse nachweist, kann auch Angaben zu Betrieben und den Landwirten erhalten. Das ist etwa bei Nachbarbetrieben der Fall, die von möglichen GVO-Einträgen betroffen sein könnten. Freisetzungsversuche. Auch bei genehmigten Freisetzungsversuchen mit noch nicht allgemein zugelassenen gv-Pflanzen sind die jeweiligen Flächen in das Register einzutragen. Die Meldungen müssen frühestens zwei Wochen und spätestens drei Werktage vor der geplanten Aussaat beim BVL eingehen. Mehr bei TransGen |
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