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Standortregister: Wissen, wo gentechnisch veränderte Pflanzen wachsenAlle Flächen, auf denen gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut oder freigesetzt werden, müssen in ein öffentliches Standortregister eingetragen werden. Das schreibt das Gentechnik-Gesetz vor. Anhand des Registers sollen sich landwirtschaftliche Betriebe darüber informieren können, ob in der Nachbarschaft gv-Pflanzen angebaut werden. Zudem sollen durch die verpflichtenden Einträge aller Freisetzungs- und Anbaustandorte in das Register mögliche Auswirkungen von freigesetzten gv-Pflanzen besser überwacht und beobachtet werden können.
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