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Auskreuzung:
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Was ist ein Schaden?Nicht jede Auskreuzung einer gv-Pflanze ist ein entschädigungspflichtiger Schaden. Bei zugelassenen und damit als sicher bewerteten gv-Pflanzen werden mögliche Schäden durch Auskreuzung in erster Linie wirtschaftlich definiert. Ein Schaden liegt nach
dem Gentechnik-Gesetz dann vor, wenn es als Folge eines Anbaus von gv-Pflanzen zu "wesentlichen
In einem solchen Fall müsste der betroffene Landwirt seine Produkte als "gentechnisch verändert" kennzeichnen, obwohl er keine gv-Pflanzen angebaut hat. Möglicherweise hätte er wirtschaftliche Einbußen, wenn er gekennzeichnete Waren zu niedrigeren Preisen verkaufen müsste als "gentechnik-freie" Ware. Solche Vermarktungsverluste sind grundsätzlich entschädigungspflichtig. GVO-Einträge sind möglich durch Auskreuzungen von gv-Pflanzen auf konventionelle Pflanzen der gleichen Art, aber auch durch Beimischungen im Erntegut, wenn etwa Ernte- oder Transportmaschinen nicht gründlich gesäubert wurden. |
Der für die Kennzeichnung und Haftung maßgebende Schwellenwert von 0,9 Prozent wurde von den EU-Mitgliedstaaten mit qualifizierter Mehrheit beschlossen. Er gilt EU-weit für alle Lebens- und Futtermittel - auch für Öko-Produkte.
Nach dem Gentechnik-Gesetz muss der gv-Pflanzen anbauende Landwirt gegenüber seinen Nachbarn in jedem Fall für solche Schäden haften - auch wenn er die seit 2008 verbindlichen Regeln der Guten fachlichen Praxis (GFP) eingehalten und auch nicht gegen andere Vorschriften verstoßen hat.
Zudem gilt eine gesamtschuldnerischen Haftung: Sind wirtschaftliche Schäden infolge von GVO-Einträgen nicht eindeutig auf einzelne Verursacher zurückzuführen, haften alle Landwirte einer Region, welche die betreffende gv-Pflanze anbauen und als mögliche Verursacher in Betracht kommen.
Bisher ist es für gv-Pflanzen nutzende Landwirte nicht möglich, eine Haftpflichtversicherung gegen solche Schadensansprüche abzuschließen.
Allerdings: Sollte in Deutschland der Anbau von gv-Mais wieder erlaubt werden, dürften entschädigungspflichtige GVO-Einträge äußerst unwahrscheinlich sein. In der Verordnung zur Guten fachlichen Praxis sind die Mindestabstände zwischen konventionellen und gv-Maisfeldern auf 150 Meter festgelegt, bei Öko-Mais sogar auf 300 Meter. Anbauerfahrungen aus vielen Ländern zeigen, dass bei diesen Entfernungen GVO-Einträge weit unterhalb der 0,9 Prozent-Schwelle bleiben.
2006 und 2007 wurde in Deutschland Bt-Mais (MON810) angebaut. Da es noch keine gesetzlichen Regelungen gab, mussten sich die Landwirte verpflichten, um ihr Bt-Maisfeld einen mindestens 20 Meter breiten Trennstreifen mit konventionellem Mais anzulegen, der bei der Ernte zusammen mit dem Bt-Mais zu verwerten war. In beiden Jahren ist es nicht zu entschädigungspflichtigen GVO-Einträgen gekommen.
| Thema: Grüne Gentechnik in Deutschland |
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| In Deutschland werden keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut - mit Ausnahme eines kleinen Feldes in Sachsen-Anhalt. Bt-Mais MON810 bleibt vorerst verboten. |
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