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Gute fachliche Praxis: Strenge Regeln beim Anbau von Bt-MaisVerbindliche Regeln der "Guten fachlichen Praxis" gibt es für viele Bereiche der Landwirtschaft - seit der Anbausaison 2008 auch für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. Zusammen mit dem geänderten Gentechnik-Gesetze wurde Anfang 2008 auch die "Verordnung über die Gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen" angenommen. Sie besteht aus einem allgemeinen Teil, der für alle gv-Pflanzen gilt, und kulturartenspezifischen Vorschriften, die es bisher nur für Mais gibt. Zur Anbausaison 2011 sollen solche Regeln auch für gv-Kartoffeln vorliegen.
Lagerung und Transport. Gentechnisch verändertes Saat- oder Pflanzgut muss in geschlossenen Behältnissen und getrennt von konventionellem Material derselben Art aufbewahrt werden. Sofern es vermehrungsfähiges Material enthält, ist gv-Erntegut in geschlossenen oder abgedeckten Fahrzeugen zu transportieren. Ähnliches gilt für die Lagerung. Reinigung. Die bei Aussaat, Ernte oder zur Aufbewahrung und zum Transport von gv-Saat-, Pflanz- oder Erntegut verwendeten Maschinen und Geräte sind sorgfältig zu reinigen, bevor sie in der konventionellen Landwirtschaft eingesetzt werden. Bei der Ernte sind Einträge von gv-Erntegut auf fremde Grundstücke durch die Wahl einer geeigneten Erntetechnik auf das Mindestmaß zu begrenzen. Durchwuchs und Fruchtfolge. Nach dem Anbau von gv-Pflanzen muss der Landwirt das Feld daraufhin kontrollieren, ob in den Folgejahren erneut gv-Pflanzen auskeimen (Durchwuchs). Er muss solche Pflanzen beseitigen, falls auf der Fläche nicht erneut gv-Pflanzen derselben Art angebaut werden. Bei Mais ist diese Durchwuchskontrolle auf ein Jahr beschränkt. Eine mit gv-Mais bestellt Fläche darf frühestens nach zwei Jahren mit konventionellem Mais bestellt werden. Aufzeichnungen. Beim Anbau von gv-Pflanzen muss der Landwirt bestimmte Aufzeichnungen führen. Diese sind mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren. Mehr bei transGEN:
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