|
|
Fragen und Antworten: Gentechnik, Patente,
Pflanzen ‒ Gewinnen Konzerne die Kontrolle über die
Nahrung?
Mit der Gentechnik, so die Befürchtung, werden Pflanzen
patentierbar. Damit würden Nahrungspflanzen und ihre Nutzung unter
die Kontrolle der Patentinhaber, meist große Konzerne, geraten.
 |
Was ist eigentlich patentierbar? |
 |
Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Ausgeschlossen vom Patentschutz sind Pflanzensorten und Tierrassen sowie
"im Wesentlichen biologische Züchtungsverfahren" wie Kreuzung oder Selektion.
Das gilt ebenso für Erfindungen, die ethischen Prinzipien widersprechen wie Verfahren zum Klonen von Menschen.
Auch Entdeckungen, also bereits vorhandene Dinge oder
Teile der Natur, die neu aufgefunden werden, dürfen
nicht patentiert werden. Züchter
beklagen, dass zunehmend Patente auf Eigenschaften von
Pflanzen erteilt werden, die durch herkömmliche
Kreuzungen entstanden sind. Tatsächlich sind die Grenzen
zwischen klassischer Züchtung, Kreuzung, Selektion und
modernen biotechnologischen Züchtungsmethoden nach dem
europäischen Patentrecht nicht eindeutig definiert. |
 |
Was ist ein Patent und wozu ist es da? |
 |
Ein Patent gibt dem Erfinder für einen begrenzten Zeitraum – in Deutschland maximal 20 Jahre – das Recht, seine Erfindung bevorrechtigt zu nutzen. Andere Anwender müssen ihm dafür Lizenzgebühren zahlen. Im Gegenzug
ist der Patentinhaber verpflichtet, seine Erfindung zu
veröffentlichen, damit die Gesellschaft am "technischen Fortschritt" teilhaben kann.
Die Patentierung soll vor allem in solchen Bereichen einen ökonomischen Anreiz schaffen, wo Forschung und Entwicklung sehr teuer sind und einen erheblichen Finanzaufwand erfordern. Erst durch die Möglichkeit der Patentierung – und damit den Vorteil einer bevorzugten Nutzung oder die Einnahme von Lizenzgebühren – können hier Innovationen finanziert werden. |
 |
Kann man sich Gene, Gensequenzen oder das menschliche Genom
"einfach so" patentieren lassen? |
 |
Nein – Die bloße Entdeckung von
DNA und Gensequenzen ist keine patentierbare Erfindung.
Wird die Gensequenz durch ein besonderes technisches
Verfahren gewonnen und eine konkrete Beschreibung der
Funktion und gewerblichen Anwendbarkeit geliefert, kann
man sich die DNA-Sequenz für ein Gen aber schützen lassen. |
 |
Können Patente auf normale Tiere und Pflanzen erteilt werden? |
 |
Nach europäischem Patentrecht
können unter bestimmten Voraussetzungen Patente auf
Tiere und Pflanzen vergeben werden. "Im Wesentlichen
biologische Züchtungsverfahren" sind jedoch vom
Patentschutz ausgeschlossen, wobei die Auslegung dieses Begriffs lange Zeit strittig war.
Im Dezember 2010 hat die Große
Beschwerdekammer des EPA dazu eine Entscheidung
getroffen. Demnach sind Verfahren auch dann im
Wesentlichen biologisch und somit nicht patentierbar,
wenn bei ihnen technische Verfahrensschritte zur
Durchführung von Kreuzung und nachfolgender Selektion
der geeigneten Pflanzen genutzt werden. Es ist aber
weiterhin unklar, ob Pflanzen und Tiere, die aus diesen
Züchtungen hervorgegangen sind, patentiert werden
dürfen. Dazu wird es noch eine weitere Entscheidung der
Großen Beschwerdekammer geben. Ein
Beispiel ist das Brokkoli-Patent. Es wurde auf ein
Verfahren erteilt, mit dem Brokkoli und
andere Kohlpflanzen mit einem erhöhten Gehalt an
gesundheitsfördernden Senfölverbindungen gezüchtet werden. Es
beruht auf klassischen Züchtungsmethoden, nutzt aber auch einen "molekularen Marker".
Auf diese Weise kann man schon auf Genom-Ebene erkennen, ob
ein Nachkomme die gewünschte Eigenschaft besitzt oder
nicht. Das Patent wurde auf den Marker und die damit
gezüchteten Pflanzen mit erhöhtem Gehalt an
Senfölverbindungen und deren direkten Nachkommen
erteilt. Im Zuge der Entscheidung der Beschwerdekammer
hat die Patentinhaberin auf die Schutzansprüche für das
Züchtungsverfahren verzichtet, während das Schutzrecht
für die Pflanze selbst bestehen bleibt. Seit Oktober
2011 wird der Brokkoli über eine britische
Supermarktkette vertrieben. |
 |
Bei Pflanzen gibt es doch
den Sortenschutz. Wozu dann noch Patente? |
 |
Die Züchtung einer neuer
Pflanzensorte kostet heute etwa zwei Millionen Euro. Um
solche Beträge refinanzieren zu können, wird dem Züchter
das alleinige Recht an der Verwertung seiner Sorte
zugestanden. Da sich "züchterische Erfindungen" – die
Pflanzen – jedoch selbst vermehren, ist es nicht
einfach, dieses Recht tatsächlich umzusetzen. Daher
befürworten viele international tätige Firmen den
weiterführenden Patenschutz.
In Deutschland und
Europa stehen die Unternehmen der Patentierung von
Saatgut eher skeptisch gegenüber. Sie fürchten
Nachteile für Züchtungsfirmen, die keinen Zugang zu
patentierten Genen oder Verfahren haben. |
 |
Wodurch unterscheiden sich Sorten- und Patentschutz? |
 |
Der Sortenschutz ist das primäre
Schutzrecht für Pflanzensorten, während der Patentschutz
für technische Erfindungen in der Züchtung und der
Molekularbiologie gilt. Beide gestehen dem "Besitzer"
das alleinige Verwertungsrecht einer Sorte bzw. eines
Patents zu.
Ausnahmen sind das Landwirteprivileg und der
Züchtervorbehalt. Nach dem
Landwirteprivileg dürfen Bauern einen Teil ihrer Ernte für die Aussaat im
folgenden Jahr verwenden (Nachbau). Dafür wird dem
Schutzrechtsinhaber eine angemessene Entschädigung
gezahlt.
Der Züchtervorbehalt erlaubt die Verwendung
einer geschützten Sorte, um eine neue Sorte zu züchten.
Auch nach dem deutschen Patentgesetz gibt es einen
Züchtervorbehalt. Für die Vermarktung der neu
gezüchteten Sorte muss aber eine Lizenz erworben werden,
wenn die patentgeschützte Eigenschaft noch enthalten
ist. Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP)
fordert, dass der Züchtervorbehalt auch in das europäische
Patentrecht aufgenommen wird. Bisher ist das nicht der
Fall. |
 |
Wer muss für die Nutzung patentierter Pflanzen bezahlen? |
 |
Für die Nutzung eines
im Zusammenhang mit einer bestimmten Anwendung patentierten Gens – etwa ein Gen für eine
Herbizidresistenz – zahlt der Pflanzenzüchter die Gebühr
direkt an das Technologieunternehmen wie zum Beispiel Monsanto. Das hat zur Folge, dass Saatgut einer gv-Sorte teurer ist als das vergleichbarer Sorten, die das
patentierte Gen nicht besitzen. |
 |
Streitfall
"Monsanto gegen Percy
Schmeiser" ‒ wer hat Recht? |
 |
Der kanadische Landwirt Percy Schmeiser hält in Deutschland viele Vorträge. Er behauptet, seine konventionellen Rapsbestände seien durch gv-Raps von Monsanto
"verunreinigt" worden. Das Unternehmen habe ihn daraufhin wegen Verstoß gegen das Patentrecht verklagt.
Der Fall ist für Beobachter aus Europa nur schwer zu durchschauen. Sicher ist jedenfalls: Das oberste kanadische Gericht hat in letzter Instanz entschieden, dass Schmeiser
wissentlich und nicht aus Zufall Roundup-Ready-(RR-)Raps
angebaut habe. Offenbar hat Schmeiser auf seinem Rapsfeld diejenigen Rapspflanzen
gezielt selektiert, in die RR-Raps eingekreuzt war. Er hat die Samen geerntet,
sie zu Saatgut aufbereitet und im Folgejahr erneut ausgesät. Kontrolleure von Monsanto haben auf seinem Feld einen RR-Raps-Anteil von
95 bis 98 Prozent gefunden. Da er dafür keine Lizenzgebühren entrichtet hatte, ging Monsanto gerichtlich gegen Schmeiser vor. |
 |
Kann einem Landwirt in Deutschland etwas
Ähnliches passieren? |
 |
Gelangt ein patentiertes Gen –
beispielsweise durch Wind- oder Insektenbestäubung – zufällig und unwissentlich in eine konventionelle Pflanze, muss der Landwirt dafür keine Patentgebühren zahlen. Erst bei einer bewussten, gewerbsmäßigen Nutzung werden solche fällig. |
 |
Geraten Landwirte durch patentiertes Saatgut in eine zunehmende Abhängigkeit von großen Konzernen? |
 |
Zumindest in Europa ändert sich dadurch nichts
Wesentliches. Viele Landwirte nutzen heute zertifiziertes Saatgut
- mit definierten Eigenschaften oder einer hohen Reinheit. Wenn sie einen Teil der Ernte für die Aussaat im Folgejahr
zurückhalten, müssen sie dafür Nachbaugebühren zahlen. Außerdem werden etwa bei Mais
fast ausschließlich Hybridsorten verwendet, bei denen eine erneute Aussaat ohnehin nicht möglich ist
oder nur geringe Erträge bringt. Landwirte, die nicht-zertifiziertes
Saatgut nutzen, unterliegen diesen Einschränkungen
nicht. |
 |
Beschleunigt die Patentierung von Saatgut den Konzentrationsprozess in der
Branche? |
 |
Neue Sorten mit anspruchsvollen Zielen
in Qualität oder Pflanzenschutz sind ohne intensive
Forschung und Entwicklung nicht möglich. Die
Züchtung einer neuen Sorte dauert zehn bis fünfzehn Jahre und
kostet viel Geld. Das können sich kleine Züchter kaum leisten. Weltweit gibt es, wie in anderen forschungsintensiven Bereichen,
bei der Züchtung einen Konzentrationsprozess – auch ohne Patentierung. Umso wichtiger wird die öffentliche Agrarforschung, gerade auf internationaler Ebene.
Deutschland hat eine vielfältige Züchtungslandschaft
mit etwa achtzig Unternehmen. Schon seit mehr als
hundert Jahren kooperieren die Firmen in der Forschung
und wirken dadurch auch dem Konzentrationsprozess in
der Branche entgegen. Denn auf diese Weise werden neue wissenschaftliche Erkenntnisse auch
für kleinere Züchtungsfirmen nutzbar. |
Mehr bei
transGEN:
|
|
|
Der Stand der Forschung. transGEN-Datenbank
Pflanzen: Kohl, Paprika, Zucchini, Aubergine |

|
Saatgut. Einen EU-weit verbindlichen Schwellenwert
für zulässige Gentechnik-Beimischungen gibt es bisher nicht.
In Deutschland hat sich die "Nulltoleranz" durchgesetzt:
Saatgut, in dem Spuren von gentechnisch veränderten Pflanzen
nachgewiesen wurden, darf nicht ausgesät werden. |
|
|
Patente
Pflanzenzüchtung
Sortenschutz
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|