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Fragen und Antworten: Gentechnik, Patente, Pflanzen Gewinnen Konzerne die Kontrolle über die Nahrung?

Mit der Gentechnik, so die Befürchtung, werden Pflanzen patentierbar. Damit würden Nahrungspflanzen und ihre Nutzung unter die Kontrolle der Patentinhaber, meist große Konzerne, geraten.

Was ist eigentlich patentierbar?

Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Ausgeschlossen vom Patentschutz sind Pflanzensorten und Tierrassen sowie "im Wesentlichen biologische Züchtungsverfahren" wie Kreuzung oder Selektion. Das gilt ebenso für Erfindungen, die ethischen Prinzipien widersprechen wie Verfahren zum Klonen von Menschen. Auch Entdeckungen, also bereits vorhandene Dinge oder Teile der Natur, die neu aufgefunden werden, dürfen nicht patentiert werden.

Züchter beklagen, dass zunehmend Patente auf Eigenschaften von Pflanzen erteilt werden, die durch herkömmliche Kreuzungen entstanden sind. Tatsächlich sind die Grenzen zwischen klassischer Züchtung, Kreuzung, Selektion und modernen biotechnologischen Züchtungsmethoden nach dem europäischen Patentrecht nicht eindeutig definiert.

Was ist ein Patent und wozu ist es da?

Ein Patent gibt dem Erfinder für einen begrenzten Zeitraum – in Deutschland maximal 20 Jahre – das Recht, seine Erfindung bevorrechtigt zu nutzen. Andere Anwender müssen ihm dafür Lizenzgebühren zahlen. Im Gegenzug ist der Patentinhaber verpflichtet, seine Erfindung zu veröffentlichen, damit die Gesellschaft am "technischen Fortschritt" teilhaben kann.

Die Patentierung soll vor allem in solchen Bereichen einen ökonomischen Anreiz schaffen, wo Forschung und Entwicklung sehr teuer sind und einen erheblichen Finanzaufwand erfordern. Erst durch die Möglichkeit der Patentierung – und damit den Vorteil einer bevorzugten Nutzung oder die Einnahme von Lizenzgebühren – können hier Innovationen finanziert werden.

Kann man sich Gene, Gensequenzen oder das menschliche Genom "einfach so" patentieren lassen?

Nein – Die bloße Entdeckung von DNA und Gensequenzen ist keine patentierbare Erfindung. Wird die Gensequenz durch ein besonderes technisches Verfahren gewonnen und eine konkrete Beschreibung der Funktion und gewerblichen Anwendbarkeit geliefert, kann man sich die DNA-Sequenz für ein Gen aber schützen lassen.

Können Patente auf normale Tiere und Pflanzen erteilt werden?

Nach europäischem Patentrecht können unter bestimmten Voraussetzungen Patente auf Tiere und Pflanzen vergeben werden. "Im Wesentlichen biologische Züchtungsverfahren" sind jedoch vom Patentschutz ausgeschlossen, wobei die Auslegung dieses Begriffs lange Zeit strittig war.

Im Dezember 2010 hat die Große Beschwerdekammer des EPA dazu eine Entscheidung getroffen. Demnach sind Verfahren auch dann im Wesentlichen biologisch und somit nicht patentierbar, wenn bei ihnen technische Verfahrensschritte zur Durchführung von Kreuzung und nachfolgender Selektion der geeigneten Pflanzen genutzt werden. Es ist aber weiterhin unklar, ob Pflanzen und Tiere, die aus diesen Züchtungen hervorgegangen sind, patentiert werden dürfen. Dazu wird es noch eine weitere Entscheidung der Großen Beschwerdekammer geben.

Ein Beispiel ist das Brokkoli-Patent. Es wurde auf ein Verfahren erteilt, mit dem Brokkoli und andere Kohlpflanzen mit einem erhöhten Gehalt an gesundheitsfördernden Senfölverbindungen gezüchtet werden. Es beruht auf klassischen Züchtungsmethoden, nutzt aber auch einen "molekularen Marker". Auf diese Weise kann man schon auf Genom-Ebene erkennen, ob ein Nachkomme die gewünschte Eigenschaft besitzt oder nicht. Das Patent wurde auf den Marker und die damit gezüchteten Pflanzen mit erhöhtem Gehalt an Senfölverbindungen und deren direkten Nachkommen erteilt. Im Zuge der Entscheidung der Beschwerdekammer hat die Patentinhaberin auf die Schutzansprüche für das Züchtungsverfahren verzichtet, während das Schutzrecht für die Pflanze selbst bestehen bleibt. Seit Oktober 2011 wird der Brokkoli über eine britische Supermarktkette vertrieben.

Bei Pflanzen gibt es doch den Sortenschutz. Wozu dann noch Patente?

Die Züchtung einer neuer Pflanzensorte kostet heute etwa zwei Millionen Euro. Um solche Beträge refinanzieren zu können, wird dem Züchter das alleinige Recht an der Verwertung seiner Sorte zugestanden. Da sich "züchterische Erfindungen" – die Pflanzen – jedoch selbst vermehren, ist es nicht einfach, dieses Recht tatsächlich umzusetzen. Daher befürworten viele international tätige Firmen den weiterführenden Patenschutz.

In Deutschland und Europa stehen die Unternehmen der Patentierung von Saatgut eher skeptisch gegenüber. Sie fürchten Nachteile für Züchtungsfirmen, die keinen Zugang zu patentierten Genen oder Verfahren haben.

Wodurch unterscheiden sich Sorten- und Patentschutz?

Der Sortenschutz ist das primäre Schutzrecht für Pflanzensorten, während der Patentschutz für technische Erfindungen in der Züchtung und der Molekularbiologie gilt. Beide gestehen dem "Besitzer" das alleinige Verwertungsrecht einer Sorte bzw. eines Patents zu. Ausnahmen sind das Landwirteprivileg und der Züchtervorbehalt.

Nach dem Landwirteprivileg dürfen Bauern einen Teil ihrer Ernte für die Aussaat im folgenden Jahr verwenden (Nachbau). Dafür wird dem Schutzrechtsinhaber eine angemessene Entschädigung gezahlt.

Der Züchtervorbehalt erlaubt die Verwendung einer geschützten Sorte, um eine neue Sorte zu züchten. Auch nach dem deutschen Patentgesetz gibt es einen Züchtervorbehalt. Für die Vermarktung der neu gezüchteten Sorte muss aber eine Lizenz erworben werden, wenn die patentgeschützte Eigenschaft noch enthalten ist. Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) fordert, dass der Züchtervorbehalt auch in das europäische Patentrecht aufgenommen wird. Bisher ist das nicht der Fall.

Wer muss für die Nutzung patentierter Pflanzen bezahlen?

Für die Nutzung eines im Zusammenhang mit einer bestimmten Anwendung patentierten Gens – etwa ein Gen für eine Herbizidresistenz – zahlt der Pflanzenzüchter die Gebühr direkt an das Technologieunternehmen wie zum Beispiel Monsanto. Das hat zur Folge, dass Saatgut einer gv-Sorte teurer ist als das vergleichbarer Sorten, die das patentierte Gen nicht besitzen.

Streitfall "Monsanto gegen Percy Schmeiser" wer hat Recht?

Der kanadische Landwirt Percy Schmeiser hält in Deutschland viele Vorträge. Er behauptet, seine konventionellen Rapsbestände seien durch gv-Raps von Monsanto "verunreinigt" worden. Das Unternehmen habe ihn daraufhin wegen Verstoß gegen das Patentrecht verklagt. Der Fall ist für Beobachter aus Europa nur schwer zu durchschauen. Sicher ist jedenfalls: Das oberste kanadische Gericht hat in letzter Instanz entschieden, dass Schmeiser wissentlich und nicht aus Zufall Roundup-Ready-(RR-)Raps angebaut habe. Offenbar hat Schmeiser auf seinem Rapsfeld diejenigen Rapspflanzen gezielt selektiert, in die RR-Raps eingekreuzt war. Er hat die Samen geerntet, sie zu Saatgut aufbereitet und im Folgejahr erneut ausgesät. Kontrolleure von Monsanto haben auf seinem Feld einen RR-Raps-Anteil von 95 bis 98 Prozent gefunden. Da er dafür keine Lizenzgebühren entrichtet hatte, ging Monsanto gerichtlich gegen Schmeiser vor.

Kann einem Landwirt in Deutschland etwas Ähnliches passieren?

Gelangt ein patentiertes Gen – beispielsweise durch Wind- oder Insektenbestäubung – zufällig und unwissentlich in eine konventionelle Pflanze, muss der Landwirt dafür keine Patentgebühren zahlen. Erst bei einer bewussten, gewerbsmäßigen Nutzung werden solche fällig.

Geraten Landwirte durch patentiertes Saatgut in eine zunehmende Abhängigkeit von großen Konzernen?

Zumindest in Europa ändert sich dadurch nichts Wesentliches. Viele Landwirte nutzen heute zertifiziertes Saatgut - mit definierten Eigenschaften oder einer hohen Reinheit. Wenn sie einen Teil der Ernte für die Aussaat im Folgejahr zurückhalten, müssen sie dafür Nachbaugebühren zahlen. Außerdem werden etwa bei Mais fast ausschließlich Hybridsorten verwendet, bei denen eine erneute Aussaat ohnehin nicht möglich ist oder nur geringe Erträge bringt.

Landwirte, die nicht-zertifiziertes Saatgut nutzen, unterliegen diesen Einschränkungen nicht.

Beschleunigt die Patentierung von Saatgut den Konzentrationsprozess in der Branche?

Neue Sorten mit anspruchsvollen Zielen in Qualität oder Pflanzenschutz sind ohne intensive Forschung und Entwicklung nicht möglich. Die Züchtung einer neuen Sorte dauert zehn bis fünfzehn Jahre und kostet viel Geld. Das können sich kleine Züchter kaum leisten. Weltweit gibt es, wie in anderen forschungsintensiven Bereichen, bei der Züchtung einen Konzentrationsprozess – auch ohne Patentierung. Umso wichtiger wird die öffentliche Agrarforschung, gerade auf internationaler Ebene.

Deutschland hat eine vielfältige Züchtungslandschaft mit etwa achtzig Unternehmen. Schon seit mehr als hundert Jahren kooperieren die Firmen in der Forschung und wirken dadurch auch dem Konzentrationsprozess in der Branche entgegen. Denn auf diese Weise werden neue wissenschaftliche Erkenntnisse auch für kleinere Züchtungsfirmen nutzbar.

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Der Stand der Forschung.

transGEN-Datenbank Pflanzen: Kohl, Paprika, Zucchini, Aubergine

Saatgut. Einen EU-weit verbindlichen Schwellenwert für zulässige Gentechnik-Beimischungen gibt es bisher nicht. In Deutschland hat sich die "Nulltoleranz" durchgesetzt: Saatgut, in dem Spuren von gentechnisch veränderten Pflanzen nachgewiesen wurden, darf nicht ausgesät werden.
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14. November 2012 [nach oben springen]

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