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Markergene in der EU: Eingeschränkt verwendbar, aber kein Verbot

In der EU ist die Verwendung von gentechnisch veränderten Pflanzen mit Antbiotikaresistenz-Markern eingeschränkt. Nach den geltenden Rechtsvorschriften sind nur solche Markergene erlaubt, "die keine schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder Umwelt haben." Doch welche Markergene sind harmlos, welche sollten besser nicht in die Umwelt gelangen?

Ausstieg bei den Markergenen.

In der seit 2002 geltenden Freisetzungsrichtlinie wurde die Verwendung von gv-Pflanzen mit Antiobiotikaresistenz- Markern in der EU schrittweise eingeschränkt.

Seit 2008 dürfen keine gv-Pflanzen mehr zugelassen werden, wenn sie ABR-Marker enthalten, "die schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt haben können."

 


Amflora-Kartoffel: Zulassung mit ABR-Markern. Zwei Expertengremien der EFSA hatten keine Bedenken.

Maßgebend für die Sicherheitsbewertung der verschiedenen Antibiotikaresistenz‑MarkergeneAntibiotikaresistenz‑Markergene (ABR-Marker) sind mehrere wissenschaftliche Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Bereits 2004 hatte das für Gentechnik zuständige Expertengremium der EFSA (GMO Panel) entsprechende Grundsätze verabschiedet.

Bei der Bewertung der verschiedenen ABR-Gene werden mehrere Kriterien herangezogen:

  • die medizinische Bedeutung der jeweiligen Antibiotika, ihre aktuelle Verwendung in der Human- und Tiermedizin sowie ihre Wirksamkeit gegen bestimmte Infektionskrankheiten;

  • die natürliche Verbreitung der jeweiligen Antibiotikaresistenzen in Mikroorganismen, wie sie im Boden oder Wasser, aber auch im Verdauungstrakt von Menschen oder Säugetieren vorkommen.

  • Ein ABR-Marker sollte selbst dann keine schädlichen Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit haben, wenn sich der extrem seltene Fall eines "horizontalen Gentransfers" ereignen sollte.

Danach stuft das GMO Panel die als Marker in gv-Pflanzen verwendeten Antibiotikaresistenz-Gene in drei Gruppen ein.

  • Erste Gruppe: Uneingeschränkt verwendbar.
    Diese ABR-Gene können nach Auffassung der EFSA-Experten weiterhin als Marker in gv-Pflanzen verwendet werden. Die Resistenz-Gene dieser Gruppe sind in der Natur bereits weit verbreitet.
    Zu dieser Gruppe gehört das häufig verwendete nptII-Gen (<i>Kanamycin</i>‑ResistenzKanamycin‑Resistenz).

  • Zweite Gruppe: Nicht in kommerziell genutzten gv-Pflanzen.
    Pflanzen mit solchen ABR-Genen dürfen nur im Rahmen räumlich und zeitlich begrenzter Freilandversuche in die Umwelt ausgebracht werden, nicht aber zum kommerziellen landwirtschaftlichen Anbau. Zu diesen Resistenz-Genen zählt etwa das <i>Ampicillin</i>resistenz‑GenAmpicillinresistenz‑Gen.

  • Dritte Gruppe: Nicht erlaubt.
    Diese Markergene sollen in gv-Pflanzen nicht mehr verwendet werden. Dabei handelt es sich um Resistenz-Gene gegen wichtige Antibiotika, die vor allem in der Humanmedizin von großer Bedeutung sind und deren Wirksamkeit nicht gefährdet werden darf. Zu dieser Kategorie gehört etwa das nptIII-Gen (Resistenz gegen Amikacin)

Zulassung Amflora-Kartoffel: Neues Gutachten über das Kanamycin-Resistenzgen

Im Verlauf des Zulassungsverfahrens für die gentechnisch veränderte Amflora-Kartoffel wurde der darin verwendete nptII-ABR-Marker (Kanamycin-Resistenz) erneut von zwei EFSA-Expertengremien begutachtet. Zwar wird in der 2009 veröffentlichten Stellungnahme festgestellt, dass Antibiotika der Kanamycin-Gruppe in der Human- und Tiermedizin zur Bekämpfung bestimmter Infektionskrankheiten eingesetzt werden. Dennoch ließen sich allein daraus keine Sicherheitsbedenken gegenüber dem nptII-Markergen ableiten.

  • Resistenz-Gene gegen Kanamycin sind in der Natur weit verbreitet. In Proben aus Krankenhäusern, Böden und Gewässern lassen sich regelmäßig Bakterien mit diesen Resistenz-Genen finden.

  • De Häufigkeit eines Gentransfers von Pflanze auf Bakterien ist vernachlässigbar klein. Bisher sei ein solcher Vorgang weder unter natürlichen Bedingungen noch im Labor nachgewiesen worden.

Die Verwendung dieser Resistenz-Gene in gv-Pflanzen, so die Schlussfolgerung der EFSA-Experten, könne die Wirksamkeit von Antibiotika in der Medizin daher nicht beeinträchtigen.

 

15. Februar 2011 [nach oben springen]

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