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Fragen und Antworten:
Sicherheit von Gentechnik-Lebensmitteln
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Alles, was wir essen, sollte gesundheitlich
unbedenklich sein. Aber bei Lebensmitteln aus
gentechnisch veränderten Pflanzen haben viele Zweifel. Gibt es eine Garantie, dass
auch solche Produkte sicher sind? |
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Anders als "normale" Lebensmittel
müssen Produkte, die gentechnisch verändert sind oder aus
gentechnisch veränderten Organismen (GVO)hergestellt sind,
zugelassen werden. Alles was nicht ausdrücklich zugelassen
wurde, ist verboten und darf nicht auf den Markt.
Zugelassen wird ein solches
GVO-Produkt - etwa Lebensmittel aus einer bestimmten
gentechnisch veränderten (gv-)Pflanze - nur, wenn es nach dem derzeitigen Stand des
Wissens genau so sicher ist wie ein herkömmliches
Vergleichsprodukt.
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Wie kann man denn beweisen,
dass ein GVO-Lebensmittel wirklich sicher ist? |
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In der EU ist dafür die
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit ( EFSA)
zuständig. Für jede gv-Pflanze, die als Lebens-
oder Futtermittel auf den Markt
kommen soll, erstellt sie ein wissenschaftliches
Gutachten. Nur wenn die EFSA keine Bedenken hat, kann
eine Zulassung erteilt werden. Wie
eine solche Sicherheitsbewertung durchgeführt wird, ist
je nach Produkt unterschiedlich. Die EFSA hat dazu
detaillierte Leitlinien erarbeitet. Vereinfacht
ausgedrückt werden zwei Aspekte geprüft: Zum einen die
Stoffe (Proteine), die als Folge der neu eingeführten Gene in
einer gv-Pflanze produziert werden, zum anderen das
gesamte GVO-Lebensmittel, um auch unbeabsichtigte
"Nebenwirkungen" der gentechnischen Veränderung entdecken zu
können.
Um die Lebens- und Futtermittelsicherheit
einer gv-Pflanze zu belegen,
müssen die Hersteller umfangreiche Daten einreichen,
etwa Analysen von Inhalts- und Nährstoffen,
molekularbiologische Informationen oder die Ergebnisse
von Fütterungsversuchen. Fast immer werden die Daten des GVO-Lebensmittels mit denen des
jeweiligen konventionellen Produkts verglichen. |
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Wer stellt die Daten zusammen
und wer führt die Versuche zum Nachweis der Sicherheit
durch? |
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Wie bei anderen zulassungspflichtigen Produkten ist es auch bei
GVO-Lebensmitteln die Aufgabe des Herstellers, die Sicherheit
nach aktuellen wissenschaftlichen Standards überzeugend
und eindeutig nachzuweisen. Dazu müssen verschiedene
Studien und Untersuchungen durchgeführt werden. Die EFSA
prüft die vorgelegten Daten und Ergebnisse daraufhin, ob sie
ausreichend sind, um die Sicherheit des Produkts
umfassend und nach dem Stand des Wissens zu
bewerten. Falls nicht, kann die EFSA weitere Daten oder
Versuche anfordern. Eigene Versuche führt die EFSA nicht
durch.
Ein Dossier mit den für die Sicherheitsbewertung
erforderlichen Unterlagen ist sehr umfangreich und kann
mehrere hundert Seiten umfassen. Der Antragsteller muss
davon eine Kurzfassung erstellen, die für die
Öffentlichkeit zugänglich ist. |
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Sind die Experten, die eine
Sicherheitsbewertung durchführen, tatsächlich
unabhängig? |
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Das Sicherheitsgutachten für ein
GVO-Produkt - die entscheidende Grundlage für die
Zulassungsentscheidung - wird von einem für dieses Thema
zuständigen Expertengremium der EFSA (GMO Panel)
erstellt. Derzeit besteht es aus 21 Mitgliedern und
weiteren Experten, die bei speziellen Fragen
hinzugezogen werden. Die EFSA beruft dazu herausragende
Wissenschaftler verschiedener Fachrichtungen, die vor
allem an öffentlichen Forschungsinstituten oder
Universitäten arbeiten. Jedes Mitglied des
Expertengremiums ist verpflichtet, seine persönlichen
Interessen in einer öffentlichen Erklärung darzulegen.
Diese sind auf der Internetseite der EFSA zugänglich,
ebenso die Protokolle und Ergebnisse der Sitzungen sowie
die wissenschaftlichen Gutachten und Stellungnahmen. Die
Anforderungen an die Unabhängigkeit der EFSA-Experten
sind im März 2012 noch einmal verschärft worden.
Das GMO Panel der EFSA beschäftigt sich auch mit
Hinweisen und kritischen Einwänden der Mitgliedstaaten. |
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Und wer entscheidet darüber, ob ein GVO-Lebensmittel
tatsächlich zugelassen wird? |
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Aufgabe der EFSA und des GMO
Panels ist es, alle wissenschaftlichen Informationen
zusammenzutragen und auszuwerten, die für eine umfassende
Sicherheitsbewertung erforderlich sind. Am Ende wird
festgestellt, ob die in den EU-Gesetzen festgelegten
Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllt sind.
Auf dieser Grundlage erarbeitet die
EU-Kommission einen Entscheidungsvorschlag, über den die
Mitgliedsstaaten zuerst im "Ständigen Ausschuss", dann in
einem weiteren Ausschuss (Beschwerdeausschuss) abstimmen. Dafür ist eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedsstaaten erforderlich.
Kommt diese nicht zustande, ist die EU-Kommission
verpflichtet, den Entscheidungsvorschlag umsetzen.
Dieses Verfahren ist in den
Europäischen Verträgen, zuletzt im 2009 in Kraft getretenen
Vertrag von Lissabon festgelegt und gilt für den Vollzug von
EU-Rechtsvorschriften in vielen Politikfeldern, nicht nur
bei der Grünen Gentechnik.
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Kann man denn überhaupt die
Langzeitwirkungen von gv-Lebensmitteln abschätzen?
Möglicherweise treten gesundheitliche Schäden doch erst in
vielen Jahren auf. |
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Eine 100-prozentige
Sicherheitsgarantie gibt es nicht - weder bei gentechnisch
veränderten, noch bei
konventionellen Lebensmitteln. Dennoch: Um mögliche
Langzeitwirkungen schon vor der Markteinführung erkennen zu
können, stehen heute eine Reihe von Verfahren zur
Verfügung. Das sind vor allem standardisierte
Fütterungsversuche. Inzwischen sind auch mehrere
Langzeituntersuchungen beendet worden. Dabei erhielten
Schweine, Hühner, Rinder und andere Tiere ihr Leben lang -
manchmal auch über mehrere Generationen - Futter aus
gv-Pflanzen. Anzeichen für Schäden gab es dabei bisher
nicht. In der EU ist außerdem vorgeschrieben,
bei GVO-Lebensmitteln nach der Markteinführung zu
beobachten, ob sich möglicherweise doch gesundheitliche
Beeinträchtigungen bemerkbar machen.
In vielen Ländern werden Lebensmittel vor allem aus gv-Mais
und gv-Sojabohnen seit bald fünfzehn Jahren verzehrt. Bisher
sind keine gesundheitlichen Folgeprobleme bekannt geworden. |
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Trotz der Zulassungsverfahren - viele Konsumenten
wollen keine GVO-Lebensmittel kaufen. Ist diese Sorge
berechtigt? |
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In Europa
ist es gesetzlich verankert, dass niemand GVO-Lebensmittel
verzehren muss, wenn er es nicht will. Doch das ist eine persönliche Entscheidung.
Viele fühlen sich unbehaglich, wenn Sie sich vorstellen, GVO-Lebensmittel zu essen.
Andere haben eher ethische oder
politische Vorbehalte. (Allerdings: Es gibt kein Recht auf
absolute GVO-Freiheit: "Zufällige, technisch unvermeidbare"
GVO-Spuren müssen hingenommen werden, sofern der betreffende
GVO in der EU zugelassen und damit als sicher bewertet
wurde.)
Aus welchen Gründen auch immer - es
ist das gute Recht jedes Einzelnen, keine GVO-Lebensmittel
kaufen zu wollen. Doch: Um sich vor gesundheitlichen
Gefahren zu schützen, ist ein solcher Schritt aus
naturwissenschaftlicher Sicht unbegründet. |
Mehr bei
transGEN:
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In der EU zugelassen: Lebensmittel aus gentechnisch
veränderten Pflanzen. Süßmais, Zucker (aus gv-Zuckerrüben),
Fette (aus gv-Sojabohnen), gv-Raps (in Form von Öl) |

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Der Comic. Von Antrag bis Zulassung. Viele Länder, viele
Behörden, viele Meinungen - ein kompliziertes Verfahren. |
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