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Fragen und Antworten: Sicherheit von Gentechnik-Lebensmitteln

Alles, was wir essen, sollte gesundheitlich unbedenklich sein. Aber bei Lebensmitteln aus gentechnisch veränderten Pflanzen haben viele Zweifel. Gibt es eine Garantie, dass auch solche Produkte sicher sind?

Anders als "normale" Lebensmittel müssen Produkte, die gentechnisch verändert sind oder aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO)gentechnisch veränderten Organismen (GVO)hergestellt sind, zugelassen werden. Alles was nicht ausdrücklich zugelassen wurde, ist verboten und darf nicht auf den Markt.

Zugelassen wird ein solches GVO-Produkt - etwa Lebensmittel aus einer bestimmten gentechnisch veränderten (gv-)Pflanze - nur, wenn es nach dem derzeitigen Stand des Wissens genau so sicher ist wie ein herkömmliches Vergleichsprodukt.

Wie kann man denn beweisen, dass ein GVO-Lebensmittel wirklich sicher ist?

In der EU ist dafür die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSAEFSA) zuständig. Für jede gv-Pflanze, die als Lebens- oder Futtermittel auf den Markt kommen soll, erstellt sie ein wissenschaftliches Gutachten. Nur wenn die EFSA keine Bedenken hat, kann eine Zulassung erteilt werden.

Wie eine solche Sicherheitsbewertung durchgeführt wird, ist je nach Produkt unterschiedlich. Die EFSA hat dazu detaillierte Leitlinien erarbeitet. Vereinfacht ausgedrückt werden zwei Aspekte geprüft: Zum einen die Stoffe (Proteine), die als Folge der neu eingeführten Gene in einer gv-Pflanze produziert werden, zum anderen das gesamte GVO-Lebensmittel, um auch unbeabsichtigte "Nebenwirkungen" der gentechnischen Veränderung entdecken zu können.

Um die Lebens- und Futtermittelsicherheit einer gv-Pflanze zu belegen, müssen die Hersteller umfangreiche Daten einreichen, etwa Analysen von Inhalts- und Nährstoffen, molekularbiologische Informationen oder die Ergebnisse von Fütterungsversuchen. Fast immer werden die Daten des GVO-Lebensmittels mit denen des jeweiligen konventionellen Produkts verglichen.

Wer stellt die Daten zusammen und wer führt die Versuche zum Nachweis der Sicherheit durch?

Wie bei anderen zulassungspflichtigen Produkten ist es auch bei GVO-Lebensmitteln die Aufgabe des Herstellers, die Sicherheit nach aktuellen wissenschaftlichen Standards überzeugend und eindeutig nachzuweisen. Dazu müssen verschiedene Studien und Untersuchungen durchgeführt werden. Die EFSA prüft die vorgelegten Daten und Ergebnisse daraufhin, ob sie ausreichend sind, um die Sicherheit des Produkts umfassend und nach dem Stand des Wissens zu bewerten. Falls nicht, kann die EFSA weitere Daten oder Versuche anfordern. Eigene Versuche führt die EFSA nicht durch.

Ein Dossier mit den für die Sicherheitsbewertung erforderlichen Unterlagen ist sehr umfangreich und kann mehrere hundert Seiten umfassen. Der Antragsteller muss davon eine Kurzfassung erstellen, die für die Öffentlichkeit zugänglich ist.

Sind die Experten, die eine Sicherheitsbewertung durchführen, tatsächlich unabhängig?

Das Sicherheitsgutachten für ein GVO-Produkt - die entscheidende Grundlage für die Zulassungsentscheidung - wird von einem für dieses Thema zuständigen Expertengremium der EFSA (GMO Panel) erstellt. Derzeit besteht es aus 21 Mitgliedern und weiteren Experten, die bei speziellen Fragen hinzugezogen werden. Die EFSA beruft dazu herausragende Wissenschaftler verschiedener Fachrichtungen, die vor allem an öffentlichen Forschungsinstituten oder Universitäten arbeiten. Jedes Mitglied des Expertengremiums ist verpflichtet, seine persönlichen Interessen in einer öffentlichen Erklärung darzulegen. Diese sind auf der Internetseite der EFSA zugänglich, ebenso die Protokolle und Ergebnisse der Sitzungen sowie die wissenschaftlichen Gutachten und Stellungnahmen. Die Anforderungen an die Unabhängigkeit der EFSA-Experten sind im März 2012 noch einmal verschärft worden.

Das GMO Panel der EFSA beschäftigt sich auch mit Hinweisen und kritischen Einwänden der Mitgliedstaaten. 

Und wer entscheidet darüber, ob ein GVO-Lebensmittel tatsächlich zugelassen wird?

Aufgabe der EFSA und des GMO Panels ist es, alle wissenschaftlichen Informationen zusammenzutragen und auszuwerten, die für eine umfassende Sicherheitsbewertung erforderlich sind. Am Ende wird festgestellt, ob die in den EU-Gesetzen festgelegten Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllt sind.

Auf dieser Grundlage erarbeitet die EU-Kommission einen Entscheidungsvorschlag, über den die Mitgliedsstaaten zuerst im "Ständigen Ausschuss", dann in einem weiteren Ausschuss (Beschwerdeausschuss) abstimmen. Dafür ist eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedsstaaten erforderlich. Kommt diese nicht zustande, ist die EU-Kommission verpflichtet, den Entscheidungsvorschlag umsetzen.

Dieses Verfahren ist in den Europäischen Verträgen, zuletzt im 2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon festgelegt und gilt für den Vollzug von EU-Rechtsvorschriften in vielen Politikfeldern, nicht nur bei der Grünen Gentechnik.

Man hört oft, dass Lebensmittelallergien zunehmen. Wäre es da nicht besser auf gentechnisch veränderte Lebensmittel zu verzichten?

Werden neue Gene auf Pflanzen übertragen, produzieren diese ein ProteinProtein (Eiweiß), das in der Regel in der Nahrung bisher nicht enthalten war. Grundsätzlich lässt sich nicht ausschließen, dass ein neues Protein bei empfindlichen Personen AllergienAllergien auslösen kann. Das trifft für GVO-Lebensmittel genau so zu wie für neu gezüchtete Pflanzen oder andere neue Produkte.

Allerdings: Nur wenige aus der großen Zahl von Nahrungsproteinen können tatsächlich zu Allergien führen. Ob ein Protein ein AllergenAllergen sein könnte, lässt sich anhand bestimmter Kriterien abschätzen. Außerdem gibt es heute große, ständig wachsende Datenbanken mit  Informationen zu Allergenen und ihrer Molekülstruktur. Vor der Markteinführung eines GVO-Lebensmittels lässt sich inzwischen gut abschätzen, ob das neue Protein ein Allergen sein könnte. Sollte das der Fall sein, muss ein klarer Hinweis auf das Etikett. Ein solches Lebensmittel dürfte jedoch kaum zulassungsfähig sein.

Kann man denn überhaupt die Langzeitwirkungen von gv-Lebensmitteln abschätzen? Möglicherweise treten gesundheitliche Schäden doch erst in vielen Jahren auf.

Eine 100-prozentige Sicherheitsgarantie gibt es nicht - weder bei gentechnisch veränderten, noch bei konventionellen Lebensmitteln. Dennoch: Um mögliche Langzeitwirkungen schon vor der Markteinführung erkennen zu können, stehen heute eine Reihe von Verfahren zur Verfügung. Das sind vor allem standardisierte Fütterungsversuche. Inzwischen sind auch mehrere Langzeituntersuchungen beendet worden. Dabei erhielten Schweine, Hühner, Rinder und andere Tiere ihr Leben lang - manchmal auch über mehrere Generationen - Futter aus gv-Pflanzen. Anzeichen für Schäden gab es dabei bisher nicht.

In der EU ist außerdem vorgeschrieben, bei GVO-Lebensmitteln nach der Markteinführung zu beobachten, ob sich möglicherweise doch gesundheitliche Beeinträchtigungen bemerkbar machen.

In vielen Ländern werden Lebensmittel vor allem aus gv-Mais und gv-Sojabohnen seit bald fünfzehn Jahren verzehrt. Bisher sind keine gesundheitlichen Folgeprobleme bekannt geworden.

Trotz der Zulassungsverfahren - viele Konsumenten wollen keine GVO-Lebensmittel kaufen. Ist diese Sorge berechtigt?

In Europa ist es gesetzlich verankert, dass niemand GVO-Lebensmittel verzehren muss, wenn er es nicht will. Doch das ist eine persönliche Entscheidung. Viele fühlen sich unbehaglich, wenn Sie sich vorstellen, GVO-Lebensmittel zu essen. Andere haben eher ethische oder politische Vorbehalte. (Allerdings: Es gibt kein Recht auf absolute GVO-Freiheit: "Zufällige, technisch unvermeidbare" GVO-Spuren müssen hingenommen werden, sofern der betreffende GVO in der EU zugelassen und damit als sicher bewertet wurde.)

Aus welchen Gründen auch immer - es ist das gute Recht jedes Einzelnen, keine GVO-Lebensmittel kaufen zu wollen. Doch: Um sich vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen, ist ein solcher Schritt aus naturwissenschaftlicher Sicht unbegründet.  

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In der EU zugelassen: Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen. Süßmais, Zucker (aus gv-Zuckerrüben), Fette (aus gv-Sojabohnen), gv-Raps (in Form von Öl)
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08. März 2012 [nach oben springen]

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