Transparenz für Gentechnik bei Lebensmitteln
  Sa 13.03.2010 | 18:01 Uhr
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Neuartige Lebensmittel:

Vertrackter Sicherheitsnachweis


Herkömmliche Lebensmittel sind sicher - das weiß man aus Erfahrung, auch wenn ein exakter wissenschaftlicher Beweis in der Regel nicht erbracht wurde.

Bei "neuartigen Lebensmitteln" ist das anders. Sie müssen erst ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Auf den Markt dürfen sie nur, wenn nachgewiesen wird, dass sie sicher sind. Doch: Bei komplexen Lebensmitteln, die aus zahllosen Einzelstoffen bestehen, ist ein solcher Nachweis nicht einfach.

Von Noni-Saft bis Phytosterolester: Zulassungspflicht für neuartige Lebensmittel

Mit der Novel Food-Verordnung begann 1997 ein neues lebensmittelrechtliches Zeitalter: Erstmals mussten Lebensmittel ein Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor sie auf den Markt gebracht werden durften. Das gilt seitdem für Lebensmittel und Lebensmittelzutaten die als "neuartig" eingestuft werden.

Exotische Früchte: Keine Erlaubnis für Europa

Die Anträge sind gescheitert. Die süßen Blätter des Stevia-Strauches dürfen nicht auf den Markt. Auch Nangai-Nüsse aus dem Pazifik scheitern an den Zulassungshürden der Novel Food-Verordnung. Noni-Saft aus Hawaii, inzwischen als gesundheitsförderndes Wundermittel weit verbreitet, durfte erst nach jahrelangen Diskussionen in Europa legal verkauft werden. 

"Klon-Milch" und "Klon-Fleisch":
Zulassung als neuartige Lebensmittel

Viele Europäer befürchten, dass in Zukunft "Klon-Milch" und "Klon-Fleisch" auf den Markt kommen könnten. Bisher gab es für Produkte von geklonten Tieren und deren Nachkommen keine rechtliche Regelung. Nun soll die Lücke geschlossen werden. Laut einem aktuellen Kommissionsvorschlag werden sie als neuartige Lebensmittel eingestuft und  fallen damit zukünftig unter die Novel Food-Verordnung.

 

Neuartige Lebensmittel: Anträge und Zulassungen

Zuständige Behörde für die Zulassung neuartiger Lebensmittel ist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).

 

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06. Oktober 2009 [nach oben springen]

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