Herkömmliche
Lebensmittel sind sicher - das weiß man aus
Erfahrung, auch wenn ein exakter wissenschaftlicher
Beweis in der Regel nicht erbracht wurde.
Bei "neuartigen
Lebensmitteln" ist das anders. Sie müssen erst
ein Zulassungsverfahren
durchlaufen. Auf den Markt dürfen sie nur, wenn
nachgewiesen wird, dass sie sicher sind. Doch: Bei
komplexen Lebensmitteln, die aus zahllosen
Einzelstoffen bestehen, ist ein solcher Nachweis
nicht einfach.
Von Noni-Saft bis Phytosterolester:
Zulassungspflicht für neuartige Lebensmittel
Mit der Novel Food-Verordnung
begann 1997 ein neues lebensmittelrechtliches Zeitalter: Erstmals
mussten Lebensmittel ein Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor sie
auf den Markt gebracht werden durften. Das gilt seitdem für
Lebensmittel und Lebensmittelzutaten die als "neuartig"
eingestuft werden.
Die Anträge
sind gescheitert. Die
süßen Blätter des Stevia-Strauches dürfen nicht auf den Markt.
Auch Nangai-Nüsse aus dem Pazifik scheitern an den
Zulassungshürden der Novel Food-Verordnung.
Noni-Saft aus Hawaii, inzwischen als
gesundheitsförderndes Wundermittel weit verbreitet,
durfte erst nach jahrelangen Diskussionen in Europa
legal verkauft werden.
"Klon-Milch" und
"Klon-Fleisch":
Zulassung als neuartige
Lebensmittel
Viele Europäer befürchten, dass in Zukunft "Klon-Milch" und
"Klon-Fleisch" auf den Markt kommen könnten.
Bisher gab es für Produkte von geklonten Tieren und deren Nachkommen keine rechtliche Regelung. Nun soll die
Lücke geschlossen werden. Laut einem aktuellen
Kommissionsvorschlag werden sie als neuartige
Lebensmittel eingestuft und fallen damit zukünftig unter die
Novel Food-Verordnung.