Transparenz für Gentechnik bei Lebensmitteln
  Fr 03.09.2010 | 07:11 Uhr
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Neuartige Lebensmittel:

Vertrackter Sicherheitsnachweis


Herkömmliche Lebensmittel sind sicher - das weiß man aus Erfahrung, auch wenn ein exakter wissenschaftlicher Beweis in der Regel nicht erbracht wurde.

Bei "neuartigen Lebensmitteln" ist das anders. Sie müssen erst ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Auf den Markt dürfen sie nur, wenn nachgewiesen wird, dass sie sicher sind. Doch: Bei komplexen Lebensmitteln, die aus zahllosen Einzelstoffen bestehen, ist ein solcher Nachweis nicht einfach.

Von Noni-Saft bis Phytosterolester: Zulassungspflicht für neuartige Lebensmittel

Mit der Novel Food-Verordnung begann 1997 ein neues lebensmittelrechtliches Zeitalter: Erstmals mussten Lebensmittel ein Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor sie auf den Markt gebracht werden durften. Das gilt seitdem für Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die als "neuartig" eingestuft werden.

Exotische Früchte:
Gesundheitliche Sicherheit schwer zu belegen

Exotische Früchte wie Stevia, Noni-Saft und Baobab-Fruchtfleisch versprechen ein besonderes Geschmackserlebnis. Bevor sie auf den Markt dürfen, müssen sie als "neuartige Lebensmittel" zugelassen werden. In den vergangenen Jahren hat die Zahl der Produkte zugenommen. Trotzdem ist es nach wie vor schwierig, die gesundheitliche Sicherheit von exotischen Pflanzen zu beweisen.

"Klon-Milch" und "Klon-Fleisch":
Zulassung als neuartige Lebensmittel

Viele Europäer befürchten, dass in Zukunft "Klon-Milch" und "Klon-Fleisch" auf den Markt kommen könnten. Bisher gab es für Produkte von geklonten Tieren und deren Nachkommen keine rechtliche Regelung. Nun soll die Lücke geschlossen werden. Laut einem aktuellen Kommissionsvorschlag werden sie als neuartige Lebensmittel eingestuft und  fallen damit zukünftig unter die Novel Food-Verordnung.

 

Neuartige Lebensmittel: Anträge und Zulassungen

Zuständige Behörde für die Zulassung neuartiger Lebensmittel ist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).

 

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08. Juli 2010 [nach oben springen]

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