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"Klon-Fleisch" und "Klon-Milch" gelten als neuartige Lebensmittel

Fleisch und Milch von geklonten Tieren dürfen nur auf den europäischen Markt, wenn sie nach der Novel Food- Verordnung zugelassen sind. Bislang ist jedoch kein Antrag gestellt worden. Für die Nachkommen von geklonten Tieren gibt es keine besonderen Vorschriften.

In der Europäischen Union wird die Klontechnologie bislang nicht für kommerzielle Zwecke eingesetzt. Falls es Produkte von geklonten Tieren geben sollte, würden sie nach europäischem Recht als "neuartige Lebensmittel" gelten. Das bedeutet, solche Erzeugnisse müssten ein europaweit einheitliches Zulassungsverfahren durchlaufen. Es besteht aber keine Kennzeichnungspflicht.


Lebensmittel von geklonten Tieren, nicht aber von deren Nachkommen, müssen nach der Novel Food-Verordnung zugelassen werden.

Die Erzeugung eines Klons kostet etwa 15.000 bis 25.000 Dollar. Daher ist es aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll, ein geklontes Tier zu Fleisch oder Wurst zu verarbeiten. Es könnte sich aber lohnen, mit der genetischen Kopie eines wertvollen Zuchtbullens zu züchten und das Fleisch der Nachkommen zu verkaufen.

Vorschlag zur Änderung der Novel Food-Verordnung gescheitert

Bereits im Januar 2008 hatte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung für neuartige Lebensmittel vorgelegt. Das Klonen von Tieren zur Erzeugung von Lebensmitteln sollte vorübergehend verboten werden, geht aus einem Bericht vom Oktober 2010 hervor.

Zudem hat die EU-Kommission befürwortet, den Import von "Klon-Fleisch" und "Klon-Milch" zu untersagen und eine Rückverfolgbarkeit von Reproduktionsmaterial geklonter Tiere sicherzustellen. Es kam jedoch zu keiner Einigung mit dem Rat der Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Parlament. Nun bleibt vorerst die geltende Novel Food Verordnung aus dem Jahr 1997 in Kraft. Im Frühjahr 2013 soll die Europäische Kommission Rechtsvorschläge zum Umgang mit der Klontechnik bei Nutztieren vorlegen.

Sind Produkte von geklonten Tieren gesundheitlich unbedenklich?

Aus wissenschaftlicher Sicht bestehen keine Bedenken bezüglich der Sicherheit von "Klon-Fleisch" und "Klon-Milch". Lebensmittel von Klon-Tieren und deren Nachkommen sind mit denen von konventionellen Nutztieren vergleichbar und stellen kein Risiko für die menschliche Gesundheit dar, haben Studien der Nationalen Akademie der Wissenschaften in den USA gezeigt. Auch die amerikanische Lebensmittelbehörde FDA kommt in einer Bewertung von zahlreichen Veröffentlichungen zumindest für Rinder, Schweine und Ziegen zu diesem Ergebnis.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat sich in drei Gutachten (Juli 2008, Juni 2009, September 2010) mit diesem Thema beschäftigt. Das Ergebnis: Fleisch und Milch von gesunden geklonten Tieren und ihren Nachkommen stellen kein besonderes Sicherheitsrisiko für den Menschen dar. Die Stellungnahme bezieht sich allerdings ausschließlich auf Schweine und Rinder. Für andere Tierarten lag kein angemessenes Datenmaterial vor.

Kritiker haben vor allem ethische Bedenken

Gegen das Klonen gibt es vor allem ethische Bedenken. So kommt etwa die Europäische Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der neuen Technologien (EGE) zu dem Schluss: "In Anbetracht des Leidens und der Gesundheitsprobleme von Ersatzmuttertieren und Tierklonen hat die EGE Zweifel, ob das Klonen von Tieren für die Lebensmittelversorgung ethisch gerechtfertigt ist. Ob dies auch für die Nachkommen gilt, ist für weitere wissenschaftliche Forschung offen."

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12. April 2012 [nach oben springen]

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