"Klon-Fleisch" und "Klon-Milch" gelten als neuartige
Lebensmittel
Fleisch und Milch von geklonten Tieren
dürfen nur auf den europäischen Markt, wenn sie nach der Novel Food-
Verordnung zugelassen sind. Bislang ist jedoch kein Antrag gestellt
worden. Für die Nachkommen von geklonten Tieren gibt es keine
besonderen Vorschriften.
In der Europäischen Union wird die Klontechnologie bislang nicht
für kommerzielle Zwecke eingesetzt. Falls es Produkte von geklonten
Tieren geben sollte, würden sie nach europäischem Recht als
"neuartige Lebensmittel" gelten. Das bedeutet, solche Erzeugnisse müssten ein europaweit
einheitliches Zulassungsverfahren durchlaufen. Es besteht aber keine
Kennzeichnungspflicht.
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Lebensmittel von geklonten Tieren, nicht aber von
deren Nachkommen, müssen nach der Novel
Food-Verordnung zugelassen werden. |
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Die Erzeugung eines Klons kostet etwa 15.000
bis 25.000 Dollar. Daher ist es aus wirtschaftlicher Sicht nicht
sinnvoll, ein geklontes Tier zu Fleisch oder Wurst zu verarbeiten.
Es könnte sich aber lohnen, mit der genetischen Kopie eines wertvollen Zuchtbullens zu züchten und das Fleisch der Nachkommen zu verkaufen.
Vorschlag zur Änderung der Novel
Food-Verordnung gescheitert
Bereits im Januar 2008 hatte die Europäische Kommission einen
Vorschlag zur Änderung der Verordnung für neuartige Lebensmittel
vorgelegt. Das Klonen von Tieren zur Erzeugung von Lebensmitteln
sollte vorübergehend verboten werden, geht aus einem Bericht vom
Oktober 2010 hervor.
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Zudem hat die EU-Kommission befürwortet, den
Import von "Klon-Fleisch" und "Klon-Milch" zu untersagen und eine
Rückverfolgbarkeit von Reproduktionsmaterial geklonter Tiere
sicherzustellen. Es kam jedoch zu keiner Einigung mit dem Rat der
Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Parlament. Nun bleibt vorerst
die geltende Novel Food Verordnung aus dem Jahr 1997 in Kraft. Im
Frühjahr 2013 soll die Europäische Kommission Rechtsvorschläge zum
Umgang mit der Klontechnik bei Nutztieren vorlegen.
Sind Produkte von geklonten Tieren gesundheitlich
unbedenklich?
Aus wissenschaftlicher Sicht bestehen keine Bedenken bezüglich
der Sicherheit von "Klon-Fleisch" und "Klon-Milch". Lebensmittel von Klon-Tieren und deren
Nachkommen sind mit denen von konventionellen Nutztieren
vergleichbar und stellen kein Risiko für die menschliche Gesundheit
dar, haben Studien der Nationalen Akademie der Wissenschaften in den
USA gezeigt. Auch die amerikanische Lebensmittelbehörde FDA kommt in
einer Bewertung von zahlreichen Veröffentlichungen zumindest für
Rinder, Schweine und Ziegen zu diesem Ergebnis.
Die Europäische
Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat sich in drei Gutachten
(Juli 2008, Juni 2009, September 2010) mit diesem Thema beschäftigt. Das
Ergebnis: Fleisch und
Milch von gesunden geklonten Tieren und ihren Nachkommen stellen kein
besonderes Sicherheitsrisiko für den Menschen dar. Die Stellungnahme bezieht
sich allerdings ausschließlich auf Schweine und Rinder. Für andere
Tierarten lag kein angemessenes Datenmaterial vor.
Kritiker haben vor allem ethische Bedenken
Gegen das Klonen gibt es vor allem ethische Bedenken. So kommt etwa die Europäische Gruppe für
Ethik der Naturwissenschaften und der neuen Technologien (EGE)
zu dem Schluss: "In Anbetracht des Leidens und der
Gesundheitsprobleme von Ersatzmuttertieren und Tierklonen hat die EGE
Zweifel, ob das Klonen von Tieren für die Lebensmittelversorgung
ethisch gerechtfertigt ist. Ob dies auch für die Nachkommen gilt,
ist für weitere wissenschaftliche Forschung offen."
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