Neuartige Lebensmittel:
Von Nonisaft bis Phytosterolester
Mit der Novel Food-Verordnung
begann 1997 ein neues lebensmittelrechtliches Zeitalter: Erstmals
mussten bestimmte Lebensmittel ein Zulassungsverfahren durchlaufen,
bevor sie auf den Markt gebracht werden durften. Unter die
Verordnung fallen Lebensmittel, die als neuartig gelten. Nur wenn
sie nachweislich kein Gesundheitsrisiko darstellen, den Verbraucher
nicht täuschen und nicht zu Mangelerscheinungen führen, kommen Novel
Foods auf den Markt.
|

Neuartige Lebensmittel hat es immer schon gegeben.
In der EU müssen sie seit 1997 ein Zulassungsverfahren
durchlaufen. |
|
Grundsätzlich gilt für Lebensmittel: Jedes Produkt ist frei verkehrsfähig, solange es sich im Rahmen des
Lebensmittelrechts bewegt. Der Hersteller oder Importeur muss darauf
achten, dass seine Produkte weder die Gesundheit schädigen,
noch die Verbraucher täuschen oder irreführen. Ausgenommen
davon sind Zusatzstoffe: Eine Verwendung in Lebensmitteln ist nur
dann erlaubt, wenn der betreffende Zusatzstoff dafür zugelassen ist.
Ähnlich wie für Zusatzstoffe gilt für "neuartige Lebensmittel" nun
das Verbotsprinzip: Erlaubt ist nur, was ausdrücklich zugelassen
ist.
Diese Regelung ist seit 1997 mit Inkrafttreten der Novel Food-Verordnung
wirksam. Bis
Ende 2003 zählten auch gentechnisch veränderte Lebensmittel
zu den neuartigen Lebensmitteln. Seit 2004 gibt es für gv-Lebensmittel aber eine eigene Verordnung. |
Wann ist ein Lebensmittel neuartig?
Neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten sind solche, die vor
1997 nicht in nennenswertem Umfang auf dem Markt waren oder zum
menschlichen Verzehr verwendet wurden. Es sind also Lebensmittel und
Lebensmittelzutaten, die in der Europäischen Union neu auf den Markt
kommen sollen. Darunter fallen
Lebensmittel und Lebensmittelzutaten
-
mit neuer, gezielt modifizierter primärer
Molekularstruktur: z. B. Margarine mit Phytosterolesterzusatz zur
Senkung des Cholesterinspiegels
-
die aus Mikroorganismen, Pilzen oder
Algen bestehen oder daraus isoliert worden sind: z. B. Lycopin,
das aus dem Pilz Blakeslea trispora gewonnen wird
-
die aus Pflanzen und Tieren bestehen oder
isoliert wurden und die nicht erfahrungsgemäß als unbedenklich
eingestuft werden können: z. B. Saft aus der Frucht des Noni-Baums
-
bei deren Herstellung ein nicht
herkömmliches Verfahren angewandt wurde, was die Struktur oder
Zusammensetzung des Lebensmittels oder der Lebensmittelzutat
wesentlich verändert: z. B. Fruchtzubereitung, haltbar gemacht
durch ein Hochdruckverfahren.
Nicht unter die Novel Food- Verordnung fallen Zusatzstoffe, Aromen und
Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmitteln
verwendet werden.
Bei einer Überarbeitung der Novel Food- Verordnung im Juni 2009
hat die EU-Kommission beschlossen, die Liste der neuartigen Lebensmittel und
Lebensmittelzutaten zu erweitern. Unter die Verordnung sollen in
Zukunft auch Lebensmittel und Lebensmittelzutaten fallen,
die Nanomaterialien enthalten oder daraus bestehen. Auch Milch, Eier
und Fleisch gelten demnach als Novel Food, wenn sie
direkt von geklonten Tieren oder deren Nachkommen stammen.
Erst Sicherheitsnachweis, dann
Vermarktung. Wer neuartige
Lebensmittel auf den Markt bringen will, muss auf wissenschaftlicher
Basis nachweisen, dass ihr Verzehr gesundheitlich unbedenklich ist
und nicht zu Ernährungsmängeln führt. Der Antrag durchläuft ein
festgelegtes EU-Zulassungsverfahren. Da "neuartige Lebensmittel"
zumindest auf dem europäischen Speiseplan neu sind, gibt es keine
ausreichende Erfahrungsbasis im Hinblick auf ihre Sicherheit und
Verträglichkeit.
Nicht in allen Fällen stehen
geeignete Verfahren zur Verfügung, um neuartige, bisher nicht
vertraute Lebensmittel auf ihre Sicherheit zu überprüfen. Gerade bei komplexen Lebensmitteln, die aus
vielen Einzelstoffen unterschiedlicher Zusammensetzung bestehen, ist
dieser Nachweis nicht einfach. Einige exotische Lebensmittel sind
bereits an dieser
Zulassungshürde gescheitert.
Spezifische Etikettierung. An die Kennzeichnung von
neuartigen Lebensmitteln werden spezielle Anforderungen gestellt. Existieren
beispielsweise gleichwertige Lebensmittel, so muss genau beschrieben
werden, worin sich die neuartigen von den herkömmlichen
unterscheiden. Stoffe, gegen die bestimmte Bevölkerungsgruppen
ethische Vorbehalte haben, müssen auf dem Etikett aufgeführt sein.
Mehr bei transGEN:
|