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Neuartige Lebensmittel:
Von Nonisaft bis Phytosterolester

Mit der Novel Food-Verordnung begann 1997 ein neues lebensmittelrechtliches Zeitalter: Erstmals mussten bestimmte Lebensmittel ein Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor sie auf den Markt gebracht werden durften. Unter die Verordnung fallen Lebensmittel, die als neuartig gelten. Nur wenn sie nachweislich kein Gesundheitsrisiko darstellen, den Verbraucher nicht täuschen und nicht zu Mangelerscheinungen führen, kommen Novel Foods auf den Markt.

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Neuartige Lebensmittel hat es immer schon gegeben. In der EU müssen sie seit 1997 ein Zulassungsverfahren durchlaufen.

Grundsätzlich gilt für Lebensmittel: Jedes Produkt ist frei verkehrsfähig, solange es sich im Rahmen des Lebensmittelrechts bewegt. Der Hersteller oder Importeur muss darauf achten, dass seine Produkte weder die Gesundheit schädigen, noch die Verbraucher täuschen oder irreführen. Ausgenommen davon sind Zusatzstoffe: Eine Verwendung in Lebensmitteln ist nur dann erlaubt, wenn der betreffende Zusatzstoff dafür zugelassen ist.

Ähnlich wie für Zusatzstoffe gilt für "neuartige Lebensmittel" nun das Verbotsprinzip: Erlaubt ist nur, was ausdrücklich zugelassen ist.

Diese Regelung ist seit 1997 mit Inkrafttreten der Novel Food-Verordnung wirksam. Bis Ende 2003 zählten auch gentechnisch veränderte Lebensmittel zu den neuartigen Lebensmitteln. Seit 2004 gibt es für gv-Lebensmittel aber eine eigene Verordnung.

Wann ist ein Lebensmittel neuartig? Neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten sind solche, die vor 1997 nicht in nennenswertem Umfang auf dem Markt waren oder zum menschlichen Verzehr verwendet wurden. Es sind also Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die in der Europäischen Union neu auf den Markt kommen sollen. Darunter fallen Lebensmittel und Lebensmittelzutaten

  • mit neuer, gezielt modifizierter primärer Molekularstruktur: z. B. Margarine mit Phytosterolesterzusatz zur Senkung des Cholesterinspiegels

  • die aus Mikroorganismen, Pilzen oder Algen bestehen oder daraus isoliert worden sind: z. B. Lycopin, das aus dem Pilz Blakeslea trispora gewonnen wird

  • die aus Pflanzen und Tieren bestehen oder isoliert wurden und die nicht erfahrungsgemäß als unbedenklich eingestuft werden können: z. B. Saft aus der Frucht des Noni-Baums

  • bei deren Herstellung ein nicht herkömmliches Verfahren angewandt wurde, was die Struktur oder Zusammensetzung des Lebensmittels oder der Lebensmittelzutat wesentlich verändert: z. B. Fruchtzubereitung, haltbar gemacht durch ein Hochdruckverfahren.

Nicht unter die Novel Food- Verordnung fallen Zusatzstoffe, Aromen und Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden.

Bei einer Überarbeitung der Novel Food- Verordnung im Juni 2009 hat die EU-Kommission beschlossen, die Liste der neuartigen Lebensmittel und Lebensmittelzutaten zu erweitern. Unter die Verordnung sollen in Zukunft auch Lebensmittel und Lebensmittelzutaten fallen, die Nanomaterialien enthalten oder daraus bestehen. Auch Milch, Eier und Fleisch gelten demnach als Novel Food, wenn sie direkt von geklonten Tieren oder deren Nachkommen stammen.

Erst Sicherheitsnachweis, dann Vermarktung. Wer neuartige Lebensmittel auf den Markt bringen will, muss auf wissenschaftlicher Basis nachweisen, dass ihr Verzehr gesundheitlich unbedenklich ist und nicht zu Ernährungsmängeln führt. Der Antrag durchläuft ein festgelegtes EU-Zulassungsverfahren. Da "neuartige Lebensmittel" zumindest auf dem europäischen Speiseplan neu sind, gibt es keine ausreichende Erfahrungsbasis im Hinblick auf ihre Sicherheit und Verträglichkeit.

Nicht in allen Fällen stehen geeignete Verfahren zur Verfügung, um neuartige, bisher nicht vertraute Lebensmittel auf ihre Sicherheit zu überprüfen. Gerade bei komplexen Lebensmitteln, die aus vielen Einzelstoffen unterschiedlicher Zusammensetzung bestehen, ist dieser Nachweis nicht einfach. Einige exotische Lebensmittel sind bereits an dieser Zulassungshürde gescheitert.

Spezifische Etikettierung. An die Kennzeichnung von neuartigen Lebensmitteln werden spezielle Anforderungen gestellt. Existieren beispielsweise gleichwertige Lebensmittel, so muss genau beschrieben werden, worin sich die neuartigen von den herkömmlichen unterscheiden. Stoffe, gegen die bestimmte Bevölkerungsgruppen ethische Vorbehalte haben, müssen auf dem Etikett aufgeführt sein.

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14. März 2011 [nach oben springen]

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