Transparenz für Gentechnik bei Lebensmitteln
  Mi 10.03.2010 | 04:23 Uhr
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Lebensmittel aus gv-Pflanzen: Sicherheit zuerst


Gentechnik bei Lebensmitteln – die meisten Konsumenten sind skeptisch und lassen solche Produkte lieber im Regal liegen. Das Misstrauen ist groß: Niemand könne wirklich wissen, so ist oft zu hören, ob ihr Verzehr auf lange Sicht nicht doch die Gesundheit schädigen kann. Gerade die langfristigen Folgen seien kaum erforscht.

Doch: Sind das eher "gefühlte" Risiken, die ein diffuses Unbehagen ausdrücken? Oder sind Lebensmittel - etwa aus gentechnisch verändertem Mais oder Sojabohnen -  tatsächlich ein Gesundheitsrisiko?

Die Bewertung der Sicherheit

Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen müssen sicher sein und dürfen keine schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben - sonst werden sie nicht zugelassen. Doch das ist einfacher gesagt als getan.

Wie andere Lebensmittel auch sind gentechnisch veränderte Lebensmittel Mischungen aus Hunderten, oft Tausenden verschiedener Substanzen in wechselnden Anteilen. Ein absoluter Sicherheitsbeweis ist bei komplex zusammengesetzten Lebensmitteln kaum möglich. Voraussetzung dafür, dass ein GVO-Lebensmittel zugelassen werden kann, ist: Es muss genau so sicher sein wie ein konventionelles Vergleichsprodukt.

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Gentechnik-Lebensmittel sind sicher. Stimmt das?

Alles, was wir essen, sollte gesundheitlich unbedenklich sein. Aber bei Lebensmitteln aus gentechnisch veränderten Pflanzen haben viele Zweifel. Gibt es eine Garantie, dass sie sicher sind? Kann man den Wissenschaftlern trauen?

Fragen und Antworten
 

Die Grundsätze: Sicherheit und Wahlfreiheit

Dass nur solche GVO-Lebensmittel auf den Markt kommen, die als sicher bewertet wurden und tatsächlich auch sicher sind - dafür sind staatliche Behörden zuständig. Wem das nicht genügt, kann beim Einkauf zwischen Lebensmittel mit und ohne Gentechnik wählen.

Das EU-Rechtssystem für die Grüne Gentechnik

Vom Antrag bis zur Entscheidung: Der lange Weg bis zur Zulassung

EU-Verordnung gv-Lebens- und Futtermittel: Ein Gesetz für Genfood

Die EU-Freisetzungs-Richtlinie: Strenger, transparenter, kontrollierter

 

 

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03. März 2010 [nach oben springen]

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