Transparenz für Gentechnik bei Lebensmitteln
  So 14.03.2010 | 09:10 Uhr
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GVO-Lebensmittel

Die Bewertung der Sicherheit


Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen müssen sicher sein - sonst dürfen sie nicht zugelassen werden. Doch das ist einfacher gesagt als getan. 

Wie andere Lebensmittel auch sind gentechnisch veränderte oder andere neuartige Lebensmittel komplexe Mischungen aus Hunderten, oft Tausenden verschiedener Substanzen in wechselnden Anteilen. Bei vertrauten Nahrungsmitteln, die seit langem verzehrt werden, ist das kein großes Problem: Aus Erfahrung glaubt man sich auf der "sicheren Seite" - auch ohne vollständige wissenschaftliche Beweisführung. Bei neuartigen oder gentechnisch veränderten Lebensmitteln ist genau das jedoch gesetzlich vorgeschrieben: Ihre Sicherheit muss "bewiesen" werden, sonst dürfen sie nicht auf den Markt. Diese Anforderung ist eine hohe Hürde. 

Sicher? Natürliche Lebensmittel gelten als sicher und gesund. Das wissen alle aus Erfahrung - aber einen absoluten wissenschaftlichen Beweis gibt es in der Regel nicht.

Unsicher? Viele Zusatzstoffe sind Chemikalien, deren stoffliche Zusammensetzung bekannt ist. Unter diesen Voraussetzungen ist es vergleichsweise einfach, die gesundheitliche Unbedenklichkeit dieser Stoffe zu überprüfen.

Pflanzen und daraus erzeugte Lebensmittel sind komplexe Mischungen einer unüberschaubaren Zahl von Einzelsubstanzen. Zudem ist die genaue stoffliche Zusammensetzung keineswegs konstant, sondern variiert je nach Standort, Klima oder Anbauverfahren. Diese natürlichen biologischen Schwankungen bilden ein "Hintergrundrauschen", vor dem mögliche, durch die gentechnische Bearbeitung bedingte Veränderungen auftreten. 

GVO-Lebensmittel: So sicher wie ein konventionelles Vergleichsprodukt

Ein absoluter Sicherheitsbeweis ist bei Lebensmitteln nicht möglich - das gilt für konventionelle wie für solche aus gentechnisch veränderten Pflanzen oder Organismen.

Voraussetzung dafür, dass ein GVOGVO-Lebensmittel zugelassen werden kann, ist: Es muss genau so sicher sein wie ein konventionelles Vergleichsprodukt.

Nach den in allen EU-Staaten gültigen Gesetzen wird eine Zulassung für ein GVO-Lebensmittel nur dann erteilt,

  • wenn genügend wissenschaftliche Daten vorhanden sind, um die Sicherheit des betreffendes Produkts zu bewerten;

  • wenn auf Grundlage dieser Daten und nach dem derzeitigen Stand des Wissens das GVO-Lebensmittel als genau so sicher und gesundheitlich unbedenklich eingeschätzt werden kann wie ein vergleichbares konventionelles Produkt;

  • wenn der Antragsteller ein Verfahren zur Verfügung stellt, mit dem der jeweilige gentechnisch veränderte Organismus" (GVO) jederzeit nachgewiesen und identifiziert werden kann.

Sicherheitsbewertung in zwei Schritten

Bei der Sicherheitsbewertung eines Lebensmittels aus einem gentechnisch veränderten Organismus sind im Kern zwei Fragen zu untersuchen.

(1) Die Sicherheit des neu eingeführten Genprodukts. Wenn ein Gen neu in eine Pflanzen übertragen wird, bewirkt es die Bildung eines ProteinsProteins (Eiweiß). Dieses ist zumeist neu in der menschlichen Ernährung und man kann schädliche Einwirkungen auf die menschliche Gesundheit von vorne herein nicht ausschließen. Das neue Protein wird in der Regel nur in geringen Mengen verzehrt.

Es ist durchaus möglich die Sicherheit eines solchen, in seiner chemischen Zusammensetzung bekannten Stoffes zu ermitteln, etwa in Tierversuchen. Bei Zusatzstoffen oder Rückständen von Pflanzenschutzmitteln sind ähnliche Untersuchungen Routine. Wenn Ergebnisse aus Tierversuchen auf den Menschen übertragen werden, sind aus Vorsorgegründen erhebliche Sicherheitsaufschläge vorgeschrieben.

Bei der Sicherheitsbewertung spielt auch eine Rolle, ob das neue Protein die Fähigkeit haben könnte, AllergienAllergien auszulösen. Heute kennt man eine Reihe von Kriterien, die auf ein solches allergenes Potenzial hindeuten. Sind bei einem neuen Protein einer gv-Pflanzen ein oder mehrere dieser Kriterien erfüllt, wird das betreffende GVO-Lebensmittel in der EU kaum zulassungsfähig sein.

(2) Das übrige Lebensmittel. Bei der Übertragung eines neuen Gens ist es nicht auszuschließen, dass es auch zu unbeabsichtigten "Nebeneffekten" kommt. Das hängt damit zusammen, dass es Wechselwirkungen zwischen Genen gibt. Ein Gen kann etwa an der Bildung mehrerer Proteine beteiligt sein. Solche Effekte könnten die gesundheitliche Verträglichkeit des betreffenden Lebensmittels herabsetzen. Sie treten jedoch nicht nur bei gv-Pflanzen auf, sondern sind auch bei konventionell gezüchteten Pflanzen möglich.

Um etwaige sicherheitsrelevante Nebeneffekte auszuschließen, werden gentechnisch veränderte Nahrungspflanzen und die daraus hergestellten Lebensmittel gründlich untersucht. So werden etwa äußere Merkmale verglichen, aber auch Nährstoffzusammensetzung oder Vitamingehalt gemessen. Weichen die Werte zwischen gentechnisch veränderter und einer vergleichbaren konventionellen Pflanze deutlich voneinander ab, wäre das ein Hinweis auf möglicherweise problematische Nebenwirkungen.

Bei Zulassungen in der EU werden den Behörden in vielen Fällen auch die Ergebnisse von Fütterungsversuchen vorgelegt. Dabei wurde das ganze Lebensmittel über einen längeren Zeitraum etwa an Ratten oder Hühner verfüttert. Man erwartet, dass etwaige sicherheitsrelevante Nebeneffekte der gv-Pflanzen sich in Veränderungen der inneren Organe oder des Immunsystems der Versuchstiere bemerkbar machen.

Auf welche Daten sich die Sicherheitsbewertung stützt, wie sie erhoben werden und welche Untersuchen dafür notwendig sind, ist bei jedem Produkt unterschiedlich.

Grundlage für Zulassungsentscheidungen: Wissenschaftliches Gutachten

Zuständig für die Sicherheitsbewertung aller in der EU zur Zulassung anstehenden GVO-Lebensmittel ist ein Sachverständigengremium bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). In diesem GMO Panel sind erfahrene Wissenschaftler aus verschiedenen Fachrichtungen vertreten. Sie sind von EU-Kommission und EFSA unabhängig und an keine Weisungen gebunden.

Das GMO Panel hat ein umfangreiches Leitliniendokument ausgearbeitet, in dem festgelegt ist, welche Daten und Angaben ein Zulassungsantrag enthalten muss und nach welchen Grundsätzen die Sicherheitsbewertung durchzuführen ist. Verschiedene Interessengruppen wurden eingeladen, den Entwurf des Leitliniendokumentes zu beraten. Nach mehreren Beratungsrunden wurde das Dokument noch einmal überarbeitet und gilt nun als verbindlich.

Grundlage jeder Zulassungsentscheidung über ein GVO-Lebensmittel ist das jeweilige Gutachten des GMO Panels. Die Entscheidung selber treffen die Mitgliedstaaten mit qualifizierter Mehrheit oder die EU-Kommission.

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02. November 2007 [nach oben springen]

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