| Fr 03.09.2010 | | | 06:50 Uhr |
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Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen müssen sicher sein - sonst dürfen sie nicht zugelassen werden. Doch das ist einfacher gesagt als getan. Wie andere Lebensmittel auch sind gentechnisch veränderte oder andere neuartige Nahrungsmittel komplexe Mischungen aus Hunderten, oft Tausenden verschiedenen Substanzen in wechselnden Anteilen. Bei vertrauten Nahrungsmitteln, die seit langem verzehrt werden, ist das kein großes Problem: Aus Erfahrung glaubt man sich auf der "sicheren Seite" - auch ohne vollständige wissenschaftliche Beweisführung. Bei neuartigen oder gentechnisch veränderten Lebensmitteln ist genau das jedoch gesetzlich vorgeschrieben: Ihre Sicherheit muss "bewiesen" werden, sonst dürfen sie nicht auf den Markt. Diese Anforderung ist eine hohe Hürde.
Sicherheitsbewertung in zwei SchrittenBei der Sicherheitsbewertung eines Lebensmittels aus einem gentechnisch veränderten Organismus sind im Kern zwei Fragen zu untersuchen. (1) Die Sicherheit des neu eingeführten Genprodukts. Wenn
ein Gen neu in eine Pflanzen übertragen wird, bewirkt es die Bildung
eines Es ist durchaus möglich, die Sicherheit eines solchen, in seiner chemischen Zusammensetzung bekannten Stoffes zu ermitteln, etwa in Tierversuchen. Bei Zusatzstoffen oder Rückständen von Pflanzenschutzmitteln sind ähnliche Untersuchungen Routine. Wenn Ergebnisse aus Tierversuchen auf den Menschen übertragen werden, sind aus Vorsorgegründen erhebliche Sicherheitsaufschläge vorgeschrieben. Bei der Sicherheitsbewertung spielt
auch eine Rolle, ob das neue Protein die Fähigkeit haben könnte,
(2) Das übrige Lebensmittel. Bei der Übertragung eines neuen Gens kann nicht ausgeschlossen werden, dass es auch zu unbeabsichtigten "Nebeneffekten" kommt. Das hängt damit zusammen, dass es Wechselwirkungen zwischen Genen gibt. Ein Gen kann etwa an der Bildung mehrerer Proteine beteiligt sein. Solche Effekte könnten die gesundheitliche Verträglichkeit des betreffenden Lebensmittels herabsetzen. Sie treten jedoch nicht nur bei gv-Pflanzen auf, sondern sind auch bei konventionell gezüchteten Pflanzen möglich. Um etwaige sicherheitsrelevante Nebeneffekte auszuschließen, werden gentechnisch veränderte Nahrungspflanzen und die daraus hergestellten Lebensmittel gründlich untersucht. So werden etwa äußere Merkmale verglichen, aber auch Nährstoffzusammensetzung oder Vitamingehalt gemessen. Weichen die Werte zwischen gentechnisch veränderter und einer vergleichbaren konventionellen Pflanze deutlich voneinander ab, wäre das ein Hinweis auf möglicherweise problematische Nebenwirkungen. Bei Zulassungen in der EU werden den Behörden in vielen Fällen auch die Ergebnisse von Fütterungsversuchen vorgelegt. Dabei wurde das ganze Lebensmittel über einen längeren Zeitraum etwa an Ratten oder Hühner verfüttert. Man erwartet, dass sich mögliche sicherheitsrelevante Nebeneffekte der gv-Pflanzen in Veränderungen der inneren Organe oder des Immunsystems der Versuchstiere bemerkbar machen. Auf welche Daten sich die Sicherheitsbewertung stützt, wie sie erhoben werden und welche Untersuchungen dafür notwendig sind, ist bei jedem Produkt unterschiedlich. Grundlage für Zulassungsentscheidungen: Wissenschaftliches GutachtenZuständig für die Sicherheitsbewertung aller in der EU zur Zulassung anstehenden GVO-Lebensmittel ist ein Sachverständigengremium bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). In diesem GMO Panel sind erfahrene Wissenschaftler aus verschiedenen Fachrichtungen vertreten. Sie sind von EU-Kommission und EFSA unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Das GMO Panel hat ein umfangreiches Leitliniendokument ausgearbeitet, in dem festgelegt ist, welche Daten und Angaben ein Zulassungsantrag enthalten muss und nach welchen Grundsätzen die Sicherheitsbewertung durchzuführen ist. Grundlage jeder Zulassungsentscheidung über ein GVO-Lebensmittel ist das jeweilige Gutachten des GMO Panels. Die Entscheidung selbst treffen die Mitgliedstaaten mit qualifizierter Mehrheit oder die EU-Kommission. Die Zulassung wird zunächst für zehn Jahre erteilt und kann erst nach einer erneuten Risikobewertung auf Grundlage aktueller Daten verlängert werden. Mehr bei TransGen |
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