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EU Praxis Zulassungen

Gv-Mais: "Existierende gv-Lebens- und Futtermittel"


Am 18. April 2005 wurden zahlreiche Lebens- und Futtermittel aus verschiedenen gentechnisch veränderten Maispflanzen in das öffentliche Register der EU eingetragen. Diese Produkte waren vor Inkrafttreten der neuen Rechtsvorschriften legal auf dem Markt.

Produkte aus gv-Mais, die vor dem 18. April 2004 rechtmäßig auf dem Markt waren, können auch künftig genutzt, verbreitet und verarbeitet werden. Voraussetzung dafür ist:

  • Die jeweiligen GVO-Produkte sind auch nach den verschärften Anforderungen der neuen Vorschriften als "sicher" zu bewerten. Damit eine neue Sicherheitsüberprüfung durchgeführt werden konnte, mussten die Unternehmen bei der Kommission dazu geeignete Unterlagen einreichen.

  • Jeder gv-Pflanze ist eine Identifizierungsnummer (ID-Nummer) zugewiesen.

  • Es muss ein standardisiertes Verfahren verfügbar sein, mit dem die jeweilige gv-Pflanzen nachgewiesen werden kann, etwa in Lebens- und Futtermitteln, Saatgutpartien oder größeren Rohstoffmengen.

GVO-Produkte, welche diese Voraussetzungen erfüllen, wurden am 18. April 2005 als "existierende Produkte" in das öffentliche Register für gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel eingetragen. Diese erneuerte Vermarktungsgenehmigung erlischt frühestens nach drei Jahren und spätestens neun Jahre nach der ersten Zulassung.  So ist für einige 1998 zugelassene gv-Maislinien (z.B. MON810) 2007 erneut eine Zulassung zu beantragen.

Für GVO-Futtermittel, die bis 2004 ohne Zulassung auf den Markt gebracht werden konnten, ist innerhalb von drei Jahren ein Neueintrag vorgeschrieben. 

 

MON 810 | Mais, Insektenresistenz
ID-Nummer MON-ØØ81Ø-6
international:
Antrag

Anbau EU

ja

Verwendung

verarbeitete Lebensmittel, Futtermittel

Unternehmen

Monsanto

Entscheidung

Rechts-grundlage

Verfahren nach 1829/2003

Kommission

Zulassung Dezember 1997;
Fortbestand der Zulassung
18. April 2005

Register

 

MON 863 | Mais, Insektenresistenz
ID-Nummer MON-ØØ863-5
international:
Antrag

Anbau EU

nein

Verwendung

Lebensmittel und Futtermittel

Unternehmen

Monsanto

Entscheidung

Rechts-grundlage

Verfahren nach 1829/2003

Kommission

Fortbestand der Zulassung
18. April 2005
Register

 

NK 603 | Mais, Herbizidresistenz
ID-Nummer MON-ØØ6Ø3-6
international:
Antrag

Anbau EU

ja

Verwendung

industrielle Verarbeitung; Futter- und Lebensmittel

Unternehmen

Monsanto

Entscheidung

Rechts-grundlage

Verfahren nach 1829/2003

Kommission

Fortbestand der Zulassung
18. April 2005

Register

 

NK 603 x MON 810 | Mais, Insekten- und Herbizidresistenz
ID-Nummer MON-ØØ6Ø3 x MON-ØØ81Ø-6
international:
Antrag

Anbau EU

nein

Verwendung

Futtermittel und verarbeitete Lebensmittel

Unternehmen

Monsanto

Entscheidung

Rechts-grundlage

Verfahren nach 1829/2003

Kommission

Fortbestand der Zulassung
18. April 2005

Register

 

1507 | Mais, Insektenresistenz
ID-Nummer DAS-Ø15Ø7-1
international:
Antrag

Anbau EU

nein

Verwendung

Lebensmittel und Futtermittel

Unternehmen

Pioneer

Entscheidung

Rechts-grundlage

Verfahren nach 1829/2003

Kommission

Fortbestand der Zulassung
18. April 2005

Register

 

T 25 | Mais, Herbizidresistenz
ID-Nummer ACS-ZMØØ3-2
international:
Antrag

Anbau EU

ja

Verwendung

verarbeitete Lebensmittel, Futtermittel

Unternehmen

Bayer CropScience (damals: Aventis bzw. AgrEvo)

Entscheidung

Rechts-grundlage

Verfahren nach 1829/2003

Kommission

Zulassung am 06. Februar 1998
Fortbestand der Zulassung
18. April 2005

Register

 

GA 21 | Mais, Herbizidresistenz
ID-Nummer MON-ØØØ21-9
international:
Antrag

Anbau EU

nein

Verwendung

Futtermittel und verarbeitete Lebensmittel

Unternehmen

Monsanto

Entscheidung

Rechts-grundlage

Verfahren nach 1829/2003

Kommission

Fortbestand der Zulassung
18. April 2005

Register

 

Bt11 | Mais, Insektenresistenz
ID-Nummer SYN-BTØ11-1
international:
Antrag

Anbau EU

nein

Verwendung

Lebensmittel und Futtermittel

Unternehmen

Syngenta

Entscheidung

Rechts-grundlage

Richtlinie 90/220/EEG (damals gültige Freisetzungs-Richtlinie); Novel Food-Verordnung (258/97)

Kommission

Zulassung Januar 1998
Fortbestand der Zulassung
18. April 2005

Register

 

Bt 176 | Mais, Insektenresistenz
ID-Nummer SYN-EV-176-9
international:
Antrag

Anbau EU

ja

Verwendung

verarbeitete Lebensmittel (Mehl, Stärke, Glukose), Futtermittel

Unternehmen

Syngenta (damals: Novartis)

Entscheidung

Rechts-grundlage

Verfahren nach 1829/2003

Kommission

Zulassung am 23. Januar 1997
Fortbestand der Zulassung
18. April 2005

Register

 

GA 21 x MON 810 | Mais, Insekten- und Herbizidresistenz
ID-Nummer  
international:
Antrag
Anbau EU

nein

Verwendung

verarbeitete Lebensmittel

Unternehmen

Monsanto

Entscheidung

Rechts-grundlage

Verfahren nach 1829/2003

Kommission

Fortbestand der Zulassung
18. April 2005
Register

 

MON 863 x MON 810 | Mais, Insektenresistenz
ID-Nummer MON-ØØ863-5
international:
Antrag

Anbau EU

nein

Verwendung

Futtermittel

Unternehmen

Monsanto

Entscheidung

Rechts-grundlage

Verfahren nach 1829/2003

Kommission

Fortbestand der Zulassung
18. April 2005

Register

 

NK 603 x MON 863 | Mais, Insekten- und Herbizidresistenz
ID-Nummer MON-ØØ6Ø3 x MON-ØØ8Ø3-6
international:
Antrag

Anbau EU

nein

Verwendung

Futtermittel und in verarbeiteter Form als Lebensmittel

Unternehmen

Monsanto

Entscheidung

Rechts-grundlage

Verfahren nach 1829/2003

Kommission

Fortbestand der Zulassung
18. April 2005

Register

 

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Hinweise zum Zulassungsverfahren
Verfahren nach der Verordnung für gv-Lebens- und Futtermittel (1829/2003)
Antrag: Ein Antrag auf Zulassung wird über eine nationale Behörde der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) zugeleitet.
Ist mit dem beantragten Inverkehrbringen auch eine Weitergabe von GVOs verbunden, wird in dem Zulassungsverfahren gleichzeitig geprüft, ob die  Bestimmungen der Freisetzungs-Richtlinie (2002/18) erfüllt sind.
Der Antragsteller muss eine Zusammenfassung des Antrags (summary notification) einreichen. Diese ist für die Öffentlichkeit zugänglich.
Bewertung: Die EFSA führt die Sicherheitsbewertung durch. Grundlage ist ein wissenschaftliches Gutachten des für GVOs zuständigen Experten-gremiums (GMO Panel).
Wird das Verfahren auf Grundlage der Freisetzungs-Richtlinie (2001/18) durchgeführt, erstellt die zuständige Behörde des Staates, in dem der Antrag eingereicht wurde, eine Erstbewertung (assessment report).
Entscheidung: Die EU-Kommission arbeitet einen Entscheidungsvorschlag aus. Grundlage ist die Sicherheitsbewertung der EFSA.
Die Mitgliedsländer können diesen Vorschlag mit qualifizierter Mehrheit ablehnen oder annehmen. Kommt keine qualifizierte Mehrheit zustande, entscheidet die Kommission.
Verlängerung der Zulassung: Gv-Pflanzen oder GVO-Produkte, die auf früherer Rechtsgrundlage zugelassen sind, müssen notifiziert werden. Dabei wird überprüft, ob das GVO-Produkt auch nach den neuen Bestimmungen als sicher zu beurteilen ist.
Register: Zugelassene bzw. notifizierte gv-Pflanzen und GVO-Produkte werden in das öffentliche Register eingetragen
Der TransGen-Bereich Zulassung ist Teil des Projekts GMO-COMPASS.
 
GMO-COMPASS wird von der EU-Kommission innerhalb des sechsten Rahmenprogramms gefördert.
www.gmo-compass.org
23. Mai 2005 [nach oben springen]

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