| So 14.03.2010 | | | 15:22 Uhr |
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Für gentechnisch veränderte Produkte in Landwirtschaft und Lebensmittelherstellung gibt es in der EU zwei zentrale Rechtsvorschriften: Zum einen für die Nutzung von gv-Pflanzen, zum anderen für die daraus erzeugten Lebens- und Futtermittel.
Erläuterungen: * Antragsteller, die eine Zulassung auf Grundlage der Freisetzungs-Richtlinie 2001/18 anstreben, können zwischen zwei Verfahren wählen: Neben dem oben beschriebenen Ablauf (Einreichung bei der nationalen Behörde) ist es auch möglich den Antrag der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zuzuleiten. Das Verfahren verläuft dann wie in der Verordnung 1829/2003 festgelegt.
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