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Entscheidungsvorschlag durch die EU-Kommisson Abstimmung im
"Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette"
(Mitgliedstaaten): Der Vorschlag der Kommission kann mit
qualifizierter Mehrheit bestätigt werden.
Bei Ablehnung oder keiner eindeutigen Mehrheit: Die
Kommission arbeitet einen formellen Beschluss aus und
legt ihn dem Ministerrat zur Entscheidung vor.
Abstimmung im Ministerrat: Annahme oder Ablehnung mit
qualifizierter Mehrheit. Andernfalls setzt die Kommission den
vorgelegten Beschluss in Kraft. |