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Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit: nach gesetzlichen
Vorschriften.
Futtermittel: Überwachungsplan auf mögliche Auswirkungen auf die
Umwelt; jährlicher Bericht an die Kommission.
Lebensmittel: keine Anforderungen an die Überwachung
nach Inverkehrbringen.
Nachweisverfahren vorhanden und auf EU-Ebene
standardisiert.
Community Reference Laboratory for GM Food and Feed |