Der
Antrag wurde nach der damaligen
Freisetzungs-Richtlinie 90/220 eingereicht, später nach der
Freisetzungs-Richtlinie 2001/18 weitergeführt. Der Antrag
wurde 2003 entsprechend ergänzt.
Verwendung
Anbau in der EU,
Futtermittel und industrielle Verarbeitung
Abstimmung: keine qualifizierte Mehrheit (25.02.2009)
Zulassungs-
bedingung
Monitoring: gemäß der Verordnung 2001/18/EC; jährlicher
Bericht an die Kommission. Außerdem soll beobachtet
werden, ob bei Maiswurzelbohrern Resistenzen gegen das
Insektizid auftreten.
Nachweisverfahren vorhanden und auf EU-Ebene
standardisiert.