Transparenz für Gentechnik bei Lebensmitteln
  Fr 03.09.2010 | 06:43 Uhr
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Nelke Moonlite


Blumen
ID-Nummer  FLO-4Ø644-4
International
Verwendung
Merkmal  veränderte Blütenfarbe
Stand
gültige Zulassung nach derzeitigem EU-Recht
Antrag
Unternehmen Florigene Limited (Australien)
eingereicht in Niederlande
Datum 09. September 2004
Rechtsgrundlage Der Antrag wurde nach der Freisetzungs-Richtlinie 2001/18 eingereicht.
Verwendung Import und Vermarktung
Gv-Pflanze Kurzbeschreibung
Kurzfassung des Antragstellers Summary of application
Bewertung
Nationale Behörde Erstprüfung durch die zuständige Behörde der Niederlande:

Assessment report

Stand Die wissenschaftliche Sicherheitsbewertung durch die EFSA ist abgeschlossen.
Gutachten EFSA Wissenschaftliches Gutachten zur Sicherheitsbewertung durch das Expertengremium der EFSA; angenommen am 17. Mai 2006.

Abschließende Stellungnahme der EFSA liegt vor. Ergebnis: Das Inverkehrbringen der gv-Moonlite-Nelken in der vorgesehenen Form hat keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf die Umwelt.

Kurzübersicht

EFSA: Scientific Opinion

Ent- scheidung
Ministerrat Abstimmung: keine qualifizierte Mehrheit (20.02.2007)
Stand Zugelassen durch die EU-Kommission am 23. Mai 2007

Zulassungsbeschluss

Bedingungen Die Kennzeichnung erfolgt auf der Verpackung oder in den Begleitdokumenten und lautet:

"Dieses Produkt ist ein genetisch veränderter Organismus." Oder: "Dieses Produkt ist eine genetisch veränderter Nelke."
Sowie: "Nicht für den menschlichen oder tierischen Verzehr."

Nachweisverfahren vorhanden und auf EU-Ebene standardisiert.

Community Reference Laboratory for GM Food and Feed

Überwachungsplan (Monitoring) vorhanden.

 
Genehmigung bis 2017
 

 

 

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