| Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit: nach gesetzlichen
Vorschriften.
In den Begleitdokumenten von Produkten, die GA21-Mais
enthalten, muss der Hinweis "nicht zum Anbau" enthalten
sein.
Überwachungsplan auf mögliche Auswirkungen auf die
Umwelt; jährlicher Bericht an die Kommission.
Nachweisverfahren vorhanden und auf EU-Ebene
standardisiert.
Community Reference Laboratory for GM Food and Feed |