Bundeskabinett beschließt Eckpunkte zum Gentechnik-Gesetz

(28.02.2007) Das Bundeskabinett hat einstimmig die von Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer vorgelegten Eckpunkte zur Novellierung des Gentechnik-Gesetzes beschlossen. Nach langen internen Diskussionen ist damit die erste Hürde genommen, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Änderung des Gentechnik-Gesetzes umzusetzen.

Fließen die Vorgaben des Eckpunktepapiers in das spätere Gesetz ein, wird sich an den derzeitigen Vorschriften beim Anbau von gv-Pflanzen nichts Wesentliches ändern.

Beim Anbau von gv-Mais wird künftig ein Abstand von 150 Metern zwischen Feldern mit gv- und konventionellen Pflanzen vorgeschrieben. Die Landwirte, die gv-Pflanzen anbauen, müssen besondere Regeln der Guten fachlichen Praxis einhalten und haften für wirtschaftliche Schäden, die infolge von Verstößen gegen diese Regeln entstehen. Auch für Schäden, die außerhalb der Abstandszonen durch GVO-Einträge hervorgerufen werden, haben die betroffenen Landwirte weiterhin einen Entschädigungsanspruch. Die gv-Pflanzen nutzenden Landwirte einer Region haften gemeinschaftlich, auch wenn sie persönlich kein konkretes Verschulden trifft. Dieses gesamtschuldnerische Risiko soll durch eine Selbstverpflichtung der Saatguthersteller übernommen werden.

Alle mit gv-Pflanzen bewirtschafteten Flächen müssen weiterhin in das Standortregister beim Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) angemeldet werden. Allerdings sind für die allgemeine Öffentlichkeit nur noch Angaben zur jeweiligen Gemarkung zugänglich, nicht mehr zum Flurstück.

Für Freisetzungsversuche im Zusammenhang mit Forschungsvorhaben sieht das Eckpunktepapier Präzisierungen einiger bisher strittiger Fragen vor. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass als Folge solcher Versuche keine GVO-Spuren in die Lebens- und Futtermittelkette gelangen.