Ende des Moratoriums: Bald neue Zulassungen in Europa

Am 22. Juli 2003 hoben die EU-Agrarminister das Zulassungs-Moratorium für gentechnisch veränderte Pflanzen auf. Nun sind neue Genehmigungen möglich - doch die Regeln für die Verfahren haben sich inzwischen gründlich geändert. Die wichtigsten Schritte sind nun für die Öffentlichkeit zugänglich.

Das Moratorium war kein verbindlicher Rechtsakt, sondern Folge eines politischen Beschlusses der EU-Umweltminister. 1998 hatten sie sich darauf verständigt, erst dann wieder gv-Pflanzen für Anbau oder Import zu genehmigen, wenn neue Rechtsvorschriften in Kraft getreten seien. Spätestens im Herbst wird das der Fall sein.

Gv-Pflanzen: schon 22 Anträge. Schon seit Oktober 2002 rechtskräftig ist die neue Freisetzungs-Richtlinie 2001/18/EG. Sie regelt das „Inverkehrbringen“ von gv-Pflanzen - sei es zum Anbau in der EU oder durch den Import von Ernteprodukten.

  • Derzeit liegen 22 Anträge zur Genehmigung vor. Einige davon sind neu gestellt, andere sind bereits zu Beginn des Moratoriums eingereicht worden.
  • Es ist bisher kein Verfahren nach den neuen Vorschriften abgeschlossen.
  • Alle Anträge müssen in Kurzform veröffentlicht werden, ebenso die Stellungnahmen der nationalen Behörden und der wissenschaftlichen Ausschüsse.

GVO-Lebensmittel: Zehn Anträge. Die neue Verordnung über gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel löst diese Produkte aus dem Regelungsbereich der Novel Food- Verordnung und stellt sie unter eine eigene Rechtsvorschrift.

Nachdem sie vor der Sommerpause 2003 zusammen mit einer weiteren Verordnung über „Rückverfolgbarkeit“ politisch beschlossen wurde, dürfte sie im Herbst im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Zwanzig Tage später tritt sie in Kraft. Anders als die Freisetzungs-Richtlinie brauchen diese Verordnungen nicht in nationales Recht umgesetzt zu werden.

  • Bisher sind Produkte aus 16 GVOs nach dem Notifizierungsverfahren zugelassen. Dieses vereinfachte Verfahren ist künftig nicht mehr vorgesehen.
  • Zehn Zulassungsanträge für Lebensmittel aus GVOs liegen den Behörden vor. Bisher ist noch kein Verfahren mit einer Zulassung abgeschlossen. Für die meisten Anträge sind nun die neuen, strengen Vorschriften maßgebend.
  • Für die wissenschaftliche Bewertung der Sicherheit der Produkte ist die neue Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit zuständig. Sie wird von wissenschaftlichen Gremien aus unabhängige Experten unterstützt. Das Gremium für gentechnisch veränderte Organismen hat bereits seine Arbeit aufgenommen.
  • Die Zusammensetzung des Gremiums, die Protokolle der Sitzungen, ihre Stellungnahmen und Entscheidungen sind öffentlich zugänglich.