Meldungen EU, Deutschland, Schweiz: 2003, 2.Halbjahr

Metro gibt nach

(19.12) Nach einem Bericht der „Lebensmittelzeitung“ hat das Handelsunternehmen Metro gegenüber Greenpeace erklärt, seine Eigenmarkenprodukte weiterhin „ohne gentechnisch veränderte Organismen herzustellen“. Selbstverständlich werde das Unternehmen die ab April wirksame Kennzeichnung „vollständig und ohne Einschränkung beachten“.Metro war in den letzten Tagen wiederholt Ziel von Aktionen fundamentaler Gentechnik-Kritiker gewesen.

Hamburg:Protest gegen Soja-Frachter

(17.12.) Im Hamburger Hafen haben Greenpeace-Aktivisten gegen einen Frachter mit Sojabohnen aus den USA protestiert. Die Ladung ist für die Hamburger Ölmühle bestimmt. Dort werden die Sojabohnen zu Futtermitteln und verschiedenen Lebensmittelzutaten verarbeitet. Etwa achtzig Prozent der Sojaproduktion entfällt in den USA auf gv-Sorten. Auf Druck von Greenpeace haben in den letzten Tagen Lebensmittel- und Handelsunternehmen erklärt, auch künftig keine GVO-Rohstoffe zu verwenden. Trotz der neuen Kennzeichnungsvorschriften, die ab April 2004 greifen, soll es keine gekennzeichneten Produkte geben. Dem Handels- unternehmen Metro wirft Greenpeace vor, „Genfood verkaufsfähig“ und „die Verbraucher zu Versuchskaninchen zu machen. Metro hatte angekündigt, GVO-Zutaten in ihren Lebensmitteln zu kennzeichnen.

Gentechnik-Gesetz: Nicht vor Ende 2004

(11.12.) Im Januar soll ein offizieller Entwurf des neuen Gentechnik-Gesetzes vorliegen. Eine Einigung der fünf beteiligten Bundesministerium stehe bevor, erklärte ein Sprecher des Verbraucherschutzministeriums. Das Gesetz könne frühestens im Spätsommer in Kraft treten. Da der Bundesrat zustimmen muss und eine Reihe von Bundesländern erhebliche Bedenken angemeldet haben, kann sich das Gesetzgebungsverfahren weiter verzögern.

Gentechnik-Gesetz wird Chefsache

(10.12.) Das Bundeskanzleramt hat sich in den Streit um das Gentechnik-Gesetz eingeschaltet. Seit Monaten blockieren sich die „grünen“ und die „roten“ Ministerien. Nach Aussage von Bauernpräsident Sonnleitner soll noch in dieser Woche ein erster Entwurf vorgelegt werden. Der Verband fordert einen „großflächigen Praxisanbau“ mit gv-Pflanzen und „ehrliche Koexistenzregeln“ für ein Nebeneinander mit und ohne Gentechnik. Mit der Ausarbeitung eines neuen Gentechnik-Gesetzes ist die Bundesregierung seit mehr als einem Jahr in Rückstand. Weil die EU-Richtlinien noch nicht umgesetzt sind, hat die EU-Kommission eine Klage beim europäischen Gerichtshof eingereicht.

Tote Kühe durch Bt-Mais?

(09.12.) Bis 2002 starben auf einem hessischen Bauernhof zwölf Milchkühe, die mit gentechnisch verändertem Bt-Mais gefüttert wurden. In einem Beitrag des ARD-Magazins Report-Mainz wurde der Bt-Mais als mögliche Todesursache genannt. Greenpeace-Aktivisten protestieren mit einem Kuhskelett gegen die Untätigkeit der Behörden. Ein Untersuchungsbericht kommt jedoch zu anderen Schlussfolgerungen: Als wahrscheinlichste Todesursachen werden Infektionskrankheiten und Fehler bei der Zusammensetzung der Futterrationen genannt.

Bt11-Mais erneut ohne Mehrheit

(08.12.) Auch beim zweiten Anlauf gab es nicht die notwendige qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten für die Zulassung von Lebensmitteln aus Bt11-Mais. Im ständigen Lebensmittelausschuss stimmten Österreich, Luxemburg, Griechenland, Dänemark, Frankreich und Portugal gegen die Zulassung, Spanien, Irland, Großbritannien, die Niederlande, Schweden und Finnland waren dafür. Deutschland, Italien und Belgien enthielten sich. Damit hat der GVO-Zulassungsstopp in der EU weiter Bestand. Innerhalb von drei Monaten müssen nun die EU-Agrarminister entscheiden. Findet sich dann wieder keine qualifizierte Mehrheit, kann die EU-Kommission eine Entscheidung treffen.

Deutschlandenthält sich bei Bt-Mais

(04.12.) Nach Darstellung von Verbraucherministerin Renate Künast will sich Berlin bei der bevorstehenden Abstimmung über die Zulassung von Bt11-Mais enthalten. Künast begründete dieses mit Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Bundesregierung. Am Montag will der ständigen Lebensmittelausschuss erneut über die erste Zulassung eines gentechnisch veränderten Pflanze seit 1998 abstimmen. Verbraucherkommissar Byrne wies darauf hin, dass die Entscheidung nicht allein von der Ablehnung der Verbraucher abhängig gemacht werden dürfe. Alle Test hätte gezeigt, dass diese Lebensmittel genau so sicher seien wie herkömmliche Vergleichsprodukte.

Weiterhin Stillstand beim Gentechnik-Recht

(01.12.) Der Bundesrat hat das Gesetz zur Anpassung von Zuständigkeiten im Gentechnikrecht zurückgewiesen. Mit diesem Gesetz soll die Zuständigkeit für Genehmigungsverfahren über die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen vom Umweltbundesamt auf das Bundesamt für Naturschutz verlagert werden. Der Bundestag kann den Einspruch mit absoluter Mehrheit zurückweisen. Auch das Gentechnik-Gesetz, mit dem die EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden sollen, wird weiterhin durch unterschiedliche Auffassungen der Bundesministerien blockiert. Nun soll das Bundeskanzleramt versuchen, eine gemeinsame Linie zu finden.

EU: Noch keine Zulassung für Bt11-Mais

(10.11) Die EU-Mitgliedsstaaten haben die Entscheidung über die erste Zulassung einer gv-Pflanzen nach dem Moratorium vertagt. Die EU-Kommission hatte einen Vorschlag zur Zulassung von gentechnisch veränderten Bt11-Mais vorgelegt. Einige Staaten haben jedoch weiteren Klärungsbedarf angemeldet. Nach Aussagen von EU-Verbraucherschutzkommissar Byrne soll die Entscheidung nun im Dezember fallen.

Gentechnisch veränderte Apfelbäume: KeineVersuche

(27.10.) Das Berliner Verbraucherschutzministerium hat die geplanten Freisetzungsversuche mit transgenen Apfelbäumen untersagt. Die Bundesforschungsanstalt für Züchtungsforschung (BAZ) wollte neue Konzepte gegen die Apfelkrankheiten Mehltau, Feuerbrand und Apfelschorf testen.

Kommission: Zeitplan für erste Zulassungen

(24.10.) Die EU-Kommission hat einen Zeitplan für die ersten Zulassungen von GVO-Pflanzen nach dem bevorstehenden Ende des Moratoriums vorgelegt. Danach sollen Anfang 2004 über die ersten Anträge entschieden werden. Gleichzeit hat die Kommission das Entscheidungsverfahren über GVO-Schwellenwerte bei Saatgut geändert. Danach haben die Mitgliedstaaten größeren Einfluss. Die für den 27.10. geplante Entscheidung wurde vertagt.

Schweiz: Gentechnikfrei-Initaitive nimmterste Hürde

(22.10.) Mit über 120.000 gültigen Unterschriften ist die Volkinitiative für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft formell zustande gekommen. Die Initiative fordert ein fünfjähriges Verbot für den Anbau und die Einfuhr von gv-Pflanzen in die Schweiz. Nicht betroffen sind verarbeitete Lebensmittel aus gv-Pflanzen.

EU-Verordnungen zu GVO-Lebensmittel imAmtsblatt

(20.10.) Mit Datum vom 18.10.2003 sind die EU-Verordnungen zu gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln (1829/2003) sowie zur Rückverfolgbarkeit (1830/2003) im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Zwanzig Tage später, am 07. November 2003, werden sie unmittelbar rechtskräftig. Bei der Kennzeichnung besteht eine Umsetzungsfrist bis April 2004. Die Verordnungen müssen nicht in nationales Recht umgesetzt werden.

Gentechnik-Gesetz: Rot-grüner Streit

20.10.) Noch im November soll das Bundeskabinett über das neue Gentechnik-Gesetz entscheiden. Das kündigte der neue Referatsleiter Bio- und Gentechnik im Berliner Verbraucherministerium, Wolfgang Köhler, an. Gleichzeitig räumte er ein, dass zwischen der federführenden Renate Künast und den SPD-Ministern Clement (Wirtschaft) und Bulmahn (Forschung) massive Meinungsverschiedenheiten bestehen. Nahezu alle Regelungen seien umstritten, so Köhler. Grundsatzkonflikte gibt es etwa bei Gesetzeszielen, Haftungsfragen und Ausgestaltung der Koexistenz. Mit dem Gentechnik-Gesetz soll die überfällige Umsetzung der EU-Freisetzungsrichtlinie in deutsches Recht vollzogen werden.

Großbritannien: Artenschwund durch Gentechnik?

(17.10.) Der Anbau von herbizidresistentem Raps und Zuckerrüben könnte zu einer geringeren pflanzlichen Artenvielfalt in den Agrarökosystem führen. Die mit den GVO-Pflanzen eingesetzten Herbizide seien wirksamer als die bisher verwendeten. Dadurch würden auch die Lebensgrundlagen für Insekten oder Vogel eingeschränkt. Das ist einer dreijährigen Studie im Auftrag der britischen Regierung. Untersucht wurden knapp 300 Felder. Bei Mais zeigte das System aus transgenen Pflanzen und Herbizid ökologische Vorteile.

Greenpeace vs. Metro: Täuschung oder Information

(1.10.) Greenpeace-Aktivisten haben in Düsseldorf vor einem Supermarkt des Handelskonzerns Metro protestiert. Sie werfen dem Unternehmen vor, eine Informationskampagne vorzubereiten, mit dem die Verbraucher über die Rolle der Gentechnik im Lebensmittelsortiment informiert werden soll. Greenpeace veröffentlichte dazu eine interne Gesprächsnotiz, aus der hervorgeht, dass Metro dabei mit den großen Agrobiotechnologie-Unternehmen zusammenarbeiten will. Metro beruft sich dagegen auf eine Schätzung des Verbraucherministeriums, nach der bereits sechzig bis siebzig Prozent aller Lebensmittel mit der Gentechnik in Kontakt gekommen sei. Zudem verwies Metro darauf, dass „bei vielen Importen die Grüne Gentechnik eine unabänderliche Realität“ sei. Vor diesem Hintergrund seien keine Garantien möglich, vollständig auf Gentechnik zu verzichten.

EU-Agrarminister: Umsetzung angemahnt

(1.10.) Auf ihrer turnusmäßigen Sitzung haben die Argarminister der Bundesländer in Rostock von der Bundesregierung die Umsetzung der EU-Freisetzungs-Richtlinie angemahnt. Dies sei notwendig, da der Fall des Moratoriums für die Zulassung und Vermarktung von GVOs in naher Zukunft bevor stehe.

Saatgut-Streiteskaliert

(30.9.) Die EU-Agrarminister haben am Montag über Schwellenwerte für GVO-Beimischungen in Saatgut beraten. Einige Länder, darunter Deutschland, fordern von der Kommission strengere Vorschriften. Die von ihr vorgelegte Saatgut-Richtlinie sieht Schwellenwerte zwischen 0,3 und 0,7 Prozent vor. Sie sind so bemessen, dass die späteren Lebens- und Futtermittel unterhalb des für diese geltenden Schwellenwerts von 0,9 Prozent bleiben. Umwelt- und Verbraucherverbände fordern in ihrer Kampagne Save our Seeds Saatgut-Schwellenwert von 0,1 Prozent. Die Vorschläge der Kommission kämen einem „Zwangsanbau von Gen-Pflanzen“ gleich. EU-Kommissar Fischler warnte unterdessen, die Diskussion um Schwellenwerte und Koexistenz zu missbrauchen, um das Zulassungsmoratorium zu verlängern.

GVOs im Saatgut: Keine Null-Toleranz

(16.9.) Im Saatgut sollen weiterhin minimale, unvermeidbare GVO-Beimischungen erlaubt sein. EU-Verbraucherkommissar David Byrne hat den lang erwarteten Entwurf der GVO-Saatgut-Richtlinie vorgelegt. Danach sind 0,3 Prozent GVO-Anteile bei Raps-Saatgut, 0,5 Prozent bei Mais, Kartoffeln und Zuckerrüben sowie 0,7 Prozent bei Soja erlaubt. Umweltschützer und Bio-Bauern halten diese Schwellenwerte für zu hoch. Byrne stützt sich auf Empfehlungen der Wissenschaftlichen Ausschüsse. Mit einer Entscheidung wird im Oktober gerechnet.

EU-Kommission: Keine gentechnikfreie Zone in Österreich

(3.9.) Die EU-Kommission hat den Antrag Oberösterreichs, das gesamte Bundesland zur gentechnikfreien Zone zu erklären, abgelehnt. Das Bundesland wollte den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen für drei Jahre verbieten, um den ökologischen und den konventionellen Anbau vor GVO-Beimischungen zu schützen. Die EU-Kommission wies darauf hin, dass solche Maßnahmen nach EU-Recht nur zulässig seien, wenn „neue wissenschaftliche Erkenntnisse über Umweltschäden oder Gefahren für den Menschen vorliegen.“ Dies sei jedoch nicht geschehen.

Gentechnik-Gesetz: Erster Entwurf

(27.8.) Das zuständige Verbraucherschutzministerium hat einen ersten, immer noch inoffiziellen Entwurf für ein neues Gentechnik-Gesetz vorgelegt. Damit sollen neuen EU-Bestimmungen in nationales Recht umgesetzt werden. Das Künast-Ministerium will einen möglichen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen nur unter strengen, komplizierten Auflagen zulassen. Die Sicherung einer Landwirtschaft „ohne Gentechnik“ ist eines der Hauptziele des Entwurfes. Ob dieser jedoch in den nachfolgenden Beratungen - innerhalb der Bundesregierung, in Bundestag und Bundesrat - Bestand haben wird, ist völlig offen.

Gentechnik-Gesetz: Streit zwischen den Ministerien

(30.7.) Innerhalb der Bundesregierung gibt es unterschiedliche Auffassungen zum neuen Gentechnik-Gesetz. Die SPD-geführten Ministerien für Gesundheit, Forschung, Wirtschaft und Justiz lehnen den vom zuständigen Verbraucherschutzministerium vorgelegten Entwurf strikt ab. Kritisiert wird, dass der Künast-Entwurf Wahlfreiheit und Koexistenz in den Rang von Gesetzeszwecken erhebt und an vielen Stellen über die Regelungen der entsprechenden EU-Richtlinien hinaus geht. Künast möchte etwa Abstandsregelungen zwischen Feldern mit gv- und anderen Pflanzen gesetzlich vorschreiben. Der Streit dürfte die längst überfällige Erneuerung des deutschen Gentechnik-Gesetzes weiter verzögern. Wegen der bisher nicht umgesetzten EU-Vorschriften hat die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt.

Koexistenz: EU-Kommission legt Leitlinien vor

(23.7.) Heute legte die EU-Kommission Leitlinien vor, mit denen die Koexistenz verschiedener Landwirtschaftformen mit und ohne Gentechnik sicher gestellt werden soll. Neben einigen Grundsätzen führen die Leitlinien verschiedene Maßnahmen auf, mit denen die unkontrollierte Vermischung von GVO- und konventionellen Sorten bzw. Produkten vermieden werden kann. Die Kommission will es jedoch den Mitgliedstaaten überlassen, konkrete Regeln und Vorschriften auszuarbeiten. Welche Koexistenz sichernden Maßnahmen die jeweils geeignetsten und effektivsten sind, hängt nach Auffassung der Kommission stark von den jeweiligen regionalen Bedingungen ab. Auch die Frage der Haftung bei wirtschaftlichen Schäden durch Verunreinigungen soll von den Mitgliedsstaaten geregelt werden.

EU-Agrarminister: Ende des Moratoriums

(22.7.) Auf ihrer Routinesitzung haben die EU-Agrarminister erwartungsgemäß die beiden Verordnungen zu gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln und zur Rückverfolgbarkeit bestätigt. Sie folgten dem EU-Parlament, das Anfang Juli mehrheitlich den Verordnungen zugestimmt hatte. Damit beendeten die Agrarminister den seit 1998 bestehenden Zulassungsstopp für GVO-Pflanzen. Die beiden Verordnungen treten zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Danach hat die Lebensmittelwirtschaft noch sechs Monate Zeit, sich auf die neuen Kennzeichnungsbestimmungen einzustellen.

EU-Kommission: Klage gegen Deutschland

(15.7.) Die EU-Kommission hat beschlossen, Deutschland und zehn weitere Mitglieder vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Der Grund: Diese Länder haben die EU-Freisetzungs-Richtlinie, welche u.a. das Inverkehrbringen von GVO-Pflanzen regelt, nicht in nationales Recht umgesetzt. Die Frist dazu war am 17.10.2002 abgelaufen. Auf einer erste Mahnung der Kommission haben die meisten Staaten nicht geantwortet.

Gentechnik-Gesetz: Schleswig-Holstein mit eigenem Entwurf

(11.7.) Schleswig-Holstein hat heute einen eigenen Entwurf für das erneuerungsbedürftige Gentechnik-Gesetz in den Bundesrat eingebracht. Schon im Oktober 2002 hätte die neue EU-Freisetzungsrichtlinie in Deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Bisher hat die Bundesregierung noch nicht einmal einen offiziellen Entwurf des entsprechend überarbeiteten Gentechnik-Gesetzes vorgelegt. Eine erster Text des zuständigen Verbraucherschutzministeriums kursiert zwar in den Berliner Ministerien, hat jedoch offenbar von allen Seiten viel Kritik einstecken müssen. Nun will Schleswig-Holsteins grüner Umweltminister Klaus Müller Druck machen. Sein Hauptanliegen ist es, die „Koexistenz rechtsverbindlich zu regeln“ und das Auskreuzen von gv- in konventionelle Pflanzen minimieren.

EU-Verordnungen: Es ist geschafft

(2.7.) Nach Jahre langen Diskussionen hat die EU neue Rechtsvorschriften zu gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermittel. Auch das Europa-Parlament stimmte dem Gemeinsamen Standpunkt von EU-Kommission und Ministerrat zu. Im Streit um den Schwellenwert für tolerierbare GVO-Beimischungen schloss sich das Parlament dem Kompromiss von 0,9 Prozent an. Bei der ersten Lesung hatte das Parlament einen Schwellenwert von 0,5 Prozent gefordert. Zudem müssen die Agrar- und Lebensmittelwirtschaft Maßnahmen ergreifen, um die Herkunft von Rohstoffen rückverfolgen zu können. Damit können beide Verordnungen im Spätherbst in Kraft treten. Sie brauchen nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Es ist zu erwarten, dass nun der Zulassungsstopp für GVO-Pflanzen in der EU beendet wird.

Byrne: Moratorium aufheben

(2.7.) In Strassburg berät das Europäische Parlament über zwei Verordnungen zu gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln. Während der Aussprache rief EU-Verbraucherschutzkommissar David Byrne die Parlamentarier auf, den Verordnungen zuzustimmen. Indirekt entscheidet das Parlament auch über die Aufhebung des EU-Zulassungsstopps für gv-Pflanzen. Mit den beiden Verordnungen werden Zulassung und Kennzeichnung von Lebensmitteln aus GVOs deutlich verschärft. Die wichtigsten verbliebenen Streitpunkte sind die Höhe der Schwellenwerts und Regelungen zur Koexistenz.

Lebensmittelunternehmen: Keine Gentechnik!?

(1.7.) Von 216 befragten deutschen Lebensmittelunter- nehmen gaben 170 an, auf „Zutaten aus genmanipulierten Organismen“ zu verzichten, so die Ergebnisse der neuen Befragung von Greenpeace. Das zeige, dass Genfood in Europa keine Chance habe, hieß es in einer Presserklärung. Allerdings: nur Lebensmittel-Zutaten aus gentechnisch veränderten Pflanzen wurden in die Befragung eingeschlossen. Mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellte Enzyme und Zusatzstoffe, deren Anwendung weit verbreitet ist, wurden ebenso wenig erfasst wie Futtermittel aus gv-Pflanzen. Offen blieb auch, ob der erklärte Gentechnik-Verzicht kleinere GVO-Beimischungen toleriert. Ohnehin kann man die Verwendung von gv-Soja in Ölen oder Margarine nicht nachweisen. Auf Unternehmen, die wie Aldi, Metro oder Tengelmann ehrlicherweise erklärten, auf Gentechnik nicht verzichten zu können, will Greenpeace „nun den Druck erhöhen“.