Verbot von gentechnisch verändertem Mais MON810 erneut bestätigt

(29.05.2009) Das von Landwirtschaftsministerin Ile Aigner verhängte Anbauverbot für MON810-Mais bleibt bestehen. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht bestätigte heute die Entscheidung der Vorinstanz vom 4. Mai. Der Anbau von gentechnisch verändertem Mais ist damit 2009 in Deutschland endgültig verboten.

Am 14. April hatte Aigner den Anbau von MON810-Mais und den Verkauf von Saatgut verboten und sich dabei auf eine Schutzklausel der EU-Freisetzungsrichtlinie berufen. Danach darf ein Mitgliedstaat den Verkauf eines GVO-Produkts vorübergehend einschränken, wenn „neue oder zusätzliche Informationen“ einen „berechtigten Grund zur Annahme“ liefern, dass von dem betreffenden GVO-Produkt eine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt ausgeht.

Gegen das Verbot hatte Monsanto geklagt, war jedoch im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig gescheitert. Auch ein weiterer Einspruch beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte keinen Erfolg.

Die heute veröffentlichte Entscheidung bestätigt im Kern das Urteil der Vorinstanz. Die Anordnung, die Zulassung für MON810 ruhen zu lassen, diene der Abwehr abstrakter Gefahren für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt. Die dazu herangezogenen neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse müssen nicht unangreifbar und abgesichert sein. Zudem stehe der Politik bei solchen Entscheidungen „ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu“.

Die Lüneburger Richter wiesen darauf hin, dass das Aussetzen der Zulassung für MON810 eine nur „zeitweilig geltende Maßnahme“ sei, „die in einem weiteren europäisierten Verfahren durch die Europäische Kommission und gegebenenfalls den Rat der Europäischen Union überprüft wird.“ Daher sei der politische Beurteilungsspielraum vergleichsweise groß. Mit einer ähnlichen Begründung hatte auch das Verwaltungsgericht Braunschweig die Klage von Monsanto im Eilverfahren zurückgewiesen. Für ein Aussetzen einer in der EU zugelassenen gv-Pflanzen wie MON810 reichten bereits „Anhaltspunkte“ aus, dass Menschen oder Tiere geschädigt werden könnten.

Der Anbau von MON810 bleibt damit zumindest 2009 in Deutschland verboten. Im Herbst soll die Entscheidung im Hauptverfahren fallen, das derzeit noch beim Verwaltungsgericht Braunschweig anhängig ist.