Gv-Kartoffeln: Vor der Zulassung zum Anbau in der EU

(13.11.2006) Erstmals seit 1998 soll in der EU wieder eine gentechnisch veränderte Pflanze zum Anbau zugelassen werden. Der EU-Kommision liegt ein von Umweltkommissar Stavros Dimas ausgearbeiteter Beschlussentwurf vor. Danach soll der Anbau der gv-Kartoffel (EH92-527-1) mit veränderter Stärkezusammensetzung unter bestimmten Auflagen erlaubt werden.

Entwickelt wurde sie vom inzwischen von BASF Plant Science übernommenen schwedischen Unternehmen Amylogene HB. Die gv-Kartoffel, die unter dem Markennamen Amflora vertrieben wird, bildet in ihren Knollen nur Amylopektin-Stärke. Diese ist für bestimmte industrielle Verwendungszwecke besser geeignet als konventionelle Kartoffelstärke, die aus zwei Varianten, Amylopektin und Amylose, besteht. BASF ist verpflichtet, den Anbau der gv-Kartoffel mit einem Überwachungs- und Beobachtungssystem zu begleiten, um mögliche später auftretende negative Effekte erkennen zu können.

Grundlage des Beschlussentwurfs für die EU-Kommission ist die wissenschaftliche Sicherheitsbewertung durch das Expertengremium der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Danach gibt es keine Hinweise, dass es infolge des Anbaus der gv-Kartoffeln zu schädlichen Umweltauswirkungen kommen könnte. Über die Verwendung der gv-Kartoffel als Lebens- und Futtermittel wird in einem gesonderten Zulassungsverfahren entschieden.

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