EU-Kommission will Zulassungspflicht für Lebensmittelenzyme

(16.08.2006) Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung beschlossen, nach der zukünftig in allen EU-Ländern einheitliche Regelungen zur Bewertung, Zulassung und Deklaration von Lebensmittel-Enzymen gelten sollen.

Ähnlich wie bei den EU-Vorschriften für Zusatzstoffe dürfen dem Entwurf nach zukünftig nur solche Enzyme in der Lebensmittelerzeugung verwendet werden, die auf einer Positivliste aufgeführt sind. Diese Liste enthält nur diejenigen Enzyme, die zuvor eine befürwortende Stellungnahme durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA erhalten haben. Enzyme, die im fertigen Lebensmittel enthalten sind, sollen künftig im Zutatenverzeichnis unter Nennung ihres Namens und der Funktion aufgelistet werden. Sollte der Vorschlag der EU-Kommission in Kraft treten, müssten etwa die in vielen Backwaren oder bei der Käseherstellung verwendeten Enzyme deklariert werden.

Derzeit sind Lebensmittel-Enzyme in der EU nicht einheitlich geregelt. Während einzelne Länder eine Zulassung verlangen, können sie etwa in Deutschland in der Regel ohne Einschränkung eingesetzt werden. Zahlreiche Enzyme werden heute mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt. Eine besondere Kennzeichnung dieser Enzyme ist bislang nicht vorgesehen.