EuGH: Gesetzliches Verbot von gv-Pflanzen ist nicht rechtmäßig

(05.10.2005) Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat das in Oberösterreich erlassene Verbot für den Anbau von gv-Pflanzen für unrechtsmäßig erklärt. Das österreichische Bundesland hatte sich durch ein Gesetz zur „gentechnik-freien Zone“ erklärt. Dieses sei der einzige Weg, um in der kleinteiligen Landwirtschaft den Schutz des konventionellen und biologischen Anbaus zu gewährleisten.

Die EU-Kommission hatte das öberösterreichische Verbots-Gesetz nicht akzeptiert, da es mit den EU-Rechtsvorschriften nicht vereinbar sei. Gentechnik-freie Zonen könnten nur auf Basis freiwilliger Vereinbarungen geschlossen, nicht aber gesetzlich vorgeschrieben werden. Mit Unterstützung der Bundesregierung in Wien hatte Oberösterreich gegen die Entscheidung der Kommission Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingelegt. Das Gericht wies diese nun in allen Punkten ab. Oberösterreich habe nicht nachweisen können, dass nur mit einem Totalverbot die Koexistenz verschiedener landwirtschaftlicher Anbauformen zu gewährleisten sei.

Landespolitiker kündigten für Oberösterreich nun ein Gentechnik-Vorsorgegesetz nach dem Vorbild anderer Bundesländer an. Strengen Auflagen und lange Genehmigungspflichten sollen dafür sorgen, dass der Anbau von gv-Pflanzen praktisch nicht möglich ist.