Unternehmen klagen Sortenzulassung ein

(09.08.2005) Die Saatgutunternehmen Monsanto und Pioneer haben beim Verwaltungsgericht Hannover Klage gegen das Bundessortenamt eingereicht. Damit soll die Zulassung verschiedener aus gentechnisch verändertem MON810-Mais hervorgegangener Sorten gerichtlich erzwungen werden.

Gentechnikrechtlich ist MON810-Mais seit 1998 in der EU für den Anbau sowie als Lebens- und Futtermittel zugelassen.

Zwar haben im letzten Jahr mehrere EU-Länder 17 Sorten aus MON810 in den EU-Sortenkatalog aufgenommen, die sortenrechtliche Zulassung von MON810-Maissorten in Deutschland steht jedoch aus. Seit einigen Jahren hat das zuständige Bundessortenamt „Sondervertriebsgenehmigungen“ für begrenzte Saatgut-Mengen erteilt. Sie sind die rechtliche Grundlage für den Praxis- und Erprobungsanbau mit MON810-Maissorten. Auch bei den Anbauversuchen, die das BMVEL in diesem Jahr durchführt, werden MON810-Sorten genutzt.

Im Vorfeld des diesjährigen Erprobungsanbaus hatte das Verbraucherschutzministerium von Renate Künast eine Entscheidung des ihr unterstellten Bundessortenamts zugesagt, diese jedoch kurz vor dem anberaumten Termin aus „genrechtlichen“ Gründen abgesetzt. Mit ihrer Klage wollen die Unternehmen erreichen, dass MON810-Saatgut rechtzeitig zugelassen wird, um es im nächsten Jahr in den Handel bringen zu können.