EU-Kommission: Blauer Brief für Deutschland

(19.07.2005) Erneut hat die EU-Kommission Deutschland schriftlich ermahnt, die EU-Richtlinien zur Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in nationales Recht umzusetzen. Die Frist dafür war bereits im Oktober 2002 abgelaufen. Nach mehreren vergeblichen Aufforderungen durch die Kommission hatte der Europäische Gerichtshof im Juli 2004 festgestellt, dass ein Verstoß gegen die europäischen Verträge vorliegt und Deutschland erneut aufgefordert, seinen Verpflichtungen nachzukommen.

Bisher hat Deutschland die EU-Richtlinie über Freisetzung und Inverkehrbringen von GVOs mit dem neuen Gentechnik-Gesetz nur teilweise umgesetzt. Eine Reihe von Bestimmungen sind im zweiten Teil des Gentechnik-Gesetzes eingearbeitet, das derzeit im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat beraten wird. Vor den geplanten Bundestagswahlen ist ein Ergebnis jedoch nicht zu erwarten. Kommt Deutschland der Aufforderung durch die EU-Kommission erneut nicht nach, kann diese beim Gerichtshof die Verhängung eines Zwangsgeldes beantragen.