Anbau Bt-Mais: Monsanto legt Regeln für die Gute fachliche Praxis fest

(26.04.2005) Rechtzeitig vor der Aussaat hat Monsanto Deutschland Regeln für die Gute fachliche Praxis beim Anbau von gentechnisch verändertem Bt-Mais festgelegt. Landwirte, die dafür Saatgut von Monsanto beziehen, müssen sich verpflichten, diese Regeln einzuhalten. So ist zwischen einem Feld mit Bt-Mais und einem konventionellen Nachbarfeld ein Trennstreifen von mindestens zwanzig Meter anzulegen.

Der dort ausgesäte konventionelle Mais wird bei der Ernte dem Bt-Mais zugeschlagen und zusammen mit diesem vermarktet.

Die Vorgabe des Zwanzig-Meter-Trennstreifens geht auf den Erprobungsanbau 2004 zurück. Die Auswertung aller Daten hatte ergeben, dass in dieser Entfernung von der Bt-Maisparzelle an keinem der dreißig Standorte GVO-Einträge über dem für die Kennzeichnung maßgeblichen Schwellenwert von 0,9 Prozent gemessen werden konnten.

Weitere Regeln der Guten fachlichen Praxis beziehen sich auf Aussaat, Ernte, Transport, Lagerung sowie die Reinigung der Maschinen und Geräte. Zudem muss ein bestimmter Anteil der Bt-Maisflächen als Refugien angelegt. Damit soll die Vermehrung von Bt-resistenten Maiszünslern verhindert werden.