Bt10-Mais: EU beschließt Importbeschränkungen

(15.04.2005) Auf Vorschlag der EU-Kommission haben die Mitgliedstaaten Maßnahmen beschlossen, um Beimischungen von nicht zugelassenem Bt10-Mais in Lebens- und Futtermitteln auszuschließen. Der Bt10-Mais war in den USA mit dem zugelassenen Bt11-Mais verwechselt und vier Jahr lang irrtümlich angebaut worden.

Es ist möglich, dass geringe Mengen von Bt10-Mais mit den Importen von Mais und Maisfutter (Maiskleber) nach Europa gelangen.

Nach dem Beschluss dürfen Mais-Rohstoffe aus den USA nur dann in die EU eingeführt werden, wenn sie frei von Bt10-Mais sind. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, an den Grenzen entsprechende Zertifikate zu verlangen und Stichprobenuntersuchungen durchzuführen. Damit wird de facto ein Einfuhrverbot für US-Mais verhängt, da derzeit kein Verfahren zur Verfügung steht, mit dem Spuren von Bt10-Mais zuverlässig nachgewiesen werden können. Ohne ein entsprechendes Verfahren stehen alle Maisimporte unter „Verdacht“, Bt10-Mais zu enthalten. 2004 wurden etwa 3,4 Millionen Tonnen Maiskleberfutter sowie hunderttausend Tonnen Körnermais aus USA in die EU eingeführt.

Die EU-Kommission hatte das verantwortliche Agro-Unternehmen Syngenta aufgefordert, die zur Entwicklung eines spezifischen Nachweisverfahrens für Bt10-Mais notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Bisher ist eine Unterscheidung von Bt11-Mais nicht möglich. Dem Vernehmen nach arbeitet Syngenta mit Hochdruck einem Nachweisverfahren für Bt10-Mais.