EU-Kommission: 0,9 Prozent-Schwellenwert auch für Bioprodukte

(11.06.2004) Nach einem Vorschlag der EU-Kommission sollen für Lebensmittel des ökologischen Landbaus die gleichen Schwellenwerte gelten wie für konventionelle Produkte.

Danach sind auch in Bio-Produkten technisch unvermeidbare GVO-Anteile bis 0,9 Prozent ohne Kennzeichnung erlaubt. Zwar ist die bewusste Anwendung von GVO im Ökolandbau gesetzlich verboten, doch würde ein strengerer Schwellenwert die gewünschte Ausdehnung dieser Anbauform erschweren. Derzeit gibt es keine gesetzlichen Vorgaben für zulässige GVO-Anteile in Ökoprodukten.