GVO-Anbau: Abnahmegarantie für konventionellen Mais

GVO-Anbau: Abnahmegarantie für konventionellen Mais

(14.01.2005) Auch unter den veränderten Rahmenbedingungen des neuen Gentechnik-Gesetzes zeichnet sich 2005 ein Anbau von gv-Mais in Deutschland ab. Die Märka Kraftfutter GmbH, Eberswalde und Monsanto Agrar Deutschland haben heute ein Modell vorgestellt, das mögliche Konflikte zwischen gv-Mais anbauenden Landwirten und ihren konventionell wirtschaftenden Nachbarn entschärfen könnte.

Das Futtermittelunternehmen garantiert, die konventionelle Ernte aus der Nähe von gv-Maisfeldern zu aktuellen Marktpreisen abzunehmen. Die analytische Überwachung, ob mögliche GVO-Einträge im Mais unter der Kennzeichnungsschwelle von 0,9 Prozent bleiben, liegt in der Verantwortung des Unternehmens.

Uwe Schrader, Geschäftsführer von Innoplanta, bezeichnete das Modell als „faire Alternative“ für alle Landwirte, auch wenn es die GVO-anbauenden Landwirte nicht von möglichen Schadenersatzansprüchen freistellen könne. Innoplanta hatte im vergangenen Jahr den Erprobungsanbau mit Bt-Mais koordiniert.

In diesem Frühjahr ist die Ausaat mehrerer gv-Maissorten rechtlich möglich, die alle auf den Bt-Mais MON810 zurückgehen. MON810 ist in der EU uneingeschränkt zugelassen und wurde im Rahmen des Erprobungsanbaus 2004 eingesetzt. Mit dem neuen Gentechnik-Gesetz, das in den nächsten Tagen in Kraft treten wird, müssen alle Standorte mit gv-Pflanzen in ein öffentliches Register eingetragen werden.

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