Haftungsstreit erschwert Erprobungsanbau

(09.03.2004) Im Vorfeld des in Sachsen-Anhalt und Bayern geplanten Erprobungsanbaus haben sich Pflanzenzüchter, Agrounternehmen und der Deutsche Bauernverband nicht auf ein gemeinsames Konzept zur Haftung verständigen können.

Die Landwirte bestanden darauf, von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt zu werden, wenn es infolge von Auskreuzungen oder Vermischungen zu GVO-Einträgen in konventionellen Produkten kommen sollte. Die Unternehmen wollten keine unbegrenzte Übernahme von Haftungsansprüchen garantieren, sondern boten eine Obergrenze an. Wegen der ungeklärten Haftungsfrage empfiehlt der Bauernverband, sich vorerst nicht am Erprobungsanbau zu beteiligen.