Ja. Nein. Jein.

Anfangs schien es Routinefall: Im Februar 2000 wollte das Bundessortenamt in Hannover die erste gentechnisch veränderte Pflanzensorte zulassen - insektenresistenten Bt176-Mais. Doch es kam anders: Erst wurde die gentechnik-rechtliche Zulassung widerrufen, dann ein begrenzter Anbau erlaubt.

Ja. Nach Gentechnik-Recht zugelassen. Die EU-weite Zulassung nach der damals gültigen Freisetzungs-Richtlinie hatte der Bt176-Mais (Antragsteller: Novartis, heute Syngenta) schon seit 1997.

Doch jede neue Pflanzensorte - auch die, die aus dem Bt176-Mais hervorgegangen sind - benötigt eine Sortenzulassung, bei der die Eigenschaften der Sorte wie ihre Leistung, Beständigkeit oder ihr „landeskultureller Wert“ geprüft werden - unabhängig davon, welche Verfahren oder Technologien in der Züchtung eingesetzt worden waren. Ohne Sortenzulassung darf kein Saatgut verkauft werden.

Da Frankreich im Fall des Bt176-Mais die EU-weite Sortenzulassung durch nationale Verbote blockierte, mussten die Bt-Mais-Sorten in jedem einzelnen Mitgliedsland durch ein nationales Genehmigungsverfahren. In Deutschland stand es im Februar 2000 nach mehrjährigen Anbauversuchen vor dem Abschluss.

Allerdings war der Bt176-Mais nicht unumstritten. Einige europäische Länder hatten bereits nationale Verbote erlassen. Begründet wurden diese Maßnahmen vor allem mit dem im Bt-Mais aus technischen Gründen als Marker eingebauten Antibiotikaesistenz-Gen.

Zudem war der Bt-Mais damals in die Schlagzeilen geraten, nachdem amerikanische Ökologen eine - inzwischen weitgehend widerlegte - Studie veröffentlicht hatten, die Zweifel an der Umweltverträglichkeit weckten. Danach fanden sich Hinweise, dass Pollen aus Bt- Mais den in den USA beliebten Monarch-Falter schädigen könnten.

Nein. Stopp durch die Regierung. Im Februar 2000 widerrief das Bundesgesundheitsministerium für den Bt176-Mais die 1997 nach der Freisetzungs-Richtlinie erteilte Zulassung. Begründet wurde dieser ungewöhnliche Schritt mit neuen Erkenntnissen über mögliche gesundheitliche Risiken des im Bt-Mais verwendeten Markergens. Dabei setzte sich das Ministerium über die Auffassung des eigenen Expertengremius hinweg. Mit dieser politischen Intervention war auch die bevorstehende Sortenzulassung überflüssig geworden.

Das Aus für den Bt-Mais bedeutete zugleich das Ende der Begleit- und Sicherheitsforschungen, die seit 1998 auf einer Fläche von max. 500 Hektar ohne Einzelgenehmigung zulässig war.

Jein. Versuchsanbau zur Sicherheitsforschung erlaubt. Nach heftigen Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Bundesministerien durfte der Versuchsanbau doch fortgesetzt werden. Eilig wurde ein Versuchsprogramm aufgelegt, in dem mögliche Umweltauswirkungen des Bt-Mais untersucht werden sollen. Rechtzeitig zur Aussaat im Frühjahr 2000 erlaubte das Robert-Koch-Institut den Anbau von Bt176-Mais auf einer Fläche von 500 Hektar.